Common use of Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven Clause in Contracts

Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven. Den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwa- igen Mindestbeteiligung führen wir bei Ablauf der Versicherungsdauer, bei Kündigung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzver- sicherung oder bei Ihrem Tod – sofern zu diesem Zeitpunkt keine Berufs- unfähigkeit besteht – dem Überschussguthaben nach der vereinbarten Überschussverwendung der Hauptversicherung zu. Bei Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. Bei der Befreiung von der Bei- tragszahlungspflicht verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung für eine Bonusrente, die wir für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwen- den. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist, dient der Wert der Beteiligung an den Bewertungs- reserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und wird als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die ebenfalls überschuss-berechtigt ist. Nach Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir bei der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die zuzuteilenden Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreser- ven für eine Bonusrente, die wir für einen Erlebensfallbonus verwenden. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitver- sichert ist, dienen die zuzuteilenden Überschussanteile und Bewertungs- reserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und werden als Ein- malbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (Bonusrente) verwendet. Die Bonusrente ist ebenfalls überschussbe- rechtigt. Stand: 23.07.2022 Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente. Wir können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht können Sie jederzeit bei uns anfordern. Es gelten die für die Hauptversicherung maßgeblichen Kosten.

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Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven. Den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwa- igen Mindestbeteiligung führen wir bei Ablauf der Versicherungsdauer, bei Kündigung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzver- sicherung oder bei Ihrem Tod – sofern zu diesem Zeitpunkt keine Berufs- unfähigkeit besteht – dem Überschussguthaben nach der vereinbarten Überschussverwendung der Hauptversicherung zu. Bei Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung zahlen wir vor Beginn der VersicherungsleistungenRentenzahlung bei Ihrem Tod oder bei Kündigung an den Anspruchsberechtigten aus. Bei Beginn der Befreiung von der Bei- tragszahlungspflicht Rentenzahlung verwenden wir den Wert zugeteilte Bewertungs- reserven entsprechend Ziffer 3. Zum Beginn der Beteiligung Rentenzahlung berechnen wir aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenem Deckungskapital einschließlich • Überschussdeckungskapital • zugeteilten Schlussüberschussanteile und • zugeteilten Bewertungsreserven oder einer zugeteilten Mindest- beteiligung an den Bewertungsreserven und dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Rentenfaktor eine ab diesem Zeitpunkt garantierte lebenslange Rente. Maßgeblich für die Wertermittlung der Anteile an unseren Anlage- konzepten sowie der Investmentfondsanteile ist der Börsentag, der dem 15. des Monats vor Beginn der Rentenzahlung vorausgeht. Maßgeblich für die Anzahl der Anteile ist der Tag des Beginns der Rentenzahlung. Auch nach Beginn der Rentenzahlung ist Ihr Vertrag am laufenden Überschuss und an Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung für eine Bonusrente, die wir für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwen- den. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist, dient der Wert der Beteiligung an den Bewertungs- reserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und wird als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die ebenfalls überschuss-berechtigt ist. Nach Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir bei der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die zuzuteilenden Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreser- ven Bewertungsreserven beteiligt. Die zum Beginn der Rentenzahlung für eine Bonusrente, die wir Verrentung verwendeten Rechnungsgrundlagen bleiben auch für einen Erlebensfallbonus verwendendie während des Rentenbezugs anfallenden Überschussanteile maßgebend. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitver- sichert ist, dienen Wir verwenden die nach Beginn der Rentenzahlung zuzuteilenden Überschussanteile Über- schussanteile und Bewertungs- reserven Bewertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente zum Beginn der Rentenzahlung ermittelten Rente bzw. zur Erhöhung einer vereinbarten Leistung bei Beendigung des Vertrags. Bei Ihrem Tod nach Beginn der Rentenzahlung und werden als Ein- malbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (Bonusrente) verwendetWeiterzahlung einer Rente berechnen wir die Rente aus der Überschussbeteiligung neu; diese kann sich vermindern. Die Bonusrente ist ebenfalls überschussbe- rechtigt. Stand: 23.07.2022 Diese Bestimmungen sind Bestandteil Bis zum Beginn der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente. Wir können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht Rentenzahlung können Sie jederzeit bei uns anfordern. Es gelten die für die Hauptversicherung maßgeblichen Kosten.zwischen diesen Ver- wendungsformen wählen:

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Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven. Den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwa- igen Mindestbeteiligung führen zahlen wir vor Beginn der Rentenzahlung bei Ablauf Tod der Versicherungsdauer, bei Kündigung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzver- sicherung versicherten Person oder bei Ihrem Tod – sofern Kündigung an den Anspruchsbe- rechtigten aus. Bei Beginn der Rentenzahlung verwenden wir zugeteilte Bewertungsreserven entsprechend Ziffer 3. Zum Beginn der Rentenzahlung berechnen wir aus dem zu diesem Zeitpunkt keine Berufs- unfähigkeit besteht – dem Überschussguthaben nach vorhandenem • Deckungskapital zuzüglich • der vereinbarten Überschussverwendung zugeteilten Schlussüberschussanteile sowie • der Hauptversicherung zu. Bei Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir den Wert der Beteiligung an den zugeteilten Bewertungsreserven oder einer etwaigen zugeteilten Mindestbeteiligung zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. Bei der Befreiung von der Bei- tragszahlungspflicht verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung eine ab diesem Zeitpunkt garantierte lebenslange Rente (§ 2 Absätze 2 bis 6, Absatz 23). Maßgeblich für eine Bonusrente, die wir für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwen- den. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist, dient Wertermittlung der Wert der Beteiligung Anteile an den Bewertungs- reserven Anlagekonzepten ist der Börsentag, der dem 15. des Monats vor Beginn der Rentenzahlung vorausgeht. Maßgeblich für die Anzahl der Anteile ist der Tag des Beginns der Rentenzahlung. Nehmen Sie anstelle der Rente die Kapitalleistung in Anspruch, zahlen wir alle vorhandenen Überschussanteile zusammen mit der Kapital- leistung aus. Auch nach Beginn der Rentenzahlung ist Ihr Vertrag am laufenden Über- schuss und an Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und wird als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die ebenfalls überschuss-berechtigt ist. Nach Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir bei der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die zuzuteilenden Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreser- ven Be- wertungsreserven beteiligt. Die zum Beginn der Rentenzahlung für eine Bonusrente, die wir Verrentung verwendeten Rechnungsgrundlagen bleiben auch für einen Erlebensfallbonus verwendendie während des Rentenbezugs anfallenden Überschussanteile maßgebend. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitver- sichert ist, dienen Wir verwenden die nach Beginn der Rentenzahlung zuzuteilenden Überschussanteile Über- schussanteile und Bewertungs- reserven Bewertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente zum Beginn der Rentenzahlung ermittelten Rente bzw. zur Erhöhung einer vereinbarten Leistung bei Beendigung des Vertrags. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung und werden als Ein- malbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (Bonusrente) verwendetWeiterzahlung einer Rente berechnen wir die Rente aus der Über- schussbeteiligung neu; diese kann sich vermindern. Die Bonusrente ist ebenfalls überschussbe- rechtigt. Stand: 23.07.2022 Diese Bestimmungen sind Bestandteil Bis zum Beginn der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente. Wir können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht Rentenzahlung können Sie jederzeit bei uns anfordern. Es gelten die für die Hauptversicherung maßgeblichen Kosten.zwischen diesen Verwen- dungsformen wählen:

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Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven. Den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwa- igen etwai- gen Mindestbeteiligung führen zahlen wir vor Beginn der Rentenzahlung bei Ablauf Tod der Versicherungsdauer, bei Kündigung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzver- sicherung versicherten Person oder bei Ihrem Tod – sofern Kündigung an den Anspruchs- berechtigten aus. Bei Beginn der Rentenzahlung verwenden wir zuge- teilte Bewertungsreserven entsprechend Ziffer 3. Zum Beginn der Rentenzahlung berechnen wir aus dem zu diesem Zeitpunkt keine Berufs- unfähigkeit besteht – dem Überschussguthaben nach vorhandenem • Deckungskapital zuzüglich • der vereinbarten Überschussverwendung zugeteilten Schlussüberschussanteile sowie • der Hauptversicherung zu. Bei Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir den Wert der Beteiligung an den zugeteilten Bewertungsreserven oder einer etwaigen zugeteil- ten Mindestbeteiligung zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. Bei der Befreiung von der Bei- tragszahlungspflicht verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung eine ab diesem Zeitpunkt garantierte lebenslange Rente. Maßgeblich für eine Bonusrente, die wir für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwen- den. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist, dient Wertermittlung der Wert der Beteiligung Anteile an den Bewertungs- reserven Anlagekonzepten und Investmentfonds ist der Börsentag, der dem 15. des Monats vor Beginn der Rentenzahlung vorausgeht. Maßgeblich für die Anzahl der Anteile ist der Tag des Beginns der Rentenzahlung. Nehmen Sie anstelle der Rente die Kapitalleistung in Anspruch, zahlen wir alle zugeteilten Überschussanteile zusammen mit der Kapitalleistung aus. Auch nach Beginn der Rentenzahlung ist Ihr Vertrag am laufenden Überschuss und an Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und wird als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die ebenfalls überschuss-berechtigt ist. Nach Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir bei der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die zuzuteilenden Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreser- ven Bewertungsreserven beteiligt. Die zum Beginn der Rentenzahlung für eine Bonusrente, die wir Verrentung verwendeten Rechnungsgrundlagen bleiben auch für einen Erlebensfallbonus verwendendie während des Rentenbezugs anfallenden Überschussanteile maß- gebend. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitver- sichert ist, dienen Wir verwenden die nach Beginn der Rentenzahlung zuzuteilenden Überschussanteile Über- schussanteile und Bewertungs- reserven Bewertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente zum Beginn der Rentenzahlung ermittelten Rente bzw. zur Erhöhung einer vereinbarten Leistung bei Beendigung des Vertrags. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung und werden als Ein- malbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (Bonusrente) verwendetWeiterzahlung einer Rente berechnen wir die Rente aus der Über- schussbeteiligung neu; diese kann sich vermindern. Die Bonusrente ist ebenfalls überschussbe- rechtigt. Stand: 23.07.2022 Diese Bestimmungen sind Bestandteil Bis zum Beginn der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente. Wir können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht Rentenzahlung können Sie jederzeit bei uns anfordern. Es gelten die für die Hauptversicherung maßgeblichen Kosten.zwischen diesen Ver- wendungsformen wählen:

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Bewertungsreserven oder Mindestbeteiligung an Bewertungs- reserven. Den Wert Bei Beginn der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwa- igen Mindestbeteiligung führen Rentenzahlung verwenden wir bei Ablauf zugeteilte Bewertungs- reserven entsprechend Ziffer 3. Zum Beginn der Versicherungsdauer, bei Kündigung, bei sonstigem vorzeitigen Erlöschen der Zusatzver- sicherung oder bei Ihrem Tod – sofern Rentenzahlung berechnen wir aus dem zu diesem Zeitpunkt keine Berufs- unfähigkeit besteht – vorhandenem • Deckungskapital zuzüglich • der zugeteilten Schlussüberschussanteile eine ab diesem Zeitpunkt garantierte lebenslange Rente. Maßgeblich für die Wertermittlung der Investmentfondsanteile ist der Börsentag, der dem Überschussguthaben 15. des Monats vor Beginn der Rentenzahlung vorausgeht. Maßgeblich für die Anzahl der Anteile ist der Tag des Beginns der Rentenzahlung. Nehmen Sie anstelle der Rente die Kapitalleistung in Anspruch, zahlen wir alle zugeteilten Überschussanteile zusammen mit der Kapitalleistung aus. Auch nach Beginn der vereinbarten Überschussverwendung der Hauptversicherung zu. Bei Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir den Wert der Beteiligung Rentenzahlung ist Ihr Vertrag am laufenden Über- schuss und an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. Bei der Befreiung von der Bei- tragszahlungspflicht verwenden wir den Wert der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung für eine Bonusrente, die wir für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwen- den. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist, dient der Wert der Beteiligung an den Bewertungs- reserven oder einer etwaigen Mindestbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente und wird als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente verwendet, die ebenfalls überschuss-berechtigt ist. Nach Eintritt des Leistungsfalles verwenden wir bei der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht die zuzuteilenden Überschussanteile und Be- wertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreser- ven Be- wertungsreserven beteiligt. Die zum Beginn der Rentenzahlung für eine Bonusrente, die wir Verrentung verwendeten Rechnungsgrundlagen bleiben auch für einen Erlebensfallbonus verwendendie während des Rentenbezugs anfallenden Überschussanteile maßgebend. Ziffer 2.1.1 gilt entsprechend. Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente mitver- sichert ist, dienen Wir verwenden die nach Beginn der Rentenzahlung zuzuteilenden Überschussanteile Über- schussanteile und Bewertungs- reserven Bewertungsreserven oder eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der garantierten Berufsunfähigkeitsrente zum Beginn der Rentenzahlung ermittelten Rente bzw. zur Erhöhung einer vereinbarten Leistung bei Beendigung des Vertrags. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung und werden als Ein- malbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente (Bonusrente) verwendetWeiterzahlung einer Rente berechnen wir die Rente aus der Über- schussbeteiligung neu; diese kann sich vermindern. Die Bonusrente ist ebenfalls überschussbe- rechtigt. Stand: 23.07.2022 Diese Bestimmungen sind Bestandteil Bis zum Beginn der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur BasisRente. Wir können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Die jeweils aktuelle Kostenübersicht Rentenzahlung können Sie jederzeit bei uns anfordern. Es gelten die für die Hauptversicherung maßgeblichen Kosten.zwischen diesen Verwen- dungsformen wählen:

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