Common use of Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Clause in Contracts

Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Anga- ben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu kön- nen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs.1 b) und

Appears in 3 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Anga- ben Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu kön- nenkönnen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung ([Art. 6 Abs.1 Abs. 1 b) undund f) DSGVO].

Appears in 1 contract

Samples: slp-vermittlerportal.de

Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer. Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Anga- ben Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu kön- nenkönnen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertragsdurchführung ([Art. 6 Abs.1 Abs. 1 b) und

Appears in 1 contract

Samples: www.vhv.de