Common use of Bewertungszeitraum Clause in Contracts

Bewertungszeitraum. Der Bewertungszeitraum beträgt 12 Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 Monate. Der Bewertungszeitraum endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Bewertungszeitraum. (a) Der Bewertungszeitraum beträgt 12 Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 Monate. Der Bewertungszeitraum Er endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit.

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Samples: www.xxv24.de

Bewertungszeitraum. Der Bewertungszeitraum beträgt 12 zwölf Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 Monate. Der Bewertungszeitraum Er endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf Ende der Haftzeit.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Bewertungszeitraum. Der Bewertungszeitraum beträgt 12 Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit So- weit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 Monate. Beträgt die Haftzeit mehr als 24 Monate, längstens je- doch 36 Monate, beträgt der Bewertungszeitraum 36 Monate. Beträgt die Haftzeit mehr als 36 Monate, längstens jedoch 48 Monate, beträgt der Bewertungszeitraum 48 Monate. Beträgt die Haftzeit mehr als 48 Monate, längstens jedoch 60 Monate, beträgt der Bewertungszeitraum 60 Monate. Der Bewertungszeitraum endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden Ertrags- und/oder Mietausfallschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit.

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Samples: extremus.de

Bewertungszeitraum. a) Der Bewertungszeitraum beträgt 12 Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum Bewer- tungszeitraum 24 Monate. Der Bewertungszeitraum Er endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit.

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Samples: www.gdv.de

Bewertungszeitraum. Der Bewertungszeitraum beträgt 12 Monate; dies gilt auch, wenn eine kürzere Haftzeit Haft- zeit als 12 Monate vereinbart ist. Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 MonateMo- nate. Der Bewertungszeitraum endet mit dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden Ertragsausfall- schaden nicht mehr entsteht, spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit.

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Samples: www.gdv.de