Common use of Betriebsstörung Clause in Contracts

Betriebsstörung. Höhere Gewalt, unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldete behördliche Maßnahmen im In- und Ausland, unverschuldeter Energieausfall sowie unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen und –einschränkungen beim Verkäufer, u.a. auch solche, die auf eine Beeinträchtigung der vereinbarten Rohstoffversorgung oder sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind und länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, berechtigen den Verkäufer, die Liefertermine entsprechend hinauszuschieben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verkäufer vorher alle ihm zuzumutenden Anstrengungen und Dispositionen unternommen hat, die Folgen der Lieferstörungen zu vermindern oder zu beheben. Xxxxx aufgrund der vorbezeichneten Umstände die Lieferung um mehr als drei Monate verzögert wird, steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen höherer Gewalt oder in Absatz 1 beschriebener unverschuldeter Betriebsstörungen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sobald eine Lieferungsbehinderung der genannten Art klar ersichtlich ist, muss der Käufer hierüber unverzüglich benachrichtigt werden.

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Betriebsstörung. Höhere Gewalt, unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldete behördliche behörd- liche Maßnahmen im In- und Ausland, unverschuldeter Energieausfall Energie- ausfall sowie unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende schwerwiegen- de Betriebsstörungen und –einschränkungen beim Verkäufer, u.a. auch solche, die auf eine Beeinträchtigung der vereinbarten Rohstoffversorgung Roh- stoffversorgung oder sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind und länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, berechtigen den Verkäufer, die Liefertermine entsprechend ent- sprechend hinauszuschieben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass daß der Verkäufer vorher alle ihm zuzumutenden Anstrengungen und Dispositionen unternommen hat, die Folgen der Lieferstörungen zu vermindern oder zu beheben. Xxxxx aufgrund der vorbezeichneten Umstände die Lieferung um mehr als drei Monate verzögert wird, steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen höherer Gewalt oder in Absatz 1 beschriebener unverschuldeter Betriebsstörungen Schadensersatzansprüche sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sobald eine Lieferungsbehinderung der genannten Art klar ersichtlich ersicht- lich ist, muss muß der Käufer hierüber unverzüglich benachrichtigt werden.

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Betriebsstörung. Höhere Gewalt, unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldete behördliche Maßnahmen im In- und Ausland, unverschuldeter Energieausfall sowie unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen und –einschränkungen -einschränkungen beim Verkäufer, u.a. u. a. auch solche, die auf eine Beeinträchtigung der vereinbarten Rohstoffversorgung oder sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind und länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, berechtigen den Verkäufer, die Liefertermine entsprechend hinauszuschieben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verkäufer vorher alle ihm zuzumutenden Anstrengungen und Dispositionen unternommen hat, die Folgen der Lieferstörungen zu vermindern oder zu beheben. Xxxxx aufgrund der vorbezeichneten Umstände die Lieferung um mehr als drei Monate verzögert wird, steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen höherer Gewalt oder in Absatz 1 beschriebener unverschuldeter Betriebsstörungen Schadenersatzansprüche sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sobald eine Lieferungsbehinderung der genannten Art klar ersichtlich ist, muss der Käufer hierüber unverzüglich benachrichtigt werden.

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