Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. 12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukundenbonus mit der dem 12. Belieferungsmonat fol- genden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lie- feranten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist. 12.3 Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit Erdgas durch den Lieferanten widerrufen hat. 12.4 Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlun- gen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, de- ren Wirksamkeit mit dem Ende des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Ver- tragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchs- prognose.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet.
12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukundenbonus mit der dem 12. Belieferungsmonat fol- genden folgenden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lie- feranten Lieferanten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
12.3 . Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit Erdgas elektrischer Energie durch den Lieferanten widerrufen hat.
12.4 . Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlun- gen Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, de- ren deren Wirksamkeit mit dem Ende des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats Belie- ferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Ver- tragsschluss Vertrags- schluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchs- prognoseVerbrauchsprog- nose.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Elektrischer Energie
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonusa. Soweit die Stadtwerke Duisburg AG mit Ihnen bei Vertragsabschluss einen Neukundenbonus vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Enthält Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis zwölf Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der Vertrag zwölf Monate mit der nächsten Verbrauchs- abrechnung gutgeschrieben und verrechnet; ein nach dieser Verrech- nung überschießendes Kundenguthaben wird ausgezahlt. Für die Einräumung eines Neukundenbonus gilt: Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der Stadtwerke Duisburg AG beliefert wurde. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem tatsächlich in der ersten Jahresver- brauchsabrechnung berechneten Verbrauch. Eine Tabelle mit Bonus- höhen für die jeweiligen Verbrauchssegmente finden Sie auf dem Produktdatenblatt.
b. Soweit die Stadtwerke Duisburg AG mit Ihnen einen einmaligen SofortbonusSofortbonus vereinbart hat, so wird dieser zu dem Zeitpunkt fällig, der Ihnen in Ihrer Vertragsbestätigung mitgeteilt wird, spätestens 60 aber sechzig Tage nach Lieferbeginn fällig und an Lieferbeginn. Die Stadtwerke Duisburg AG muss den Kunden überwiesenSofortbonus nicht gewähren, sofern wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Energieliefervertrag vor dem in der Ver- tragsbestätigung genannten Zeitpunkt beendet wird oder wenn Sie kein Neukunde gemäß der Bonus-Fälligkeit noch bestehtDefinition in Ziffer 10 a sind. Liegt keine Bankverbindung für Die Stadtwerke Duisburg AG darf die Überweisung Zahlung des Sofortbonus vorverweigern, wird dieser mit der dem 12solange offene Forderungen bestehen. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnetWird ein Sofortbonus zugesagt, so muss bei Vertragsabschluss zwingend eine Bankverbindung angegeben werden, an die die Stadtwerke Duisburg AG den Sofortbonus zum Fälligkeitsdatum überweisen kann.
12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukundenbonus mit der dem 12. Belieferungsmonat fol- genden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lie- feranten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
12.3 Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit Erdgas durch den Lieferanten widerrufen hat.
12.4 Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlun- gen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, de- ren Wirksamkeit mit dem Ende des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Ver- tragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchs- prognose.
Appears in 1 contract
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen SofortbonusIst mit dem Kunden ein Bonus vereinbart, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung so finden die folgenden Regelungen Anwen- dung:
4.1 Voraussetzung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet.
12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukundenbonus mit der dem 12. Belieferungsmonat fol- genden Rechnung verrechnet. Die Gewährung setzt darüber hinaus vorauseines Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lie- ferjahr besteht und der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lie- feranten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
12.3 Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 vergangenen sechs Monaten bei einem Stromauf- trag kein Stromkunde bzw. bei einem Erdgasauftrag kein Erdgaskunde der Stadtwerke Andernach Energie GmbH war. Der Bonus wird nicht gewährt, wenn der Auftrag von einer Person stammt, die mit einem Stadtwerke Andernach Energie GmbH-Kunden in einem Haushalt lebt, bzw. die gemeinsame Lieferstelle in den vergangenen sechs Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler von der Stadtwerke Andernach Energie GmbH beliefert wurde. Der vereinbarte Bonus wird nach Ende des ersten Lieferjahres mit der darauffolgenden Jahres- rechnung gutgeschrieben. Wird der Vertrag vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres durch den Lieferanten Kunden beendet, entfällt der Bonus. Der Bonus entfällt auch, wenn die Stadtwerke Andernach Energie GmbH den Vertrag gem. Ziffer 12.2 kündigt.
4.2 Ist mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit Erdgas durch den Lieferanten widerrufen dem Kunden ein Sofortbonus vereinbart, so wird dieser dem Kunden ausgezahlt, sobald das Lieferverhältnis mindestens 60 Tage bestanden hat.
12.4 Der Anspruch des 4.3 Die Verrechnung eines dem Kunden auf Gewährung zu gewährenden Bonus mit Forderungen der Stadtwerke Andernach Energie GmbH aus unterjährigen Abrechnungen vor Ablauf eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn das Vertragsverhältnis Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Ablauf des für ersten Belieferungsjah- res ist ausgeschlossen.
4.4 Sofern die Stadtwerke Andernach Energie GmbH mit Bestandskunden einen gesonderten Bonus (abweichend von Ziffer 4.1) vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlun- gen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, de- ren Wirksamkeit Vereinbarungen mit dem Ende Kunden. Ziffer 4.3 findet Anwendung.
4.5 Ist mit dem Kunden ein Bonus in Abhängigkeit zum Verbrauch vereinbart, so erfolgt die Auszahlung in der ersten Jahresrechnung anhand des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Ver- tragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchs- prognosetatsächlichen Verbrauchs.
Appears in 1 contract
Samples: Energieliefervertrag
Bonuszahlungen. 12.1 Sofortbonusa. Soweit die energieGut GmbH mit Ihnen bei Vertragsabschluss einen Neukundenbonus vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Enthält Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis zwölf Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird Ihnen nach Ablauf der Vertrag zwölf Monate mit der nächsten Verbrauchs- abrechnung Gutgeschrieben und verrechnet; ein nach dieser Verrech- nung überschießendes KundenGuthaben wird ausgezahlt.Für die Ein- räumung eines Neukundenbonus gilt: Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der energieGut GmbH beliefert wurde. Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem tatsächlich in der ersten Jahresverbrauchsabrechnung berechneten Verbrauch. Eine Tabelle mit Bonushöhen für die jeweiligen Verbrauchs- segmente finden Sie auf dem Produktdatenblatt.
b. Soweit die energieGut GmbH mit Ihnen einen einmaligen SofortbonusSofortbonus vereinbart hat, so wird dieser zu dem Zeitpunkt fällig, der Ihnen in Ihrer Vertragsbestäti- gung mitgeteilt wird, spätestens 60 aber sechzig Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Sofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet.
12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukundenbonus mit der dem 12. Belieferungsmonat fol- genden Rechnung verrechnetLieferbeginn. Die Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch energieGut GmbH muss den Lie- feranten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.
12.3 Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der Sofortbonus nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit Erdgas durch den Lieferanten widerrufen hat.
12.4 Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfälltgewähren, wenn das Vertragsverhältnis der Energieliefervertrag vor Ablauf dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeit- punkt beendet wird oder wenn Sie kein Neukunde gemäß der Definition in Ziffer 10 a sind. Die energieGut GmbH darf die Zahlung des für Sofort- bonus verweigern, solange offene Forderungen bestehen. Wird ein Sofortbonus zugesagt, so muss bei Vertragsabschluss zwingend eine Bankverbindung angegeben werden, an die die energieGut GmbH den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlagszahlun- gen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Kündigung durch den Kunden, de- ren Wirksamkeit mit dem Ende des für die Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Ver- tragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchs- prognoseSofortbonus zum Fälligkeitsdatum überweisen kann.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions