Betriebserhebungsfrequenz und zentrale Verrechnung Musterklauseln

Betriebserhebungsfrequenz und zentrale Verrechnung. Alle Betriebserhebungen sind zu dokumentieren und der TGD – Geschäftsstelle zu melden. Die Betriebserhebungen sind zentral zu verrechnen und unter Beachtung eines sparsamen Aufwands und einer gering zu haltender Administration über die TGD – Geschäftsstellen durchzuführen. Bei Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) ist eine allfällige zusätzliche Betriebserhebung durch die Teilnahme an einem in den AVN kundgemachten Sonderprogramm ersetzbar, diese Betriebserhebung ist direkt zwischen Tierarzt und Tierhalter zu dokumentieren und zu verrechnen. In spezialisierten Kälbermastbetrieben ist prinzipiell pro Mastdurchgang eine Betriebserhebung durchzuführen, wobei die 1. Betriebserhebung pro Kalenderjahr (siehe Tabelle unten) zentral und jede weitere Betriebserhebung direkt zwischen Tierhalter und Tierarzt zu verrechnen ist. Die in den Betriebserhebungstabellen aufgelisteten Entgelte umfassen das tierärztliche Honorar (Nettobetrag) für die TGD-Betreuung entsprechend den Vorgaben der TGD- Verordnung inklusive allfälliger Fahrtkosten sowie Dokumentations- und Aufarbeitungszeiten. Zu diesem Betrag kommt ein (allfälliger) im Land festzulegender Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am jeweiligen Landes-TGD, aus dem die Kosten für die Organisation abzudecken sind. Anlage 1 Milchkühe €30,00 €3,00 € 185,00 52 GVE Spezialisierte Kälbermast €30,00 €3,00 €160,00 216 Kälber Mastvieh- und Kalbinnenaufzucht €30,00 €1,80 €145,00 63 GVE Mutterkühe €30,00 €1,20 €135,00 87 GVE Bei der Mitbetreuung anderer Tierarten wird die Hauptkategorie als Grundlage genommen, die jeweilige andere Tierart auf GVE umgerechnet. Je GVE der mitbetreuten Tierart wird ein Betrag von €1,80 zum Betrag der Hauptkategorie hinzugerechnet. Der Höchstbetrag ist der jeweilige Deckelungsbetrag der Hauptkategorie. Die GVE sind gemäß der Tabelle in der TGD – VO zu berechnen. Für die Einstufung ist im Rinderbestand der GVE-Schlüssel (AMA – Tierliste /Datenbank) im Schweinebestand die Anzahl der gehaltenen Zuchtsauen/Mastschweine sowie im Schaf/Ziegen-Bestand die Anzahl der gehaltenen über 1-Jahr-alten Schafe und Ziegen (Daten des VIS) mit Stichtag 1. April des abgelaufenen Jahres heranzuziehen. Die jährlich einmalige automatisierte Datenabfrage bringt erhebliche Arbeitsersparnis und stellt die objektivste Form der Erhebung dar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.