Erwerbstätigkeit Musterklauseln

Erwerbstätigkeit. Um sicherzustellen, dass die Fellows ihre gesamte Tat-, Geistes- und Schaffenskraft dem Fellowship widmen, sollen die Fellows während der Dauer des Fellowships keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die die Geringfügigkeit übersteigt. Sofern die Fellows jeweils eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben beabsichtigen, so sollen sie zuvor die Zustimmung der Gesellschaft einholen und Art und Umfang der Erwerbstätigkeit darlegen. Die Gesellschaft prüft unter Umständen, ob es eine Interessenkollision aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner geben wird. In der Regel wird die Gesellschaft dem Erwerbstätigkeitsbegehr zustimmen.
Erwerbstätigkeit. 1 Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung, die zur selbständigen oder unselb- ständigen Erwerbstätigkeit zugelassen sind, können die bewilligte Tätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben. Ein Stellenwechsel kann bewilligt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Voraussetzungen nach den Artikeln 22 und 23 erfüllt sind.
Erwerbstätigkeit. 6.2.3 Fachpraktische Tätigkeiten in schulischer Ausbildung
Erwerbstätigkeit. Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die der Betrieb in seinem Zeugnis nicht ausdrücklich die Durchführung einer „Praktikumstätigkeit“ bescheinigt (siehe Abschnitt 8), die aber dennoch im Sinne dieser Ordnung ausbildungsfördernd sind, können bis zu sechs Wochen angerechnet werden, soweit sie den in dieser Ordnung genannten Tätigkeitsbereichen entsprechen und in geeigneten Betrieben durchgeführt wurden. Entsprechende Arbeitsbescheinigungen und gemäß dieser Ordnung ausgeführte Praktikumsberichte mit Abzeichnung durch den Betrieb sind im Original im Praktikumsamt vorzulegen. Fachpraktische Ausbildungszeiten in schulischem Rahmen an Fachgymnasien Technik, an Technikerschulen, an entsprechenden Ausbildungsstellen sowie betriebliche Ausbildungszeiten im Rahmen des Besuches einer Fachoberschule Technik werden bis zu vier Wochen auf das Grundpraktikum angerechnet, soweit sie die hier geforderten Tätigkeitsbereiche (siehe 4.2) abdecken. 40 Stunden werden als eine Praktikumswoche gewertet. Im Praktikumsamt sind entsprechende Schulbescheinigungen, ggf. auch Ausbildungspläne der Schulen vorzulegen. Betriebliche Praktika während des Besuches allgemeinbildender Schulen werden prinzipiell nicht anerkannt. Diensttätigkeiten bei der Bundeswehr können bei einer Verwendung in den technischen Ausbildungsreihen der Bundeswehr anerkannt werden. Erbrachte Ausbildungs- und Dienstzeiten in Instandsetzungseinheiten, die mindestens dem Niveau der Materialerhaltungsstufe II entsprechen, werden bis zu sechs Wochen auf das Grundpraktikum angerechnet, soweit sie die hier geforderten Tätigkeitsbereiche abdecken (siehe auch 4.2). Im Praktikumsamt sind entsprechende Allgemeine Tätigkeitsnachweise (ATN-Bescheinigung) oder frei formulierte Zeugnisse der Dienststelle, sowie gemäß dieser Ordnung geführte Praktikumsberichte, mit Unterschrift der Dienststelle vorzulegen. Die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen und die Führung von Praktikumsberichten sind vom Bundesministerium für Verteidigung durch Erlass zugelassen. Technische Ausbildungen im Bundesfreiwilligendienst oder im Technischen Jahr werden bis zu sechs Wochen auf das Grundpraktikum angerechnet, soweit ihre Durchführung dieser Ordnung entspricht (siehe auch 4.2). Für die Anerkennung sind eine Bescheinigung des Trägers über die durchgeführte Ausbildung sowie gemäß dieser Ordnung geführte Berichte mit Unterschrift der Ausbildungsstelle im Praktikumsamt vorzulegen. Im Rahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr werde...
Erwerbstätigkeit. Um auf den Philippinen arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer im Besitze einer gültigen Arbeitsbewilligung (Work Permit) sein. Diese muss vom zuständigen Arbeitsamt bewilligt werden. Zudem muss der zukünftige Arbeitgeber gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle kein philippinischer Kandidat zur Verfügung steht. Es ist recht schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen – auch sind die Verdienstmöglichkeiten oft gering, da die Philippinen immer noch ein Billiglohnland sind. Anstellungen in grossen Firmen sind deshalb eher selten und beschränken sich in der Regel auf Führungs-, Aufsichts- und Managerpersonal. Ausländer/innen, die von Firmen in der Economic Zone (ECOZONE) angestellt sind, erhalten von der Philippine Economic Zone Authority (PEZA) unter gewissen Bedingungen eine temporäre Arbeitsbewilligung (temporary work permit) sowie eine Aufenthaltsbewilligung (residence visa). Diese sind für hochqualifizierte Ausländer/innen im technischen Bereich gedacht, zwei Jahre gültig und verlängerbar. Für Mitarbeiter/innen dieser Firmen und deren Angehörige kann ein Pre-arranged working visa beantragt werden. Dieses ist ein Jahr gültig und kann Jahr für Jahr verlängert werden, solange die Handels- oder Investorentätigkeit ausgeübt wird. Achtung: Diese Arbeitsbewilligung muss vor der Einreise beim Department of Labor and Employment (DOLE) beantragt werden. Für Techniker/innen ist nachzuweisen, dass die vorgesehene Tätigkeit nicht durch inländische Arbeitskräfte mit gleichwertiger Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann. Die Aufenthaltsgenehmigung ist mit der Auflage verbunden, zwei Inländer für dieselbe Position auszubilden.
Erwerbstätigkeit. Arbeitsvisa werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Berufsgruppen ausgestellt, eine Erwerbstätigkeit ist nur im bewilligten Berufsfeld möglich. Für einen Visumsantrag benötigen Sie vorab einen Arbeitgeber, der in Ihrem Namen ein Certificate of Eligibility beantragt (siehe oben).
Erwerbstätigkeit. Es wird vorausgesetzt, dass die geförderten Wissenschaftlerinnen ihre gesamte Arbeitszeit für ihr wissenschaftliches Vorhaben einsetzen. In Ausnahmefällen werden Erwerbstätigkeiten in geringem Umfang zugelassen (z.B. Lehrtätigkeit bis zu 4 SWS).
Erwerbstätigkeit. Den Mitgliedern ist jegliche Erwerbstätigkeit auf dem Gelände des Clubs verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Ermächtigung durch den Vorstand vor und es werden die Interessen des Clubs und seiner Mitglieder vertreten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.