Sperre/Kündigung Musterklauseln

Sperre/Kündigung. (1) Bei einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 2 Abs. (3) bis
Sperre/Kündigung. Bei einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 5. dieser Internet-AGB ist die nvb GmbH zur Sperrung ihrer Leistungen berechtigt, bis der Kunde Ab- hilfe geschaffen und den rechtmäßigen Zustand wieder hergestellt hat. Besteht ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen Ziffer 5. dieser Internet-AGB, insbesondere infolge behördlicher oder strafre- chtlicher Ermittlungen oder aufgrund einer Abmahnung durch den vermeintlich Verletzten, ist die nvb GmbH zur (gegebenenfalls vor- übergehenden) Sperre ihrer Leistungen berechtigt. Die nvb GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihre Gründe be- nachrichtigen und auffordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder aber ihre Rechtmäßigkeit darzulegen und gege- benenfalls zu beweisen. Die nvb GmbH wird die Sperre aufheben, sobald der rechtswidrige Inhalt entfernt oder der Kunde den Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet hat. Schafft der Kunde keine Abhilfe im Fall von Ziffer 8.1. und 8.2. oder gibt er im Fall von Ziffer 8.2. keine Stellungnahme ab, ist die nvb GmbH nach angemessener Fristsetzung und Androhung der Löschung und frist- losen Kündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die gegen Ziffer 5. dieser Internet-AGB verstoßenden Inhalte zu löschen. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug mit Beträgen von mehr als 75,00 €, ist die nvb GmbH zur Sperre des Zugangs entsprechend § 45k TKG berechtigt. Es gilt insoweit die Sperrungsregelung der Ziffer 3. der Sprachtelefonie-AGB (s. Abschnitt B.) der nvb GmbH.
Sperre/Kündigung. 8.1 Bei einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 5 dieser Internet-AGB ist die teutel zur Sperrung ihrer Leis- tungen berechtigt, bis der Kunde Abhilfe geschaffen und den rechtmäßigen Zustand wieder hergestellt hat. 8.2 Besteht ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen Ziffer 5 dieser Internet-AGB, insbesondere infolge behördlicher oder strafrechtlicher Ermittlungen oder aufgrund einer Abmahnung durch den vermeintlich Verletzten, ist die teutel zur (gegebenenfalls vorübergehenden) Sperre ihrer Leistungen berechtigt. Die teutel wird den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihre Gründe benachrichtigen und auffordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder aber ihre Rechtmäßigkeit darzu- legen und gegebenenfalls zu beweisen. Die teutel wird die Sperre aufheben, sobald der rechtswidrige Inhalt entfernt oder der Kunde den Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet hat. 8.3 Schafft der Kunde keine Abhilfe im Fall von Ziffer 8.1 und 8.2 oder gibt er im Fall von Ziffer 8.2 keine Stellungnahme ab, ist die teutel nach angemessener Fristsetzung und Androhung der Löschung und fristlosen Kündigung berechtigt, den Multimediavertrag fristlos zu kündigen und die gegen Ziffer 5 dieser Internet-AGB verstoßenden Inhalte zu löschen. 8.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug mit Beträgen von mehr als 75,00 €, ist die teutel zur Sperre des Zugangs entsprechend § 45k TKG berechtigt. Es gilt insoweit die Sperrungsregelung der Ziffer 3 der Sprachtelefonie-AGB der teutel.
Sperre/Kündigung. Bei einem Verstoß des Kunden gegen § 5 Abs. 1 sowie Abs. 5 bis 7 dieser Inter- net-AGB ist xxxxxxx.xxx zur Sperrung ihrer Leistungen berechtigt, bis der Kunde Abhilfe geschaffen und den rechtmäßigen Zustand wiederhergestellt hat.
Sperre/Kündigung. Bei einem Verstoß des Kunden gegen § 5 Abs. 1 sowie Abs. 5 bis 7 dieser Internet-AGB ist GWHtel zur Sperrung ihrer Leistungen berechtigt, bis der Kunde Abhilfe geschaffen und den rechtmäßigen Zustand wieder hergestellt hat.
Sperre/Kündigung. Bei einem Verstoß des Kunden gegen § 5 Abs. 1 sowie Abs. 5 bis 7 dieser Internet-AGB ist xxxxxx.xxx zur Sperrung ihrer Leistungen berechtigt, bis der Kunde Abhilfe geschaffen und den rechtmäßigen Zustand wiederhergestellt hat.

Related to Sperre/Kündigung

  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.