Betriebsphase Musterklauseln

Betriebsphase. Innerhalb der Betriebsphase kann zwischen einer frühen Betriebsphase und dem lang- fristigen Betrieb unterschieden werden. Solarprojekte werden über mindestens 30 Jahre geplant und können aufgrund der technischen Qualität der Module – bei geringen und stets eingeplanten Leitungsverlusten durch Degradation – Laufzeiten von bis zu 50 Jahren erreichen, wobei es innerhalb dieses Zeitraums planmäßig zum Austausch von Wechsel- richtern und anderen Komponenten kommen kann, was durch entsprechende Reserven in der Kalkulation von Anfang an abgebildet wird. Während der Betriebsphase bietet die Greencells GmbH, in der Regel zeitlich begrenzt auf die ersten beiden Betriebsjahre, O & M-Leistungen an und/oder trägt im Asset Management für die Projektgesellschaft dazu bei, dass Betrieb, Wirtschaftlichkeit und Lebensdauer der Solarparks im Interesse der Endinvestoren optimiert werden. Dies kann projektspezifisch auch die Vermarktung des Stroms, die Bereitstellung von entgeltlichen Netz- dienstleistungen, die Anbindung von Energiespeichern oder die Integration in virtuelle Kraftwerke umfassen.
Betriebsphase. Bei der Durchführung der Planung können mit der Entwicklung eines urbanen Gebiets auf dem überwiegend ungenutztem Grundstück im Plangebiet die in Teil I – Begründung, Abschnitt 6 - Umweltbelange / Umweltverträglichkeit sowie in Teil II – Umweltbericht, Abschnitt 2 - Beschrei- bung und Bewertung der Umweltauswirkungen zusammengestellten erheblichen Umweltauswir- kungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit, Pflanzen und Tiere, Boden und Flä- che, Wasser, Luft und Klima, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter eintreten.
Betriebsphase. In der Betriebsphase erbringt cablex Germany die vereinbarten Leistungen gemäß einem separaten Service- und Wartungsvertrag (Service Level Agreement bzw. SLA). Der Vertrag kann das komplette Infrastrukturmanagement, den gesamten Störungsprozess, den Pikett- und Bereitschafts- dienst, den präventiven Netzunterhalt oder Teile davon enthalten. Die reine Störungseingrenzung und deren Behebung dienen der Wiederherstellung des Betriebs und der Betriebssicherheit bzw. dem Werterhalt der bestehenden Anlagen. Falls cablex Germany Wert vermehrende Arbeiten oder eine Kapazitätserweiterung (z.B. ein Aus- oder Umbauprojekt) ausführen soll, ist dies zusätzlich, z.B. mit separatem Vertrag oder Nachtrag, zu regeln.
Betriebsphase. In der Betriebsphase erbringt cablex die vereinbarten Leistungen ge- mäss einem separaten Service- und Wartungsvertrag (Service Level Ag- reement SLA). Der Vertrag kann das komplette Infrastrukturmanage- ment, den gesamten Störungsprozess, den Pikett- und Bereitschafts- dienst, den präventiven Netzunterhalt oder Teile davon enthalten. Die reine Störungseingrenzung und deren Behebung dienen der Wieder- herstellung des Betriebs und der Betriebssicherheit bzw. dem Werter- halt der bestehenden Anlagen. Falls cablex Wert vermehrende Arbeiten oder eine Kapazitätserweiterung (z.B. ein Aus- oder Umbauprojekt) ausführen soll, ist dies zusätzlich, z.B. mit separatem Vertrag oder Nachtrag, zu regeln.
Betriebsphase. Die Betriebsphase beginnt am Tag der Abnahme der letzten Windenergieanlage und hat eine Dauer von 20 Betriebsjahren. Ein Betriebsjahr versteht sich jeweils als Zeitraum von zwölf (12) Monaten gerechnet ab dem Be- ginn der Betriebsphase und fortlaufend als Zwölf-Monatszeitraum bis zum Ende der Betriebspha- se.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.