Berufskleidung Musterklauseln

Berufskleidung. Wird vom Ausbildenden eine Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird vom Ausbildenden eine besondere betriebstypische Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird von der Ausbildungsstätte besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr zu Verfügung gestellt. DHBW Studienvertrag der / des Studierenden ................................................................... Seite 2 von 4 Der / Dem Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt
Berufskleidung wird vom Praxispartner eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird von der/dem Umschulenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr/ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Schreibt der/die Umschulende eine besondere Berufskleidung vor, so wird sie von ihm/ihr zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Während der Arbeitszeit ist die vom Ausbildenden zur Verfügung gestellte Be- rufskleidung zu tragen.
Berufskleidung. Wird von dem Unternehmen besondere Berufskleidung vorge- schrieben, so wird sie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung sofern betrieblich vorgeschrieben, dem/der Studierenden Berufskleidung zur Verfügung zu stellen. § 8 Pflichten des/der Studierenden Der/die Studierende verpflichtet sich, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Studienziel in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu erreichen. Er/sie verpflichtet sich insbesondere hinsichtlich die im Rahmen seines/ihres Studiums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
Berufskleidung sofern betrieblich vorgeschrieben, dem/der Studierenden Berufskleidung zur Verfügung zu stellen.