Bonuszahlungen. 5.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat. 5.2 Die Bonusregelung verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (Verlängerungszeitraum), wenn sie nicht zuvor seitens einer Partei mit einer Frist von einem Tag zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. 5.3 Anstelle einer Kündigung der Bonusregelung kann Lebara dem Einzelhändler auch den Abschluss einer neuen oder geänderten Bonusregelung anbieten. Dieses Angebot einer neuen oder geänderten Bonusregelung stellt eine Änderungskündigung der aktuellen Bonusregelung seitens Lebara dar. Die Annahme der neuen oder geänderten Bonusregelung durch den Einzelhändler kann auch konkludent erfolgen. In diesem Falle gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anstelle der bisherigen Bonusregelung die neue oder geänderte Bonusregelung. Auf die neue oder geänderte Bonusregelung finden die vorstehenden Bestimmungen zur Bonusregelung gleichermaßen Anwendung. ( A ) Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Einzelhändler gemäß den Regelungen der Einzelhandel- Vertriebsvereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden über das Lebara Händlerportal registriert. ( B ) Die Boni umfassen den Revenue Share-Bonus ( C ), Registrierung-Bonus ( D ), Option-Bonus ( E ), Top Performer Mengen- Bonus ( F ) Produkt Push-Bonus ( G ) und Bonus für Cash & Carry SIM Karten (H), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen. 2. Wenn zutreffend: Eine Optionsbuchung entspricht der Buchung einer Option über das Lebara Händlerportal, deren Verkaufspreis an den Endkunden mindestens 9,99€ beträgt, mit Ausnahme von PLUS Paketen. 3. Bonuszahlungen erfolgen nur über das Lebara Händlerportal als Guthaben, welches der Einzelhändler zum Kauf von Lebara Produkten einlösen kann. Eine Barauszahlung von Bonuszahlungen erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt im Wege der Gutschrift ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat. ( C ) Revenue Share-Bonus 1. Der Revenue Share-Bonus setzt sich aus dem Gesamtaufladebetrag der SIM-Karten, die die Bonusgrundlage bilden, in dem Abrechnungsmonat multipliziert mit dem Provisionsfaktor der Kategorie zusammen, in die der Einzelhändler basierend auf der monatlichen Anzahl der über das Lebara Händlerportal vertragsgemäß registrierten SIM-Karten eingeordnet wird. Es werden ausschließlich Aufladungen,E-Vouchers und E-Pin Optionen berücksichtigt. 2. Der Revenue Share-Bonus wird nur für die Aufladungen von SIM-Karten innerhalb von zwölf Monaten ab der vertragsgemäßen Registrierung der jeweiligen SIM-Karte gewährt. Ausgenommen sind SIM-Karten, die in einem Supermarkt, in einer Tankstelle oder in einem Drogeriemarkt etc. (sog.
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Samples: Bonusvereinbarung, Bonus Agreement
Bonuszahlungen. 5.1 Zum 12.1 Sofortbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Sofortbonus, wird dieser spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und an den Kunden überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertrags- verhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht. Liegt keine Bankverbindung für die Überweisung des Vertragsbeginns hat eine anfängliche Laufzeit von einem MonatSofortbonus vor, wird dieser mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet.
5.2 12.2 Neukundenbonus: Enthält der Vertrag einen einmaligen Neukundenbonus, wird dieser spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit an den Kunden überwiesen. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Neukunden- bonus mit der dem 12. Belieferungsmonat folgenden Rechnung verrechnet. Die Bonusregelung verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (Verlängerungszeitraum)Gewährung setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Lieferanten im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist. Alle vom Energieversorger nach dieser Ziffer 12 gewährten Xxxx werden nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt der Kunde, der nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung an diesem Zähler durch den Lieferanten mit Energie beliefert worden ist und nicht in den 6 Monaten vor Auftragserteilung eine Vertragserklärung zur Belieferung mit elektrischer Energie durch den Lieferanten widerrufen hat. Der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach dieser Ziffer entfällt, wenn sie nicht zuvor seitens einer Partei mit einer Frist von einem Tag zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist.
5.3 Anstelle einer Kündigung der Bonusregelung kann Lebara dem Einzelhändler auch das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den Abschluss einer neuen oder geänderten Bonusregelung anbieten. Dieses Angebot einer neuen oder geänderten Bonusregelung stellt eine Änderungskündigung der aktuellen Bonusregelung seitens Lebara dar. Die Annahme der neuen oder geänderten Bonusregelung Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Einzelhändler kann auch konkludent erfolgenKunden oder vom Lieferanten außerordentlich nach Ziffer 8.4 beendet wurde, der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, im für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraum wiederholt mit Abschlags- zahlungen oder Vorauszahlungen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten nach diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. In diesem Falle gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anstelle der bisherigen Bonusregelung die neue oder geänderte Bonusregelung. Auf die neue oder geänderte Bonusregelung finden die vorstehenden Bestimmungen zur Bonusregelung gleichermaßen Anwendung.
( A ) Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebara-SIM-Karten, die der Einzelhändler gemäß Eine Kündigung durch den Regelungen der Einzelhandel- Vertriebsvereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden über das Lebara Händlerportal registriert.
( B ) Die Boni umfassen den Revenue Share-Bonus ( C ), Registrierung-Bonus ( D ), Option-Bonus ( E ), Top Performer Mengen- Bonus ( F ) Produkt Push-Bonus ( G ) und Bonus für Cash & Carry SIM Karten (H), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen.
2. Wenn zutreffend: Eine Optionsbuchung entspricht der Buchung einer Option über das Lebara HändlerportalKunden, deren Verkaufspreis an den Endkunden mindestens 9,99€ beträgt, mit Ausnahme von PLUS Paketen.
3. Bonuszahlungen erfolgen nur über das Lebara Händlerportal als Guthaben, welches der Einzelhändler zum Kauf von Lebara Produkten einlösen kann. Eine Barauszahlung von Bonuszahlungen erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt im Wege der Gutschrift ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat.
( C ) Revenue Share-Bonus
1. Der Revenue Share-Bonus setzt sich aus dem Gesamtaufladebetrag der SIM-Karten, die die Bonusgrundlage bilden, in dem Abrechnungsmonat multipliziert Wirksamkeit mit dem Provisionsfaktor der Kategorie zusammen, in die der Einzelhändler basierend auf der monatlichen Anzahl der über das Lebara Händlerportal vertragsgemäß registrierten SIM-Karten eingeordnet wird. Es werden ausschließlich Aufladungen,E-Vouchers und E-Pin Optionen berücksichtigt.
2. Der Revenue Share-Bonus wird nur Ende des für die Aufladungen von SIM-Karten innerhalb von zwölf Monaten ab Fälligkeit des jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungsmonats zusammenfällt, lässt den Anspruch des Kunden auf Gewährung des Bonus dagegen unberührt. Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der vertragsgemäßen Registrierung bei Vertragsschluss geltenden Preise und der jeweiligen SIM-Karte gewährt. Ausgenommen sind SIM-Karten, die in einem Supermarkt, in einer Tankstelle oder in einem Drogeriemarkt etc. (sogbei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bonuszahlungen. 5.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat.
5.2 Die Bonusregelung verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (Verlängerungszeitraum), wenn sie nicht zuvor seitens einer Partei mit einer Frist von einem Tag zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist.
5.3 Anstelle einer Kündigung der Bonusregelung kann Lebara dem Einzelhändler auch den Abschluss einer neuen oder geänderten Bonusregelung anbieten. Dieses Angebot einer neuen oder geänderten Bonusregelung stellt eine Änderungskündigung der aktuellen Bonusregelung seitens Lebara dar. Die Annahme der neuen oder geänderten Bonusregelung durch den Einzelhändler kann auch konkludent erfolgen. In diesem Falle gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anstelle der bisherigen Bonusregelung die neue oder geänderte Bonusregelung. Auf die neue oder geänderte Bonusregelung finden die vorstehenden Bestimmungen zur Bonusregelung gleichermaßen Anwendung.
( A ) . Als Bonusgrundlage gelten ausschließlich Lebaraaktivierte SIM-Karten (GA), die über das Lebara Händlerportal registriert wurden. Grundlage für sämtliche Bonusberechnungen und Bonuszahlungen sind nur SIM-Karten, die der Einzelhändler gemäß Partner direkt über einen Distributor bezogen hat.
( A ) Eine SIM-Karte gilt als aktiviert, wenn mindestens ein abrechenbarer Anruf erfolgt ist.
1. einem Anruf zur Lebara Kundenbetreuung,
2. einem Anruf zu einer anderen Lebara SIM-Karte, oder
3. einem Anruf, den Regelungen der Einzelhandel- Vertriebsvereinbarung nach rechtmäßiger und erfolgreicher Überprüfung der Identifikation des Endkunden über das Lebara Händlerportal registriertin angemessener Weise als einen nicht abrechenbaren Anruf zum Zwecke dieser Bonusregelung bestimmt.
( B ) Die Boni umfassen den Revenue Share-Bonus Aufladebonus ( C ), Registrierung1st Top Up-Bonus ( D ), Option) und Bundle-Bonus ( E ), Top Performer Mengen- Bonus ( F ) Produkt Push-Bonus ( G ) und Bonus für Cash & Carry SIM Karten (H), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Lebara leistet Bonuszahlungen nur für Aktivitäten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfolgen.
2. Wenn zutreffend: Eine Optionsbuchung entspricht Die Auszahlung der Buchung einer Option über das Lebara Händlerportal, Boni ist beschränkt auf sechs Monate pro SIM-Karte nach deren Verkaufspreis an den Endkunden mindestens 9,99€ beträgt, mit Ausnahme von PLUS Paketenerster Aktivierung (GA).
3. Bonuszahlungen erfolgen nur über das Lebara Händlerportal als GuthabenEin Bonus wird ab einer monatlichen Leistung von fünf GAs gezahlt.
4. Bei Erreichen von fünf GAs mit entsprechendem Kundenguthaben werden der Aufladebonus, welches der Einzelhändler zum Kauf von Lebara Produkten einlösen kann1st Top Up Bonus und Bundle Bonus auf die angegebene Bankverbindung des Einzelhändlers überwiesen werden. Eine Auszahlung erfolgt nur per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung, eine Barauszahlung von Bonuszahlungen erfolgt nicht. Die Bonuszahlung erfolgt im Wege der Gutschrift ab dem 15. Tag des Folgemonats auf einen Abrechnungsmonat.
( C ) Revenue Share-Bonus
1. Der Revenue Share-Bonus setzt sich aus dem Gesamtaufladebetrag der SIM-Karten, die die Bonusgrundlage bilden, in dem Abrechnungsmonat multipliziert mit dem Provisionsfaktor der Kategorie zusammen, in die der Einzelhändler basierend auf der monatlichen Anzahl der über das Lebara Händlerportal vertragsgemäß registrierten SIM-Karten eingeordnet wird. Es werden ausschließlich Aufladungen,E-Vouchers und E-Pin Optionen berücksichtigt.
2. Der Revenue Share-Bonus wird nur für die Aufladungen von SIM-Karten innerhalb von zwölf Monaten ab der vertragsgemäßen Registrierung der jeweiligen SIM-Karte gewährt. Ausgenommen sind SIM-Karten, die in einem Supermarkt, in einer Tankstelle oder in einem Drogeriemarkt etc. (sog.
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Samples: Bonusvereinbarung