Cyber-Erpressung. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn einem Versicherten rechtswidrig • mit einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. oder • mit einer Datenrechtsverletzung gemäß Ziffer I.3. gedroht wird und für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen anzusehen, die der Erpresser von einem Versicherten verlangt.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung
Cyber-Erpressung. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn einem Versicherten rechtswidrig • mit einer Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. oder • mit einer Datenrechtsverletzung gemäß Ziffer I.3. gedroht wird und für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form einer Gegenleistung anzusehen, zum Beispiel in Form von Geld, Waren Waren, Dienstleistungen, Handlungen oder Dienstleistungen anzusehenUnterlassungen, die der Erpresser Erpress- er von einem Versicherten oder einer mitversicherten natürlichen Person verlangt.
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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de, www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de
Cyber-Erpressung. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn einem Versicherten Ihnen infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung und einer dadurch begründeten Blockade Ihres IT-Systems rechtswidrig • mit einer erneuten Netzwerksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. oder • mit einer Datenrechtsverletzung gemäß Ziffer I.3. rechtswidrigen Veröffentlichung oder Ver- breitung falscher oder höchstpersönlicher Tatsachen gedroht wird und für die Nicht-Verwirklichung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen anzusehen, die der Erpresser von einem Versicherten Ihnen verlangt.
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Samples: www.carlrieck.de
Cyber-Erpressung. Eine Cyber-Erpressung liegt vor, wenn einem Versicherten rechtswidrig • mit einer Netzwerksicherheitsverletzung Netz- werksicherheitsverletzung gemäß Ziffer I.1. oder • mit einer Datenrechtsverletzung gemäß Ziffer I.3. gedroht wird und für die Nicht-Verwirklichung Verwirklich- ung der Drohung ein Lösegeld verlangt wird. Als Lösegeld ist dabei jede Form einer Gegenleistung anzusehen, zum Beispiel in Form von Geld, Waren Waren, Dienstleistungen, Handlungen oder Dienstleistungen anzusehenUnterlassungen, die der Erpresser Erpress- er von einem Versicherten oder einer mitversicherten natürlichen Person verlangt.
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Samples: www.kuv24.de