Bonusschutz. (falls gewährt) - In Abweichung zu den Anpassungsre- geln aus Art. 1.11 Tabelle 2 schließt dieser Versicherungs- schutz jede Rückstufung der Haftpflichtversicherungs- prämie infolge der Zahlung des ersten Schadenfalles (mit Teilhaftung oder Haupthaftung des Fahrers), der während des Beobachtungszeitraums des Vertrags eingetreten ist, aus. Daher erfährt bei einem einzelnen Schadenfall in diesem Zeitraum die Klasse der Gesellschaft im Verlänge- rungsangebot keinerlei Änderung in Malus. Falls hinge- gen im Beobachtungszeitraum des Vertrags mehr als ein Schadenfall eintritt, wird die Schadenfreiheitsklasse der Gesellschaft auf der Grundlage der Anpassungsregeln aus Art. 1.11 Tabelle 2 zugewiesen, ohne den ersten Schaden- fall zu berücksichtigen. Der Versicherungsschutz ist nicht wirksam, falls der erste Schadenfall mit einer Betrugswarnung verbun- den ist.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung