Berufskleidung Musterklauseln

Berufskleidung. Wird vom Ausbildenden eine Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird vom Ausbildenden eine besondere betriebstypische Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird von der Ausbildungsstätte besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr zu Verfügung gestellt. DHBW Studienvertrag der / des Studierenden ................................................................... Seite 2 von 4 Der / Dem Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt
Berufskleidung wird vom Praxispartner eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Wird von der/dem Umschulenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr/ihm zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Schreibt der/die Umschulende eine besondere Berufskleidung vor, so wird sie von ihm/ihr zur Verfügung gestellt.
Berufskleidung. Während der Arbeitszeit ist die vom Ausbildenden zur Verfügung gestellte Be- rufskleidung zu tragen.
Berufskleidung. Wird von der Ausbildungsstätte besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr zu Verfügung gestellt. DHBW Studienvertrag der / des Studierenden ................................................................... Seite 2 von 4
Berufskleidung. 10.1 Der Arbeitgeber hat für das Küchenpersonal Vorstecker zu liefern und Hosen, Jacken, Schürzen, Mützen oder Halsbinden waschen zu lassen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist in einer Vereinbarung festzulegen, wie das Waschen erfolgt.
Berufskleidung. Der Ausbildende verpflichtet sich vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist, und die ngsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. beauftragen und diesen dem Auszubildenden jeweils bekanntzugeben. Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder