Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation Musterklauseln

Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. 8.1 Avaya hat den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Avaya zur Verfügung stehenden Informationen auf schriftliche Anfrage und gegen Zahlung einer angemessenen, geson- dert zu vereinbarenden Vergütung dabei zu unterstützen, die Einhaltung seiner Pflichten aus Artikel 35 (Datenschutz-Folgenabschätzung) und Artikel 36 (vorherige Konsultation) DSGVO sicherzustel- len.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. Apple unterstützt Ihre Einrichtung nach eigenem Ermessen und insoweit Informationen betroffen sind, auf die Apple in Verbindung mit dem Dienst Zugriff hat, dabei, sicherzustellen, dass sie alle anwendbaren Pflichten zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen erfüllt oder eine Aufsichtsbehörde vor der Verarbeitung zu konsultiert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. (1) Die Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DS-GVO und ggf. vorherige Konsultationen der Aufsichtsbehörde sowie die Übermittlung notwendiger
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. 7.1 Falls Unterstützung des Auftragsverarbeiters erforderlich und relevant ist, unterstützt der Auftragsverarbeiter den Datenverantwortlichen bei der Durchführung der Abschätzung der Folgen der Verarbeitungsvorgänge für den Schutz Personenbezogener Daten gemäß Artikel 35 der DSGVO sowie bei jeder vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 der DSGVO.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. 8.1 Der Dienstleister unterstützt den Kunden in angemessener Weise bei allen Datenschutz-Folgenabschätzungen, die gemäß Artikel 35 DSGVO erforderlich sind, und bei allen vorherigen Konsultationen einer Aufsichtsbehörde des Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmen, die gemäß Artikel 36 DSGVO erforderlich sind, in jedem Fall in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Dienstleister im Auftrag des Kunden und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Dienstleister zur Verfügung stehenden Informationen.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. 8.1 Savecall hat den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Savecall zur Verfügung stehenden Informationen auf schriftliche Anfrage und gegen Zahlung einer angemessenen, gesondert zu vereinbarenden Vergütung dabei zu unterstützen, die Einhaltung seiner Pflichten aus Artikel 35 (Datenschutz-Folgenabschätzung) und Artikel 36 (vorherige Konsultation) DSGVO sicherzustellen.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. 9.1. HRG verpflichtet sich, den Kunden angemessen zu unterstützen bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen, die gemäß Art. 35 DSGVO oder entsprechenden Regelungen im Anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich sind; dasselbe gilt für Konsultationen von Aufsichtsbehörden, die gemäß Art. 36 DSGVO oder entsprechenden Regelungen im Anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich sind. Dabei ist diese Unterstützung beschränkt auf die Verarbeitung von Personenbezogenen Kundendaten durch HRG im Auftrag des Kunden und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der HRG zur Verfügung stehenden Informationen.
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation. Dell wird den Kunden im angemessenen Umfang bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen, die datenschutzrechtlich vorgeschrieben sind unterstützen, wenn sie im Zusammenhang mit der von Dell vorzunehmenden Verarbeitung personenbezogener Daten stehen. Dies Umfasst mögliche vorherige Konsultationen mit Aufsichtsbehörden. Dell darf die Unterstützung in angemessenem Umfang in Rechnung stellen. 8.1 Data Subject Requests. Dell shall promptly inform Customer of any requests from individuals exercising their data subject rights under Privacy Laws. Customer is responsible for responding to such requests. Dell will reasonably assist Customer to respond to data subject requests to the extent that Customer is unable to access the relevant Personal Data in the use of the Service Offerings. Dell reserves the right to charge Customer for such assistance if the cost of assisting exceeds a nominal amount. 8.2 Third party requests. If Dell is required by a subpoena, court order, agency action, or any other legal or regulatory requirement to disclose any Customer’s Personal Data, Dell will provide Customer with notice and a copy of the demand as soon as practicable, unless Dell is prohibited from doing so pursuant to applicable law. If Customer requests, Dell will, at Customer’s expense, take reasonable steps to contest any required disclosure. 8.3 Privacy Impact Assessment and Prior Consultation. To the extent required by Privacy Laws, Dell shall provide reasonable assistance to Customer to carry out a data protection impact assessment in relation to the Processing of Personal Data undertaken by Dell and/or any required prior consultation(s) with supervisory authorities. Dell reserves the right to charge Customer a reasonable fee for the provision of such assistance.