Common use of Bonuszahlungen Clause in Contracts

Bonuszahlungen. Ist mit Ihnen ein Bonus vereinbart, so finden die folgenden Regelungen Anwendung: 4.1 Voraussetzung für die Gewährung eines Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr besteht und in den vergangenen sechs Monaten kein Stromlieferverhältnis bzw. kein Erdgaslieferverhältnis zwischen Ihnen und uns bestanden hat. Der Bonus wird nicht gewährt, wenn Sie mit einer Person in einem Haushalt leben, die bei uns ein Vertrags- verhältnis hat bzw. für die gemeinsame Lieferstelle in den vergangenen sechs Monaten vor Auftragserteilung von uns beliefert wurde. Der vereinbarte Bonus wird nach Ende des ersten Lieferjahres mit der darauffolgenden Jahresrechnung gutgeschrieben. Wird der Ver- trag vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres durch Sie beendet, entfällt der Bonus. Der Bonus entfällt auch, wenn wir den Vertrag gem. Ziffer 12.2 kündigen. 4.2 Ist mit Ihnen ein Sofortbonus vereinbart, so wird Ihnen dieser ausgezahlt, sobald das Lieferverhältnis mindestens 60 Tage bestanden hat. 4.3 Die Verrechnung eines Ihnen zu gewährenden Bonus mit Forderungen unsererseits aus unterjährigen Abrechnungen vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszah- lungen vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres ist ausgeschlossen. 4.4 Sofern wir mit Ihnen einen gesonderten Bonus (abweichend von Ziffer 4.1) vereinbaren, so richtet sich dessen Gewährung nach den Vereinbarungen mit Ihnen. Ziffer 4.3 findet Anwendung. 4.5 Ist mit Ihnen ein Bonus in Abhängigkeit zum Verbrauch vereinbart, so erfolgt die Auszah- lung in der ersten Jahresrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs.

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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag

Bonuszahlungen. Ist mit Ihnen dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so finden die folgenden Regelungen Anwendung: 4.1 Voraussetzung für die Gewährung eines Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr Liefer- jahr besteht und der Kunde in den vergangenen sechs Monaten bei einem Stromauftrag kein Stromlieferverhältnis evm-Stromkunde bzw. bei einem Erdgasauftrag kein Erdgaslieferverhältnis zwischen Ihnen und uns bestanden hatevm-Erdgaskunde war. Der Bonus wird nicht gewährt, wenn Sie mit einer Person in einem Haushalt leben, die bei uns ein Vertrags- verhältnis hat bzw. für die gemeinsame Lieferstelle in den vergangenen sechs Monaten vor Auftragserteilung von uns beliefert wurde. Der vereinbarte ver- einbarte Bonus wird nach Ende des ersten Lieferjahres mit der darauffolgenden Jahresrechnung darauf folgenden Jahres- rechnung gutgeschrieben. Wird der Ver- trag Vertrag vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres durch Sie den Kunden beendet, entfällt der Bonus. Der Bonus entfällt auch, wenn wir die evm den Vertrag Ver- trag gem. Ziffer 12.2 kündigen11.2 kündigt. 4.2 Ist mit Ihnen im Auftragsblatt ein Sofortbonus vereinbart, so wird Ihnen dieser dem Kunden ausgezahlt, sobald so- bald das Lieferverhältnis mindestens 60 Tage drei Monate bestanden hat. 4.3 Die Verrechnung eines Ihnen dem Kunden zu gewährenden Bonus mit Forderungen unsererseits der evm aus unterjährigen Abrechnungen vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszah- lungen vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres ist ausgeschlossen. 4.4 Sofern wir die evm mit Ihnen Bestandskunden einen gesonderten Bonus (abweichend von Ziffer 4.1) vereinbarenvereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach den Vereinbarungen mit Ihnenim Auftragsblatt. Ziffer 4.3 findet Anwendung. 4.5 Ist mit Ihnen ein Bonus in Abhängigkeit zum Verbrauch vereinbart, so erfolgt die Auszah- lung in der ersten Jahresrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs.

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Samples: Stromliefervertrag, Gas Supply Agreement