Beweismittel Musterklauseln

Beweismittel. Die beim Finanzinstitut geführten Dateien bzw. Aufzeichnungen über Transaktionen und Geschäfte im Rahmen des R-Net-Dienstes gelten bis zum Erhalt einer Beanstandung des Kunden als Nachweis. Bestreitet ein Kunde die Genehmigung einer durchgeführten Zahlungstransaktion oder behauptet er, dass eine Zahlungstransaktion nicht korrekt ausgeführt wurde, ist es Aufgabe des Finanzinstituts jeglichen Nachweis zu erbringen, dass die betreffende Transaktion genehmigt, ordnungsgemäß erfasst und verbucht und nicht mit einem technischen oder sonstigen Mangel behaftet war.
Beweismittel. Um die Verletzung des Rufs von DOCTOLIB oder des körperlichen oder geistigen Wohlbefindens der Patienten (erwiesen oder behauptet) nachzuweisen, kann sich DOCTOLIB auf Nachrichten von Patienten berufen, die an DOCTOLIB gesendet und zuvor aus Vertraulichkeitsgründen anonymisiert wurden, sofern der Inhalt der Nachrichten eine Identifizierung nicht zulässt.
Beweismittel. Im Streitfall dienen sämtliche der Bank übermittelten schriftlichen Aufträge und Bestätigungen ebenso als Beweismittel wie Zeugenaussagen, Telefaxe, Telexe, E-Mails, Unterlagen der Bank, telefonische Aufzeichnungen oder sonstige Beweismittel, gleich welcher Art.
Beweismittel. Ein schriftlicher Vertrag ist der beste Beweis für die Bestimmung der von den Parteien vereinbarten Rechte und Pflichten. Er vereinfacht die Dinge im Falle eines Konflikts und vermeidet sogar Konflikte, wenn seine Klarheit nicht zur Diskussion steht. Vertrag à la carte abschliessen Um von bestimmten gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, bedarf es der Schriftform [→Wann bedarf es der Schriftform? ] Darüber hinaus ermöglicht die Schriftform, weitere Einzelheiten zu regeln und in Vertragsanhängen z.B. eine Betriebsordnung aufzunehmen [→ Wie kann man den Vertrag durch ein Firmen- reglement vereinfachen ] Inhalt des Vertrages ‌‌‌‌ Wesentliche / nicht wesentliche Elemente Wesentliche Elemente Nicht wesentliche Elemente die Identität der Parteien Unterschriften, Ort und Datum Gegenstand des Vertrages Vertragsbeginn (und dessen Ende bei einem befristeten Vertrag) die Funktion des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin der übliche Arbeitsplatz das Gehalt die Arbeitszeit Weitere wesentliche Punkte, die die Parteien beantragt haben Sozialversicherungen und Abzüge Überstunden Feiertage Arbeitszeitpläne bezahlte Xxxxxx Arbeitsverhinderungen die Pflichten des / der Arbeitnehmenden die Pflichten des / der Arbeitgebenden die Probezeit die Kündigungsfrist Spesen der Verzicht auf das Recht am eigenen Bild Konkurrenzverbot Anderes … Die wesentlichen Elemente müssen im Vertrag festgelegt werden. Nicht wesent- liche Elemente müssen nicht bestimmt werden, sie werden durch die gesetzlichen Bestimmungen definiert. Es ist daher ratsam, sich auch über nicht wesentliche Ele- mente zu informieren, um herauszufinden, was der gesetzliche Standard ist , oder um deren Inhalt zu spezifizieren bzw. zu modifizieren. In der Praxis ist es üblich, im Vertrag alle wesentlichen und nicht wesentlichen Punkte der nachstehenden Listen zu erwähnen. in den Statuten genannte Name und nicht das Pseudonym der juristischen Person verwendet wird, es sei denn, dieses werde in den Statuten ausdrücklich erwähnt. In beiden Fällen (natürliche und juristische Personen) kann sich die arbeitgebende Partei durch eine Person vertreten lassen, in der Regel durch einen Manager oder eine Direktorin, welche*r eine Vollmacht der arbeitgebenden Partei besitzt. Diese Vertretung muss im Vertrag neben der arbeitgebenden Partei wie folgt genannt werden: «Verein ZZZ, vertreten durch Herrn XXX, Direktorin (oder andere Funktion)». Diese Vertretung ist bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen (vorbehaltlich einer gegenteiligen Er...
Beweismittel. 1. Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, auf die sie ihre Klage oder ihre Klageantwort stützt.
Beweismittel. Zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen: Nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu dreißig Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Zudem gilt zur Speicherung – vorbehaltlich der vorangehend beschriebenen Zwecke/Fristen – Folgendes: Mietvertrag Ihre Daten werden, vorbehaltlich der oben genannten Fristen, gelöscht, sobald der jeweilige Mietvertrag beendet und das Mietverhältnis vollständig abgewickelt ist.
Beweismittel. (a) Der Auftragsverarbeiter muss dem Verantwortlichen nachweisen, dass er die in dieser Verein- barung zur Datenverarbeitung festgelegten Anforderungen mit geeigneten Mitteln erfüllt. Die- sen Nachweis kann der Auftragsverarbeiter erbringen, indem er nach seiner Xxxx dem Verant- wortlichen folgende Informationen übermittelt: • Ergebnisse eines internen Audits • Interne Verhaltenskodizes, einschliesslich eines Nachweises der Einhaltung durch einen externen Auditor • Anerkannte Verhaltenskodizes gemäss Artikel 40 DS-GVO

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und