Datenmanagement. 4 Aufgabenbeschreibung (1) Die Datenstelle ist verpflichtet, die im Datenstellenvertrag vom 01.03.2006 beschrie- benen Leistungen unter Berücksichtigung der aktualisierten Aufgabenbeschreibung nach Anlage 1 für alle vereinbarten DMP zu erbringen. Hierbei sind insbesondere die Regelun- gen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen. (2) Die in Anlage 1 beschriebenen Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der RSAV in der jeweils gültigen Fassung erbracht.
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Datenmanagement. 4 Aufgabenbeschreibung
(1) Die Datenstelle ist verpflichtet, die im Datenstellenvertrag vom 01.03.2006 beschrie- benen 01.07.2008 in der Fassung des jeweils aktuellen Nachtrags beschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung der aktualisierten Aufgabenbeschreibung nach Anlage 1 für alle vereinbarten DMP zu erbringen. Hierbei sind insbesondere die Regelun- gen Regelungen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
(2) Die in Anlage 1 beschriebenen Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der DMP-A-RL, DMP-RL, DMP-AF-RL sowie der RSAV in der ihrer jeweils gültigen geltenden Fassung erbracht.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Datenmanagement. 4 Aufgabenbeschreibung
(1) Die Datenstelle ist verpflichtet, die im Datenstellenvertrag vom 01.03.2006 beschrie- benen Leistungen unter Berücksichtigung der aktualisierten Aufgabenbeschreibung nach in Anlage 1 - Aufgabenbeschreibung für die Datenstelle – beschriebenen Leistungen für alle vereinbarten in § 3 Abs. 4 genannten DMP zu erbringen. Hierbei sind insbesondere die Regelun- gen Regelungen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
(2) Die in Anlage 1 beschriebenen Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der RSAV sowie die diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in der ihrer jeweils gültigen Fassung erbracht.
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