Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertra- ges (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über- prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezo- genen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
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Samples: Hausratversicherung, Conceptif Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung