Bevollmächtigte Musterklauseln

Bevollmächtigte. Jeder Gläubiger eines ausstehenden Bundeswertpapieres kann sich durch eine andere Person („Vertreter“) auf einer Gläubigerversammlung oder bei einer schriftlichen Abstimmung vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und muss dem Bundesministerium der Finanzen mindestens 48 Stunden vor dem Termin einer Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung vorgelegt werden. Eine Vollmacht, die nicht in dem in der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung bezeichneten Formular erteilt wurde, ist unwirksam.
Bevollmächtigte. Bevollmächtigte des Vertragspartners gelten als ermächtigt, behördliche Weisungen bzw. sonstige Beanstandungen und Erklärungen auch seitens des OÖNachrichten FORUM mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegenzunehmen (Namen der Bevollmächtigten sind bei Vertragsabschluss festzulegen).
Bevollmächtigte. Der Mieter kann eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Zu- tritt zur Mietsache zu nehmen und/oder über diese zu verfügen. Dies hat der Mieter der Vermieterin im Mietvertrag bekannt zu geben und den von der Vermieterin verlangten Nachweis der Bevollmächtigung zu erbringen. Die Bevollmächtigten sind zur Entgegennahme des Schlüssels bei Aushändigung durch die Vermieterin und zur unbe- schränkten Verfügung über den Inhalt der Mietsache berechtigt. Die erteilten Zutrittsberechtigungen bleiben über den Zeitpunkt des Todes oder des Eintritts der Handlungsunfähigkeit des Mieters hi- naus wirksam. Der Mieter kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist für die Vermieterin jedoch erst dann verbindlich und rechtswirksam, wenn die Vermieterin dem Mieter den Eingang des Widerrufs nachweislich in schriftlicher Form bestätigt hat. Erlangt die Vermieterin Kenntnis von einem Erbfall, der Beschrän- kung oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Mieters oder ei- nes Bevollmächtigten, behält sie sich das Recht vor, den Zutritt oder Verfügungen über den Inhalt der Mietsache nach freiem Ermessen nur eingeschränkt zuzulassen und gänzlich zu verweigern.
Bevollmächtigte. Der Vertragspartner hat für die Veranstaltung rechtzeitig vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn einen Bevollmächtigten schriftlich namhaft zu machen, der direkter Ansprechpartner der Palais Palffy Kultur & Events GmbH ist. Dieser ist ermächtigt, behördliche Weisungen und Aufträge oder Weisungen, Aufträge und Erklärungen der Palais Palffy Kultur & Events GmbH mit rechtsverbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegenzunehmen.
Bevollmächtigte. 19 Bestellung, Rechte und Pflichten § 20 Xxxx durch die Vertreter­ versammlung § 21 Aufgaben und Befugnisse Verantwortlicher Aktuar Abschlussprüfer § 22
Bevollmächtigte. Bevollmächtigte des Vertragspartners gelten als ermächtigt, behördliche Weisungen bzw. sonstige Beanstandungen und Erklärungen auch seitens der MVSW mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegenzunehmen (Namen der Bevollmächtigten sind bei Vertragsabschluss festzulegen).
Bevollmächtigte. Die THC am Forsthof Gastronomie und der Vorstand handeln im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte des THC am Forsthof.
Bevollmächtigte. Jede Fakultät benennt einen Bevollmächtigten des Dekans: für die Universität Leipzig ________________________ für die _____________ ___________________________ Die Bevollmächtigten sind verantwortlich für: die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsprogrammen, die Abstimmung mit anderen Fakultäten, den Zugang zu allen für den Aufenthaltszweck notwendigen universitären Einrichtungen, insbesondere Archiven, Bibliotheken, Rechnerarbeitsplätzen, die Abstimmung mit dem Akademischen Auslandsamt, insbesondere beim Austausch von Studierenden.
Bevollmächtigte. Der/die folgende(n) Bevollmächtigte(n) über die oben genannten Konten darf/dürfen die von der KT Bank AG angebotenen Online/Mobile-Banking-Leistungen uneingeschränkt nutzen.
Bevollmächtigte. Bevollmächtigte des Vertragspartners gelten als ermächtigt, behördliche Weisungen bzw. sonstige Beanstandungen und Erklärungen auch seitens der TFL mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegenzunehmen.