Bewertungsrisiko Musterklauseln

Bewertungsrisiko. Insbesondere in Zeiten, in denen aufgrund von Finanzkrisen sowie eines allgemeinen Vertrauensverlustes Liquiditätsengpässe der Marktteilnehmer bestehen, kann die Kursbildung bestimmter Wertpapiere und sons- tiger Finanzinstrumente auf Kapitalmärkten eingeschränkt und die Bewertung im Fonds erschwert sein. Wer- den in derartigen Zeiten vom Publikum gleichzeitig größere Anteilsrückgaben getätigt, kann das Fondsma- nagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwungen sein, Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren zu Kursen zu tätigen, die von den tatsächlichen Bewertungskursen abweichen.
Bewertungsrisiko. Teilfonds können in Verbindung mit der Bewertung und/oder dem Settlement ihrer Vermögenswerte Risiken aufweisen. Beispiele hierfür sind:
Bewertungsrisiko. Die Vermögenswerte eines Teilfonds setzen sich vornehmlich aus Kapitalanlagen zusammen, deren Bewertung von einer Börse oder einer ähnlich nachprüfbaren Quelle erhalten werden kann. Allerdings besteht insofern ein Risiko, dass, wenn der Teilfonds in nicht notierte und/oder illiquide Kapitalanlagen investiert, sich die Werte, zu denen diese Kapitalanlagen verkauft werden, erheblich von den geschätzten beizulegenden Zeitwerten derselben unterscheiden können.
Bewertungsrisiko. Von Drittparteien erhobene Auflösungskosten ✓
Bewertungsrisiko. Die allgemeine Wertentwicklung eines Teilfonds hängt zum Teil von dem Kaufpreis ab, den ein Teilfonds für seine Anlagen einschließlich Sekundärmarkt-Investments zahlt, und gegebenenfalls von den Anschaffungspreisen, die Portfoliogesellschaf- ten für ihre Investitionen zahlen. Die Bewertungen von Anlagen bieten bei Mitteilung durch die jeweiligen Sponsoren, externen Bewertungsbeauftragten oder einen Teilfonds (zu Zwecken der Finanzberichterstattung oder des Handels) möglicherweise keinen Hinweis auf den aktuellen oder letztendlich realisierbaren Wert. Außerdem gibt es im Allgemeinen keinen etablierten Sekundärmarkt für die nicht börsennotierten Anlagen eines Teilfonds, und es gibt möglicherweise keine vergleichbaren Ver- mögenswerte, für die öffentliche Marktbewertungen vorhanden sind. Infolgedessen kann die Bewertung der Anlagen eines Teilfonds auf begrenzten Informationen beruhen und ist mit inhärenten Unsicherheiten verbunden. Die Wertentwicklung eines Teilfonds wird negativ beeinflusst, wenn sich die vom AIFM oder externen Sponsoren bei den Verhandlungen über den Erwerb von Anlagen angenommenen Bewertungen als zu hoch erweisen. Auch wenn die Anschaffungspreise der Sekundärmarkt-Investments eines Teilfonds wahrscheinlich Gegenstand von Verhand- lungen mit den Verkäufern der Anlagen sein werden, wird der Anschaffungspreis einer Sekundäranlage zudem in der Regel unter Rückgriff auf die kürzlich von den betreffenden Sponsoren mitgeteilten Buchwerte und andere verfügbare Informatio- nen ermittelt. Geldgeber sind im Allgemeinen nicht zu einer Aktualisierung von Bewertungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von Beteiligungen auf sekundärer Basis verpflichtet. Daher kann der NAV eines Teilfonds am nächsten Bewer- tungstag nach Tätigung eines Sekundärmarkt-Investments erhebliche Gewinne oder Verluste aufweisen. Ein Teilfonds kann beim Anstreben von Sekundäranlagen auch mit Portfolioverkäufen oder anderen Situationen konfrontiert werden, in denen ein Teilfonds, um als wünschenswert erachtete Sekundärmarkt-Investments zu tätigen, andere Anlagen tätigen muss, die er als weniger wünschenswert einstuft oder bei denen er mit den geschätzten Bewertungen weniger zufrieden ist. Die vom AIFM verwendeten Bewertungen wirken sich auf den Nettoinventarwert eines Teilfonds, den Zeichnungspreis und den Anteilsrückgabepreis aus, die den Anteilseignern und potenziellen Anlegern zur Verfügung stehen. Die vom AIFM verwen- deten Bewertungen der Anlagen (und dementsprechend die B...
Bewertungsrisiko. Fehler in Bezug auf Bewertungen von gehaltenen Positionen können zu falschen Netto-Inventarwerten führen und in der Folge auch zu fehlerhaften Abrechnungen von Anteilscheingeschäften. Neben den entstehenden Korrekturaufwendungen sind in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen Entschädigungszahlungen an den jeweiligen Teilfonds und seine Anleger zu entrichten. Mit verzinslichen Wertpapieren verbundenen Risiken Zinsänderungsrisiko Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines verzinslichen Finanzinstru- ments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus der Änderung der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen c.p. i.d.R. die Kurse der verzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei verzinslichen Wertpa- pieren eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursent- wicklung dazu, dass die Rendite des verzinslichen Finanzinstruments in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach den Laufzeiten (bzw. der Periode bis zum nächsten Zinsanpassungstermin) der verzinslichen Fi- nanzinstrumenten unterschiedlich aus. So haben verzinsliche Finanzinstrumente mit kürzeren Laufzeiten (bzw. kürzen Zinsanpassungsperioden) geringere Zinsän- derungsrisiken als verzinsliche Finanzinstrumente mit längeren Laufzeiten (bzw. längeren Zinsanpassungsperioden). Risiko Ratingherabstufung Unabhängige Ratingagenturen untersuchen regelmäßig die Fähigkeit von Unter- nehmen, ihren finanziellen Verpflichtungen sowohl allgemein als auch auf einzelne Wertpapieremission bezogen nachzukommen. Diese Schuldendienstfähigkeit mündet dann in einem Rating, bei dem eine Note auf der Skala der jeweiligen Ra- tingagentur vergeben wird. Anleihen, bei denen ein Ausfall sehr unwahrscheinlich ist, besitzen ein Rating im sogenannten „Investment Grade“-Bereich. Anleihen, bei denen ein mehr oder weniger großes Ausfallrisiko gesehen wird, haben ein Rating im „non-investment-Grade“. Grundsätzlich besteht bei jeder gerateten Anleihe das Risiko einer Verschlechterung des Urteils der Rating-Agentur, einer Herabstufung. Dies hat regelmäßig negativen Einfluss auf die Marktpreise. Besonders stark kön- nen diese sein, wenn die Herabstufung aus dem „Investment-Grade“ in den „Non- Investment-...
Bewertungsrisiko. Die Satzung sieht vor, dass die Methode zur Berechnung des Xxxxx von Anlagen, die an einem Markt notiert sind oder gehandelt werden, auf dem Schlusskurs oder letzten bekannten Marktpreis oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, auf dem Mittelkurs bei Börsenschluss des relevanten Markts zum relevanten Bewertungszeitpunkt basieren soll. Wenn eine Anlage zum Schlusskurs oder zum letzten bekannten Marktpreis bewertet wird und es Zeichnungen oder Rückkäufe an einem solchen Handelstag gibt, kann sich der Unterschied zwischen dem Schlusskurs oder dem letzten bekannten Marktpreis und dem mittleren Marktwert einer Anlage negativ auf den Wert der Basiswerte des jeweiligen Teilfonds auswirken.
Bewertungsrisiko. Die Bewertung der Anlagen eines Teilfonds kann mit Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen verbunden sein. Sollte sich eine solche Bewertung als falsch erweisen, kann sich dies auf den berechneten Nettoinventarwert des Teilfonds auswirken.
Bewertungsrisiko. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (zum „Fair Value“) enthält subjektive Annahmen. Es ist möglich, dass die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer Anlage erheblich von dem Wert abweicht, der beim Verkauf der Anlage erzielt werden könnte. Darüber hinaus kann es Unterschiede zwischen den Preisen geben, die für die Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds und den Preisen, die für den Index verwendet werden, geben.
Bewertungsrisiko. Fehler in Bezug auf Bewertungen von gehaltenen Positionen können zu falschen Netto-Inventarwerten führen und in der Folge auch zu fehlerhaften Abrechnungen von Anteilscheingeschäften. Neben den entstehenden Korrekturaufwendungen sind in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen Entschädigungszahlungen an den Fonds und seine Anleger zu entrichten.