Rundfunkbeitrag Musterklauseln

Rundfunkbeitrag. Die Bestellung, Zahlung oder das sonstige Vertragsverhältnis zu SWA entbindet nicht von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, welche den Rundfunkbeitrag betreffen. SWA zieht insbesondere nicht den Beitrag ein.
Rundfunkbeitrag a) Sofern der Servicebaustein „Rundfunkbeitrag“ vereinbart ist, wird der LG das Empfangsgerät des Fahrzeuges bei der zuständigen Stelle (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bzw. einer Landesrundfunkanstalt) für den LN anmelden und entrichtet die Rundfunkbeiträge für das Fahrzeug bei Fälligkeit. Bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge durch den LG erfolgt keine Berücksichtigung der Freistellung eines Kraftfahrzeuges pro gemeldeter Betriebsstätte des LN. Für jedes zugelassene Fahrzeug des LN wird der LG den Rundfunkbeitrag ohne Abzug oder Anrechnung einer Freistellung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 RBStV entrichten. Auf diese Regelung ist der LN ausdrücklich hingewiesen worden. Etwaige Regressforderungen des LN wegen einer nicht bestehenden Beitragspflicht bestehen gegenüber dem LG nicht.
Rundfunkbeitrag. Mit dem Inkrafttreten des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (15. RÄndStV; xxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/000000/00 Rundfunkaenderungs staatsvertrag.pdf) zum 1. Januar 2013 wurde die Rundfunkfinanzierung grundlegend neu ausgerichtet. Kurz zusammengefasst enthält der 15. RÄndStV folgende zentrale Punkte: ▪ Wechsel von einem geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Modell. ▪ Beitrag für Unternehmen entsprechend der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter je Betriebsstätte entsprechend einer degressiven Staffel. Wichtig: Erfasst werden die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht. Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies nur einmal im Jahr, jeweils bis zum 31. Xxxx, mitzuteilen. ▪ Zusätzlich zum Betriebsstättenbeitrag: ab dem zweiten, nicht ausschließlich privat genutzten Pkw pro Betriebsstätte eine Drittelgebühr (aktuell 6,12 Euro) pro Pkw. ▪ Besondere Regelungen gibt es u. a. für Kleinunternehmen, Saisonbetriebe, Selbständige und Freiberufler, die zu Hause arbeiten, Anbieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen. (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx_xxx_xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxx_ ger.html) Für Unternehmen sind die folgenden Paragrafen des RÄndStV von besonderer Bedeutung: § 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung § 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich § 6 Betriebsstätte, Beschäftigte § 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung § 8 Anzeigepflicht § 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung § 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung § 11 Verwendung personenbezogener Daten § 12 Ordnungswidrigkeiten § 14 Übergangsbestimmungen. Auf der Basis einer Evaluierung der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung haben sich die Regierungschefinnen und -chefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 als für die Wirtschaft besonders wirksame Maßnahme unter anderem zur „Feinjustierung des Rundfunkbeitragssystems“ auf folgende Regelung verständigt: „Einführung eines Wahlrechts im nicht privaten Bereich zur Berechnung der Veranlagung einer Betriebsstätte entweder nach der Zahl der Beschäftigten nach Köpfen oder nach sog. Vollzeitäquivalenten.“ Der Staatsvertrag ist in der...
Rundfunkbeitrag. Von niemandem gemocht, aber von jedem zu bezahlen: der Rund- funkbeitrag. Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist unabhängig davon zu entrichten, ob ein TV-Gerät im Haus ist oder die Familie nur Privatradio hört. Der Beitrag beträgt derzeit circa 17,50 Euro monatlich.
Rundfunkbeitrag. Grundsätzlich sind in Deutschland Mieter dazu verpflichtet für eine Wohnung den gesetzlichen Rundfunkbei- trag zu zahlen. Der Vermieter weist daraufhin, dass bei bestehender Beitragspflicht der Rundfunkbeitrag vom Mieter direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu entrichten ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.