Common use of Cash Management Clause in Contracts

Cash Management. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen treffen, aufgrund derer von einem Teilfonds nicht für Handelszwecke benötigte Barmittel vom Anlageverwalter verwaltet werden. Solche Vereinbarungen können den Abschluss von Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und anderen Cash-Management-Vereinbarungen durch einen Teilfonds umfassen, darunter den Besitz von Bankguthaben oder besicherten bzw. unbesicherten Einlagen oder die Anlage dieser Barmittel in Unternehmens- oder Staatsanleihen oder anderen Instrumenten, die der Anlageverwalter für geeignet erachtet. Ein Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von Wertpapieren durch einen Verkäufer an einen Käufer zu einem Kaufpreis und eine Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer diese Wertpapiere an einem einvernehmlich vereinbarten zukünftigen Datum für denselben Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückkauft. Aus der Perspektive des Käufers wird das Geschäft als umgekehrtes Pensionsgeschäft bezeichnet und beinhaltet den Kauf von Wertpapieren gegen die Zahlung eines Barpreises, wobei der Käufer zustimmt, die Wertpapiere zu einem späteren Datum wieder zu verkaufen, und der ursprüngliche Verkäufer zustimmt, solche Wertpapiere zum selben Preis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückzukaufen. Solche Geschäfte entsprechen wirtschaftlich gesehen einem durch die Wertpapiere besicherten Bardarlehen. Der Einsatz von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften durch einen Teilfonds beinhaltet bestimmte Risiken. Wenn beispielsweise der Verkäufer, der im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts Wertpapiere an den Teilfonds verkauft, seiner Verpflichtung, die zugrunde liegenden Wertpapiere zurückzukaufen, aufgrund eines Konkurses oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, wird der Teilfonds versuchen, diese Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein könnte. Der Teilfonds kann einen Verlust erleiden, soweit der Erlös aus der Veräußerung der zugrunde liegenden Wertpapiere niedriger ist als der vom säumigen Verkäufer fällige Rückkaufpreis.

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Samples: doc.morningstar.com, dl.avl-investmentfonds.de, dl.avl-investmentfonds.de

Cash Management. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen treffen, aufgrund derer von einem Teilfonds nicht für Handelszwecke Handelszwe- cke benötigte Barmittel vom Anlageverwalter verwaltet werden. Solche Vereinbarungen können den Abschluss Ab- schluss von Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und anderen Cash-ManagementManage- ment-Vereinbarungen durch einen Teilfonds umfassen, darunter den Besitz von Bankguthaben oder besicherten be- sicherten bzw. unbesicherten Einlagen oder die Anlage dieser Barmittel in Unternehmens- oder Staatsanleihen Xxxxxx- anleihen oder anderen Instrumenten, die der Anlageverwalter für geeignet erachtet. Ein Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von Wertpapieren durch einen Verkäufer an einen Käufer zu einem Kaufpreis und eine Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer diese Wertpapiere an einem einvernehmlich vereinbarten zukünftigen Datum für denselben Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten aus- gehandelten Zinssatz zurückkauft. Aus der Perspektive des Käufers wird das Geschäft als umgekehrtes Pensionsgeschäft bezeichnet und beinhaltet den Kauf von Wertpapieren gegen die Zahlung eines BarpreisesBar- preises, wobei der Käufer zustimmt, die Wertpapiere zu einem späteren Datum wieder zu verkaufen, und der ursprüngliche Verkäufer zustimmt, solche Wertpapiere zum selben Preis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückzukaufen. Solche Geschäfte entsprechen wirtschaftlich gesehen einem durch die Wertpapiere besicherten Bardarlehen. Der Einsatz von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften durch einen Teilfonds beinhaltet bein- haltet bestimmte Risiken. Wenn beispielsweise der Verkäufer, der im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts Pen- sionsgeschäfts Wertpapiere an den Teilfonds verkauft, seiner Verpflichtung, die zugrunde liegenden Wertpapiere zurückzukaufen, aufgrund eines Konkurses oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, wird der Teilfonds versuchen, diese Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden ver- bunden sein könnte. Der Teilfonds kann einen Verlust erleiden, soweit der Erlös aus der Veräußerung der zugrunde liegenden Wertpapiere niedriger ist als der vom säumigen Verkäufer fällige Rückkaufpreis.

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Samples: www.assetstandard.com, doc.morningstar.com

Cash Management. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen treffen, aufgrund derer von einem Teilfonds nicht für Handelszwecke Handels- zwecke benötigte Barmittel vom Anlageverwalter verwaltet werden. Solche Vereinbarungen können den Abschluss von Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und anderen Cash-ManagementMa- nagement-Vereinbarungen durch einen Teilfonds umfassen, darunter den Besitz von Bankguthaben oder besicherten bzw. unbesicherten Einlagen oder die Anlage dieser Barmittel in Unternehmens- oder Staatsanleihen oder anderen Instrumenten, die der Anlageverwalter für geeignet erachtet. Ein Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von Wertpapieren durch einen Verkäufer an einen Käufer zu einem Kaufpreis und eine Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer diese Wertpapiere an einem einvernehmlich vereinbarten zukünftigen Datum für denselben Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückkauft. Aus der Perspektive des Käufers wird das Geschäft als umgekehrtes umge- kehrtes Pensionsgeschäft bezeichnet und beinhaltet den Kauf von Wertpapieren gegen die Zahlung eines Barpreises, wobei der Käufer zustimmt, die Wertpapiere zu einem späteren Datum wieder zu verkaufen, und der ursprüngliche Verkäufer zustimmt, solche Wertpapiere zum selben Preis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückzukaufen. Solche Geschäfte entsprechen wirtschaftlich wirtschaft- lich gesehen einem durch die Wertpapiere besicherten Bardarlehen. Der Einsatz von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften durch einen Teilfonds beinhaltet be- inhaltet bestimmte Risiken. Wenn beispielsweise der Verkäufer, der im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts Wertpapiere an den Teilfonds verkauft, seiner Verpflichtung, die zugrunde liegenden Wertpapiere zurückzukaufen, aufgrund eines Konkurses oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, wird der Teilfonds versuchen, diese Wertpapiere zu veräußernveräussern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein könnte. Der Teilfonds kann einen Verlust erleiden, soweit der Erlös aus der Veräußerung Veräusse- rung der zugrunde liegenden Wertpapiere niedriger ist als der vom säumigen Verkäufer fällige RückkaufpreisRück- kaufpreis.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Cash Management. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen treffen, aufgrund derer von einem Teilfonds nicht für Handelszwecke Handels- zwecke benötigte Barmittel vom Anlageverwalter verwaltet werden. Solche Vereinbarungen können den Abschluss von Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und anderen Cash-ManagementMa- nagement-Vereinbarungen durch einen Teilfonds umfassen, darunter den Besitz von Bankguthaben oder besicherten bzw. unbesicherten Einlagen oder die Anlage dieser Barmittel in Unternehmens- oder Staatsanleihen oder anderen Instrumenten, die der Anlageverwalter für geeignet erachtet. Ein Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von Wertpapieren durch einen Verkäufer an einen Käufer zu einem Kaufpreis und eine Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer diese Wertpapiere an einem einvernehmlich vereinbarten zukünftigen Datum für denselben Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückkauft. Aus der Perspektive des Käufers wird das Geschäft als umgekehrtes umge- kehrtes Pensionsgeschäft bezeichnet und beinhaltet den Kauf von Wertpapieren gegen die Zahlung eines Barpreises, wobei der Käufer zustimmt, die Wertpapiere zu einem späteren Datum wieder zu verkaufen, und der ursprüngliche Verkäufer zustimmt, solche Wertpapiere zum selben Preis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückzukaufen. Solche Geschäfte entsprechen wirtschaftlich wirtschaft- lich gesehen einem durch die Wertpapiere besicherten Bardarlehen. Der Einsatz von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften durch einen Teilfonds beinhaltet be- inhaltet bestimmte Risiken. Wenn beispielsweise der Verkäufer, der im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts Wertpapiere an den Teilfonds verkauft, seiner Verpflichtung, die zugrunde liegenden Wertpapiere zurückzukaufen, aufgrund eines Konkurses oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, wird der Teilfonds versuchen, diese Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein könnte. Der Teilfonds kann einen Verlust erleiden, soweit der Erlös aus der Veräußerung Veräuße- rung der zugrunde liegenden Wertpapiere niedriger ist als der vom säumigen Verkäufer fällige RückkaufpreisRück- kaufpreis.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Cash Management. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen treffentref fen, aufgrund derer von einem Teilfonds nicht für Handelszwecke benötigte Barmittel vom Anlageverwalter verwaltet werden. Solche Vereinbarungen können den Abschluss von Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften und anderen Cash-Management-Vereinbarungen durch einen Teilfonds umfassen, darunter den Besitz von Bankguthaben oder besicherten bzw. unbesicherten Einlagen oder die Anlage dieser Barmittel in Unternehmens- oder Staatsanleihen oder anderen Instrumenten, die der Anlageverwalter für geeignet erachtet. Ein Pensionsgeschäft beinhaltet den Verkauf von Wertpapieren durch einen Verkäufer an einen Käufer zu einem Kaufpreis und eine Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer diese Wertpapiere an einem einvernehmlich vereinbarten zukünftigen Datum für denselben Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückkauft. Aus der Perspektive des Käufers wird das Geschäft als umgekehrtes Pensionsgeschäft bezeichnet und beinhaltet den Kauf von Wertpapieren gegen die Zahlung eines Barpreises, wobei der Käufer zustimmt, die Wertpapiere zu einem späteren Datum wieder zu verkaufen, und der ursprüngliche Verkäufer zustimmt, solche Wertpapiere zum selben Preis zuzüglich Zinsen zu einem ausgehandelten Zinssatz zurückzukaufen. Solche Geschäfte entsprechen wirtschaftlich gesehen einem durch die Wertpapiere besicherten Bardarlehen. Der Einsatz von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften durch einen Teilfonds beinhaltet bestimmte Risiken. Wenn beispielsweise der Verkäufer, der im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts Wertpapiere an den Teilfonds verkauft, seiner Verpflichtung, die zugrunde liegenden Wertpapiere zurückzukaufen, aufgrund eines Konkurses oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, wird der Teilfonds versuchen, diese Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein könnte. Der Teilfonds kann einen Verlust erleiden, soweit der Erlös aus der Veräußerung der zugrunde liegenden Wertpapiere niedriger ist als der vom säumigen Verkäufer fällige Rückkaufpreis.

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