Betriebspraktikum. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum. Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
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