Common use of Betriebsstilllegung Clause in Contracts

Betriebsstilllegung. 9.1 Alle stillgelegten Maschinen und sämtliche Zubehörteile sind gründlich zu reinigen und einzufetten und nötigenfalls mit guten Schutzhüllen zu versehen. In diesem Zustand sind sie dauernd zu erhalten und daraufhin regelmäßig nachzuprüfen. 9.2 Mit Stilllegung des Betriebes sind sämtliche Räume des Versi- cherungsorts gründlich zu kehren und zu reinigen. Kehricht und Abfälle sind unverzüglich auf gefahrlose Weise zu beseitigen, so dass sie die versicherten Sachen nicht gefährden. 9.3 Die Löscheinrichtungen müssen stets in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden. Beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster sind unverzüglich wiederherzustellen. 9.4 Es muss für eine ständige Beaufsichtigung des Grundstücks durch eine zuverlässige Person gesorgt werden, die sämtliche Räume möglichst täglich, mindestens aber jeden zweiten Tag einmal zu bege- hen und die verschließbaren Räume nach jeder Revision wieder zu verschließen hat. 9.5 Die Rechtsfolgen von Verletzungen der Obliegenheiten gemäß Ziffer 9.1 bis 9.4 ergeben sich aus SVIP-ABS Teil A Ziffer 4.

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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)