Bewirtung Musterklauseln

Bewirtung. Speisen werden während der gesamten Veranstaltung für Aussteller und Besucher durch ein Catering kostenlos bereitgestellt. Jede Ab- gabe von Speisen und Getränken (entgeltlich oder unentgeltlich) ist ausschließlich dem Caterer der Veranstaltung vorbehalten. Ausnah- men sind vorher mit der durch uns beauftragten Kongressagentur abzusprechen.
Bewirtung. Die gastronomische Versorgung innerhalb der Ausstellung obliegt allein dem Caterer der Veranstaltungslocation.
Bewirtung. 5.1 Die Bewirtung mit Speisen und Getränken wird exklusiv durch die Stockheim Catering Hamburg GmbH durchgeführt.
Bewirtung. 6.1 Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen, Getränke, Erfrischungen oder dergleichen selbst oder durch Dritte in den Veranstaltungsräumen und/oder Veranstaltungsflächen und/oder auf dem Gelände anzubieten und/oder dort einzubringen. Das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung der Veranstaltungsräume und –flächen sowie dies Geländes steht allein der HMC zu. Die HMC kann insoweit insbesondere dritte Unternehmen einschalten. Derzeit ist die HMC exklusiv an die Käfer-Service-Hamburg GmbH gebunden.
Bewirtung. Warme Gerichte dürfen nur im bereits fertig zubereitetem Zustand angeboten werden (Anlieferung in Wär- mebehältern). Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in den Räumen des Freiraums Kochgeräte aufzustellen.
Bewirtung. Für den Ausschank ist der Xxxxxx selbst verantwortlich. Er hat der Einweisung des Vereinsbeauftragten folge zu Leisten und sich an alle Vorgaben zu halten. Der Mieter trägt alle zusätzlich durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, wie z.B. Kosten in Folge von Sachschäden, Kosten in Folge von Anzeigen, Kosten der GEMA, Kosten für zu Bruch gegangenes Geschirr (dieses ist bei der Endabnahme zu melden!) usw. Vor Anmietung des Vereinsheims empfiehlt sich ein Besichtigungstermin des Mieters vor Ort, u.a. um in diesem Rahmen auch alle Details wie Schlüsselübergabe, Reinigung etc. persönlich absprechen zu können. Bitte vereinbaren Sie hierzu frühzeitig einen Termin mit dem 1. Vorsitzenden der DJK Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx e.V., Xxxxxxx Xxxx, 0170/3243576. Mieter Vertreter DJK Franken Lichtenfels e.V.
Bewirtung. 1. Bei der Xxxx eines Gastronomen bzw. Cateringservices für Bewirtung in der Bürgergesellschaft Hof ist der Veranstalter frei. Die Bewirtung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters.
Bewirtung. 1. Zu dem Gemeinschaftsraum gehört eine Teeküche, die gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß § 3 der Gebührenordnung zusätzlich zum Aufenthaltsraum und den anderen Nebeneinrichtungen angemietet werden kann. Diese Küche eignet sich zum Herrichten mitgebrachter kalter Speisen (z.B bei Catering) und zum Vorbereiten warmer Getränke (Kaffee; Tee), nicht jedoch für die Zubereitung warmer Speisen. Außerdem steht in der Teeküche Geschirr und eine Spülmaschine bereit.
Bewirtung. Der Mieter ist verpflichtet, die Bewirtung nur durch das Cateringteam vom Hotel Forellenhof durchführen zu lassen. Für den Cateringbereich im Backetagebereich sind Sonderregelungen bezüglich einer eigenen unentgeltlichen Bewirtung durch den Mieter für Künstler, Aktive und Personal nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Verkauf jeglichen gastronomischen Bedarfs, wie Getränke, Speisen, Tabak, Eis, Süßwaren durch andere ist nur nach außerordentlicher Absprache erlaubt.
Bewirtung. Der Verkauf von hochprozentigen alkoholischen Getränken, von alkoholischen Getränken an Personen unter 16 Jahren sowie von Zigaretten ist nicht gestattet. Der Ausrichter hat in ausreichender Menge kostenlose Erfrischungsgetränke für die Spieler der beteiligten Mannschaften, die Scorer sowie für die Schiedsrichter bereitzustellen.