Boxen Musterklauseln

Boxen. Die Anmietung der Boxen muss beim Veranstalter erfolgen. Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung max. 60 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Boxengasse werden lt. DMSB-Rundstrecken- reglement bzw. gem. den Serienreglements geahndet. Eine weitere Bestrafung bleibt dem Rennleiter bzw. den Sportkommissaren vorbehalten. Für die Betreuung eines Fahrzeuges sind nur die Helfer mit der hierzu gültigen Kennzeichnung des jeweiligen Trainings/Rennens zugelassen. Diese Kennzeichnung ist sichtbar zu tragen. Kinder und Jugendliche – auch in Begleitung erwachsener Personen – haben grundsätzlich keinen Zutritt. Die Haltung von Tieren im Boxenbereich ist verboten.
Boxen. Das Ereignis gilt mit dem Gongschlag zur ersten Runde als begonnen, ansonsten erfolgt die Bewertung als Rückzahler mit der Quote 1,00. Endet ein Ereignis unentschieden, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 gewertet. Als K.O. werden auch ein technisches K.O. oder eine Disqualifikation gewertet. Reagiert ein Teilnehmer nicht auf den Gong zur weiteren Runde und tritt nicht weiter an, zählt die vorhergehende Runde als Ende des Kampfes. Sobald ein Spieler den Ball zum Abschlag auflegt, wird er als am Turnier teilgenommen angesehen, auch wenn er das Turnier nicht bis zum Ende durchspielt. Findet das Ereignis aus irgendeinem Grund nicht statt, nachdem die Wette bereits abgegeben wurde, wird sie ungültig und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Im Fall, dass Head to Head-Wetten („Platzierungswette“) angeboten werden, die auf Spieler abgegeben werden, die nicht spielen, werden sie abgesagt und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Sie können gespielt werden, damit der Gewinner verkündet wird.
Boxen. Die Anmietung der Boxen muss beim Veranstalter erfolgen. Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung max. 60 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Boxengasse werden lt. DMSB-Rundstrecken- reglement bzw. gem. den Serienreglements geahndet.
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  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.