Teilkündigung Musterklauseln

Teilkündigung. Der Leistungsnehmer ist berechtigt, einzelne nach diesem Term Sheet für seine BK-Kabel genutzten Kabelkanalanlagen zu kündigen (nachfolgend “Teilkündigung” genannt). Wird die Teilkündigung bis zum Ablauf des 31.12.2004 erklärt, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate zum Monatsende. Wird sie ab dem 01.01.2005 erklärt, beträgt sie 15 Monate zum Monatsende. Wird anstatt der Kabelkanalanlagen, bezüglich der das Term Sheet teilweise gekündigt wird, eine neue Kabelkanalanlage gemäß Term Sheet 2 angemietet, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die vom Leistungsnehmer zu entrichtende Vergütung reduziert sich mit Wirksamwerden der Kündigung gemäß Ziffer 6.3.
Teilkündigung. Eine Teilkündigung Ihrer Versicherung ist nur wirksam, wenn die verblei- bende beitragspflichtige versicherte Rente monatlich 50,- Euro nicht unterschrei- tet und der verbleibende Beitrag 180,- Euro jährlich nicht unterschreitet. Ist die Kündigung wegen Unterschreitens dieser Mindestbeiträge unwirksam und wollen Sie Ihre Versicherung beenden, müssen Sie eine neue Kündigung aussprechen.
Teilkündigung. Neben den vertraglich vereinbarten Kündigungsrechten, einschließlich derjenigen der VOB/B, ist eine Kündigung nach §648a BGB möglich. Im Fall von Teilkündigungen, gleich ob auf einem gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsrecht beruhend, richtet sich die Teilbarkeit der Leistung nach §648a (2) BGB. Die Regelung in §8 (3) Nr.1 S. 2 VOB/B ist insoweit abbedungen.
Teilkündigung. Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme mindestens 5.000 Euro beträgt. Ist diese Versicherungssumme niedriger, hat das zur Folge, dass Ihre Teilkündigung unwirksam ist. Wenn Sie in diesem Fall Ihren Vertrag beenden wollen, müssen Sie diesen ganz kündigen.
Teilkündigung. Sie können Ihren beitragspflichtigen Vertrag auch teil- weise kündigen, wenn die Summe der verbleibenden in- nerhalb eines Jahres zu zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von 300,00 EUR im Jahr nicht unterschreitet. Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden Ihre Versicherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag oder die Mindestrente der Zu- satzversicherung unterschritten werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Mindestbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige einge- schlossene Zusatzversicherungen entsprechend überver- hältnismäßig.
Teilkündigung. Wenn Sie Ihren Vertrag nur teilweise kündigen wollen, steht Ihnen die Möglichkeit der flexiblen Auszahlung (§ 7) zur Verfügung.
Teilkündigung. Eine Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt wer- den. Machen wir von diesem Recht gebrauch, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Kündigung wirk- sam wird.
Teilkündigung. 28.1. Schadensersatz für entgangenen Gewinn kann der Auftragnehmer im Falle der Teilkündigung nicht verlangen, wenn ihm ein gleichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird. 28.2. Bei Kündigung von Eventualpositionen (Bedarfspositionen) schuldet die Auftraggeberin nur die Zahlung der bisher beauftragten und erbrachten Leistungen. Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche für entfallene Leis- tungen können nicht gefordert werden.
Teilkündigung. Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen, wenn die verbleibende beitrags- pflichtige monatliche Rente mindestens 25 Euro beträgt. Ist diese Rente niedriger, hat das zur Folge, dass Ihre Teilkündigung unwirksam ist. Wenn Sie in diesem Fall Ihren Vertrag beenden wollen, müssen Sie diesen ganz kündigen. Bei teilweiser Kündigung gelten die folgenden Regelungen nur für den gekündigten Vertragsteil.
Teilkündigung. Sie können Ihren Versicherungsvertrag während der Anspar- phase auch teilweise kündigen. Die Teilkündigung ist nur ein- mal im Kalenderjahr und nur dann möglich, wenn der Entnah- mebetrag mindestens 1.000 Euro beträgt und mindestens 3.000 Euro gebildetes Kapital im Versicherungsvertrag ver- bleiben. Für eine Teilkündigung müssen seit dem Versiche- rungsbeginn fünf Jahre, bei Versicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag zwei Jahre, vergangen sein. Eine Kapitalleis- tung erbringen wir ausschließlich als Geldleistung. Die schriftliche Erklärung der Teilkündigung muss uns spätes- tens vier Wochen vor dem gewünschten Termin (Monatsers- ten) zugegangen sein. Der dem gebildeten Kapital entnommene Betrag wird auf die in Ihrem Versicherungsvertrag vorhandenen Investmentfonds und das Garantieguthaben aufgeteilt. Die Aufteilung richtet sich nach Abschnitt J Nummer 3.4, wobei das Garantiegutha- ben bei der Aufteilung wie ein zusätzlicher Investmentfonds behandelt wird. Nach der Teilkündigung erhalten Sie den Entnahmebetrag, vermindert um einen Abzug nach Nummer 7. Die Teilkündigung wirkt sich auf die Höhe des zu zahlenden Beitrags nicht aus. In Abhängigkeit von dem aus dem Garantieguthaben entnom- menen Betrag vermindert sich die Beitragserhaltungsgaran- tie. In Abhängigkeit von dem aus dem Fondsguthaben ent- nommenen Betrag vermindert sich grundsätzlich der Todes- fallschutz. Die verminderte Beitragserhaltungsgarantie und der verminderte Todesfallschutz werden in einem Nachtrag zum Versicherungsschein dokumentiert.