Common use of Datengeheimnis Clause in Contracts

Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wah- rung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Ge- heimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzutei- len.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung Und Pflege Von It Systemen

Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wah- rung der Vertraulichkeit Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Ge- heimnisschutzregeln Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzutei- len.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wah- rung Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne der DSGVO zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Ge- heimnisschutzregeln Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzutei- lenmitzuteilen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)

Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wah- rung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers das Datengeheimnis zu wahren. Er verpflichtet sich, die gleichen Ge- heimnisschutzregeln Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzutei- len.

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Samples: download.kdv-dt.de

Datengeheimnis. (1) . Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wah- rung Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Ge- heimnisschutzregeln Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzutei- lenmitzuteilen.

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Samples: www.intellekta.de