Common use of Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und Speicherung von Abrechnungsdaten Clause in Contracts

Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und Speicherung von Abrechnungsdaten. (1) SWA wird personenbezogene Daten (d.h. Verkehrs- und Abrechnungs- und Bestandsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen – insbeson- dere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Tele- kommunikationsgesetzes (TKG) und soweit anwendbar des Telemediengesetzes (TMG) sowie der zugehörigen Rechts- verordnungen in ihrer jeweils neuesten Fassung – und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, und verwen- den. (2) SWA wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von SWA ist dementsprechend verpflichtet. (3) SWA speichert, soweit eine Abrechnung verbindungsab- hängig erfolgt (also z.B. nicht innerhalb einer Flatrate), sog. Verkehrsdaten (Daten, die bei der Bereitstellung und Erbrin- gung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verar- beitet oder genutzt werden) zu Abrechnungs- und Beweiszwe- cken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu 6 Monate nach Abrechnung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste