Bezüglich Investition „EDEKA-Portfolio“   Erwerbsvorgang / Kaufvertrag Eschach Musterklauseln

Bezüglich Investition „EDEKA-Portfolio“   Erwerbsvorgang / Kaufvertrag Eschach. 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 \ eingeschossiger Lebensmittelmarkt mit 107 KFZ-Stellplätzen \ Fertigstellung 2011 \ Verkäufer: EDEKA Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH \ Kaufpreis: 2.600.000,00 EUR \ 00000 Xxxxxxxxx, Xx xxx Xxxxxx 0 \ eingeschossiger Lebensmittelmarkt mit 126 KFZ-Stellplätzen \ Fertigstellung 2000, Umbau und Erweiterung in 2005 \ Verkäufer: Immobilien Verwaltung EDEKA Südwest eG & Co. KG \ Kaufpreis: 3.250.000,00 EUR \ 00000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx 00 \ eingeschossiger Lebensmittelmarkt mit 83 KFZ-Stellplätzen ca. 40 zusätzliche Parkplätze sollen gemäß einem bis zum 31.12.2014 geltenden Kaufvertrags-Angebot der Fonds- gesellschaft vom 02.08.2012 durch den Verkäufer noch errichtet werden zu einem Kaufpreis von 320.000 EUR). \ Fertigstellung 2011 \ Verkäufer: EDEKA Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH \ Kaufpreis: 3.880.000,00 EUR Alle drei Objekte hat die Fondsgesellschaft mittel eines Direkt- erwerbes („Asset-Deal“) durch notariellen Kaufvertrag des Notars Xxxxx Xxxxxxx vom 02.08.2012 (UR.-Nr. 2604/2012) erworben. Verkäufer war zum einen die EDEKA Grundstücks- verwaltungsgesellschaft mbH für die Objekte in Eschach und Oberkochen zum anderen die Immobilien Verwaltung EDEKA Südwest eG & Co. KG für das Objekt in Mutlangen. Die Besitzübergabe erfolgte mit vollständiger Kaufpreiszah- lung am 24.12.2012. Soweit gesetzlich möglich wurden alle MieterEDEKA-Portfolio Mietbeginn/ Mietdauer Kündigungsrecht nach Ablauf der Mietdauer und Kündigungsfrist Optionsrecht/ Besonderheiten EschachEdeka Handelsgesellschaft Südwest mbH 02.08.2012 / 31.01.2028 Ordentlich zum 31.01.2028 per eingeschriebenen Brief; Frist: 6 Monate, andernfalls Verlän- gerung um 1 Jahr 3 x 5 Jahre Mietzeitverlängerung; Frist: 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit muss Insanspruchnah- me der Option schriftlich erklärt werden. Mieter hat Vormietrecht am Objekt. MutlangenEdeka Handelsgesellschaft Südwest mbH 02.08.2012 / 31.01.2028 Ordentlich zum 31.01.2028 per eingeschriebenen Brief; Frist: 6 Monate, andernfalls Verlän- gerung 1 Jahr 3 x 5 Jahre Mietzeitverlängerung; Frist: 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit muss Insanspruchnah- me der Option schriftlich erklärt werden. Mieter hat Vormietrecht am Objekt OberkochenEdeka Handelsgesellschaft Südwest mbH 02.08.2012 / 31.01.2028 Ordentlich zum 31.01.2028 per eingeschriebenen Brief; Frist: 6 Monate, andernfalls Verlän- gerung 1 Jahr 3 x 5 Jahre Mietzeitverlängerung; Frist: 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit muss Insanspruchnah- me der Op...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.