Bewertungsgegenstand. Bewertet werden die Verpflichtungen nach dem Stande vom Bilanzstichtag (=Inven- turstichtag). Bereits feststehende allgemeine Leistungsveränderungen, die erst nach dem Stichtag wirksam werden, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 11 contracts
Samples: Tarifvertrag Über Die Zusätzliche Altersvorsorge Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Über Die Zusätzliche Altersvorsorge Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag
Bewertungsgegenstand. Bewertet werden die Verpflichtungen nach dem Stande vom Bilanzstichtag (=Inven- turstichtagInventurstichtag). Bereits feststehende allgemeine Leistungsveränderungen, die erst nach dem Stichtag wirksam werden, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 3 contracts
Samples: www.verdi.de, Tarifvertrag Über Die Betriebliche Altersversorgung Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes, kirchengewerkschaft-baden.de
Bewertungsgegenstand. Bewertet werden die Verpflichtungen nach dem Stande vom Bilanzstichtag (=Inven- turstichtag(= In- venturstichtag). Bereits feststehende allgemeine Leistungsveränderungen, die erst nach dem Stichtag wirksam werden, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: www.verdi.de
Bewertungsgegenstand. Bewertet werden die Verpflichtungen nach dem Stande vom Bilanzstichtag (=Inven- turstichtag(= Inventurstichtag). Bereits feststehende festste- hende allgemeine Leistungsveränderungen, die erst nach dem Stichtag wirksam werden, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: www.vbl.de
Bewertungsgegenstand. Bewertet werden die Verpflichtungen nach dem Stande vom Bilanzstichtag (=Inven- turstichtag(= Inventurstich- tag). Bereits feststehende allgemeine Leistungsveränderungen, die erst nach dem Stichtag wirksam werden, bleiben unberücksichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag Über Die Zusätzliche Altersvorsorge Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes