CONSULTING SERVICES Musterklauseln

CONSULTING SERVICES. Die Erstsubskription des Auftraggebers über jeden Cloud Service umfasst ein Package mit Standard Consulting Services für das initiale Deployment des Cloud Service (soweit zutreffend) 1 . Sofern nicht anderweitig in der Order Form angegeben, sind diese Standard-Service-Packages nicht in Zusatz-, Ersatz- oder Verlängerungsbestellungen eines vom Auftraggeber bereits erworbenen Cloud Service enthalten. Standard Consulting Services (bzw. „Standard-Beratungsleistungen“) für das initiale Deployment des jeweiligen Cloud Service, der im Rahmen einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber bezogen wird, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions beschrieben, oder die Beschreibung wird von SAP auf Anfrage bereitgestellt. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit. Jegliche inbegriffenen Deployment Services oder sonstigen Consulting Services, die in einer Cloud Service Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber enthalten sind, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, gilt im Sinne der Bestimmungen zur Konformität und Funktionsgarantie der AGB als Bestandteil des Service. Vom Package mit Standard Consulting Services, das in der Erstsubskription für jeden entsprechenden Cloud Service inbegriffen ist, sind ausdrücklich jegliche Integrationsservices oder sonstiger kundenspezifischer Entwicklungsaufwand ausgenommen. Der Auftraggeber kann zusätzliche Consulting Services erwerben, die über den in der Deployment Description für das initiale Deployment der erworbenen Cloud Services beschrieben Umfang hinausgehen, indem er eine gesonderte, für beide Seiten annehmbare, schriftliche Services Order Form oder Leistungsbeschreibung mit SAP vereinbart. Der Auftraggeber erstattet SAP alle entsprechend dokumentierten Reisekosten und zugehörigen Ausgaben, die SAP bei der Erbringung von Consulting Services entstehen.
CONSULTING SERVICES. Standard-Beratungsleistungen für das initiale Deployment der Cloud Services (auch als „Deployment Services“ bezeichnet) sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions beschrieben (die von SAP auch auf Anfrage bereitgestellt werden), oder in einer Anlage zur Order Form vereinbart. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit.
CONSULTING SERVICES. Standard-Beratungsleistungen (bzw. „Standard Consulting Services“) für das initiale Deployment der Cloud Services, die in einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber enthalten sind, die auf diese Ergänzenden Bedingungen verweist, sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions oder in einer Anlage zur Order Form beschrieben, oder die Beschreibung wird von SAP auf Anfrage bereitgestellt. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit. Wenn in einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber, die auf diese Ergänzenden Bedingungen verweist, Deployment Services inbegriffen sind, gelten diese im Sinne des Abschnitts 7.2 der AGB zur Gewährleistung als Teil des Cloud Service.
CONSULTING SERVICES. Bei den von XXXXXX auftragsgemäß erbrachten Consulting Services handelt es sich um dienstvertragliche Leistungen.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.