Datensicherung des Kunden. 33.1 Wenn die von NETWORK ASSISTANCE übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV- Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von NETWORK ASSISTANCE vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. NETWORK ASSISTANCE wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. NETWORK ASSISTANCE ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatz auf Auftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird. 33.2 Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch NETWORK ASSISTANCE nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann NETWORK ASSISTANCE nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datensicherung des Kunden. 33.1 31.1 Wenn die von NETWORK ASSISTANCE DSG übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV- EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von NETWORK ASSISTANCE DSG vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. NETWORK ASSISTANCE DSG wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. NETWORK ASSISTANCE DSG ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatz auf Auftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.
33.2 31.2 Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch NETWORK ASSISTANCE DSG nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann NETWORK ASSISTANCE DSG nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datensicherung des Kunden. 33.1 36.1 Wenn die von NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV- EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatz auf Auftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.
33.2 36.2 Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datensicherung des Kunden. 33.1 33.1. Wenn die von NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV- EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren vertretbarem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung in Schriftform zu machen. NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war war, bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatz auf Auftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.
33.2 33.2. Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann NETWORK ASSISTANCE INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen