Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werden. Sofern der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Auftraggeber an der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirkt, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichten.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet ver-pflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen datenschutz-rechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werdenwurden. Sofern Ab dem 25.5.2018 wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Auftraggeber an der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirktstattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichtensofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Appears in 1 contract
Samples: Datenschutzvereinbarung
Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige 5 besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werdenwurden. Sofern Ab dem 25.5.2018 wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Auftraggeber an der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirktstattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichtensofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Appears in 1 contract
Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG verpflichtetbzw. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie ab dem Auftraggeber obliegen25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpftichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtetverpftichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften Vor- schriften in Bezug der SEGO-Produktfamile bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes Daten- schutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werdenverpftichtet wurden. Sofern Ab dem 25.5.2018 wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Auftraggeber an Auftrag- nehmer stattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirkt, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichtenVertraulichkeitspfticht unterliegen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Serviceleistungen
Datengeheimnis. (1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet werdenwurden. Sofern Ab dem 25.5.2018 wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Leistungen für den Auftraggeber an der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirktstattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, ist er verpflichtet, die hieran beteiligten Beschäftigten schriftlich auf das Fernmeldegeheimnis i.S.d. § 88 TKG zu verpflichtensofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement