Boni Musterklauseln

Boni. 5.1 Sofern der Kunde Anspruch auf einen „Sofortbonus“ hat, erfolgt dessen Auszahlung nur, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung des Sofortbonus ein aktives Lieferverhältnis zwischen Süwag und dem Kunden besteht.
Boni. 8.1 Soweit die GWA Kund:innen einen Bonus gewähren, ist die Art des Bonus in- klusive dessen Höhe dem Auftrag zu entnehmen; im Übrigen ergeben sich dessen jeweilige Voraussetzungen aus den nachfolgenden Ziffern.
Boni. 9.1 AvaTrade kann wählen, einem Kunden einen Zuschuss einzuräumen, indem ihm Bonusbeträge auf das Kundenkonto überwiesen werden, die bestimmten Geschäftsbedingungen unterliegen und von AvaTrade nach alleinigem Ermessen festgelegt werden. Solche Bonusbeträge können vom Kunden nicht ausgezahlt werden, außer, wenn der Kunde die jeweiligen Handelsanforderungen, die auf der Webseite von AvaTrade zu finden sind, erfüllt. Diese können von Zeit zu Zeit oder nach einem Gespräch mit dem Kunden geändert werden.
Boni. Wird mit Ihnen bei Vertragsabschluss ein Neukunden-Bonus verein- bart, so wird dieser einmalig als Gutschrift auf die zeitlich nächste Rech- nung zu diesem Tarif gewährt. Die Bonushöhe ist abhängig vom Erdgasverbrauch in der jeweiligen in Satz 1 genannten Rechnung. Der Bonus gilt pro neu abgeschlossenem Erdgasliefervertrag. Ein Bonus- anspruch besteht nicht, wenn Sie in den letzten sechs Monaten vor Ver- tragsschluss bereits durch uns in der Sparte Erdgas beliefert wurden. Bar- und/oder zeitanteilige Auszahlungen sind ausgeschlossen.
Boni. 7.1 Soweit die swt Kund:innen einen Bonus gewähren, ist die Art des Bonus inklusive dessen Höhe dem Auftrag zu entnehmen; im Übrigen ergeben sich dessen jeweilige Voraussetzungen aus den nachfolgenden Ziffern.
Boni. Mit dem Juli-Gehalt wird dem ANGESTELLTEN ein Bonus überwiesen. Für die Laufbahnen A, B und C entspricht der Bonus einem halben Monatsgehalt. Für die Laufbahnen D, E und F ist der Bonus variabel.1 Er wird anhand der Note kalkuliert, die sich aus der Beurteilung des ANGESTELLTEN für das vorangegangene Jahr ergibt; daraus folgt ein Bonus in Form eines Prozentsatzes vom Bruttojahresgehalt. Die Beurteilungsprinzipien für ANGESTELLTE sind im internen Handbuch für den Beurteilungsprozess festgelegt und beschrieben. Dieser variable Bonus wird nach den folgenden Grundsätzen berechnet: Beurteilungsnote < 3,0 ≥ 3,0 und < 4,0 ≥ 4,0 und < 4,5 ≥ 4,5 Prozentsatz des Bruttojahresgehalts 0 % > 0 % und < 8 % 8 % 8 % bis 10 % (Laufbahn D und E) Das Beschwerdeverfahren ist für alle Beschäftigten der POST Luxemburg gleich und wird im Beurteilungshandbuch in Einzelnen beschrieben. Die als kaufmännisch betrachteten ANGESTELLTEN (Key Account Manager, Handelsvertreter, Kontoführer usw.) erhalten keinen Bonus, sondern eine Provision. Das aktuelle Vergütungssystem der kaufmännischen Angestellten wird im Anhang 3bis dargelegt. Bei Verweigerung der Teilnahme am Evaluationsgespräch erhält der ANGESTELLTE keinerlei Bonus. Arbeiter mit Behinderungen, die sich nicht beurteilen lassen möchten, erhalten die Durchschnittsnote des Unternehmens und den entsprechenden Bonus. 1Der endgültige Prozentsatz wird anhand der Beurteilungsnote und in Anwendung der folgenden Modalitäten berechnet: Bei einer Beurteilungsnote von unter 3 wird kein Bonus gewährt. Bei Beurteilungsnoten zwischen 3 und 4 kann der Bonus zwischen 0 und 8 % variieren und wird anhand einer linearen Formel berechnet. Für Beurteilungsnoten zwischen 4 und 4,5 ist er auf 8 % festgelegt. Bei Beurteilungsnoten über 4,5 kann er zwischen 8 und 12 % betragen (vgl. Tabelle) und wird auf der Grundlage eines Geschäftsleitungsbeschlusses festgelegt.

Related to Boni

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.