Common use of Datenweitergabe an Rückversicherungen Clause in Contracts

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Versicherer Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.2 der Einwilligungserklärung Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet ▪ Medicall AG Assistance-Dienstleister und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen im Rahmen der Versicherungsdeckung ▪ S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Assistance-Leistungen

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Samples: www.sparkasse-markgraeflerland.de

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen die HanseMerkur Rückversiche- rungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Versicherer HanseMerkur Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer die HanseMerkur aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer die HanseMerkur das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt einge- schätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen erfor- derlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte pseudonymi- sierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer die HanseMerkur unterrichtet. Ich willige einDie Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschät- zung das Hinweis- und Informationssystem HIS, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – das derzeit die informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versiche- rungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die HanseMerkur an Rückversicherungen übermittelt das HIS melden. Die HanseMerkur und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter andere Versicherungen fragen Daten von ihrer Schweigepflicht. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.2 der Einwilligungserklärung Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet ▪ Medicall AG Assistance-Dienstleister und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen im Rahmen der Versicherungsdeckung ▪ S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Assistance-LeistungenRisiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für Wei- tergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für HanseMerkur tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Ver- sicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestan- den haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.

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Samples: www.hansemerkur-vertriebsportal.de

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die der Versicherer Ihren Versicherungsantrag Versiche- rungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollierenkontrollie- ren, ob der Versicherer das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen Prämienzah- lungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen Rückversiche- rungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten vorgenann- ten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen Rückversicherun- gen werden Sie durch den Versicherer unterrichtet. Ich willige ein(Punkt 3.4 wird von folgenden Gesellschaften nicht angewendet: Allianz, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – ARAG, Barmenia, Continentale, DKV, DRK, HALLESCHE, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, SIGNAL, uniVersa und Württembergische) Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hin- weis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx, xxx.xxxxxxx-xxxx.xx) be- treibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann der Versicherer an Rückversicherungen übermittelt das HIS melden. Der Versicherer und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter andere Versicherungen fragen Daten von ihrer Schweigepflicht. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.2 der Einwilligungserklärung Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet ▪ Medicall AG Assistance-Dienstleister und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen im Rahmen der Versicherungsdeckung ▪ S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Assistance-LeistungenRisiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse be- steht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherun- gen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden (siehe unter Ziff. 2.1).

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Samples: www.pkv-kindertarif.de

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer die Union Reiseversicherung AG Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Versicherer Union Reiseversicherung AG Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer die Union Reiseversicherung AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxxxxx-xxx.xx betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können die Versicherer an das HIS melden. Die Versicherer und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigen die Versicherer Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werdenSchweigepflichtentbindung. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte DatenDies gilt unabhängig davon, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer unterrichtetob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.2 der Einwilligungserklärung Bitte beachten Sie: Jeder dieser Dienstleister erhält personenbezogene Daten nur dann, wenn dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Andernfalls findet keine Datenübermittlung statt. Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften, die untereinander Dienstleistungen erbringen Medicall AG Assistance-Dienstleister und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts ▪ Bayerische Landesbrandversicherung AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen im Rahmen der Versicherungsdeckung Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft ▪ Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ▪ Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ▪ Union Krankenversicherung AG ▪ Union Reiseversicherung AG ▪ Versicherungskammer Bayern Konzern Rückversicherung AG ▪ SAARLAND Feuerversicherung AG ▪ SAARLAND Lebensversicherung AG ▪ Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG ▪ Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG ▪ Ostdeutsche Versicherung AG (OVAG) ▪ Consal-Service-Gesellschaft mbH Zentrale Abwicklung gleichartiger Aufgaben. Dies umfasst, z.B. die gemeinsame Datenhaltung (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten), Post Ein- und Ausgangsbearbeitung, Bearbeitung von Kundenanfragen, In-/Exkasso (Zahlungsverkehr). ▪ Bavaria Versicherungs-Vermittlungs GmbH ▪ Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH ▪ Consal-Versicherungsdienste GmbH ▪ Consal Vertrieb Landesdirektionen GmbH ▪ Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice GmbH ▪ Versicherungsservice MFA GmbH ▪ S-Markt & Mehrwert Finanzvermittlung und Beratung GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen Kunden- und Vertriebsmanagement ▪ Inverso Gesellschaft für innovative Versicherungssoftware mbH ▪ VKBit Betrieb GmbH ▪ Dienstleistungen für Datenverarbeitung ▪ Combitel GmbH ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Service-Center (z.B. für telefonische Auskünfte) ▪ MediRisk Bayern ▪ Risk- und Rehamanagement Risiko- und Rehabilitationsmanagement Externe Unternehmen ▪ Dienstleistungsunternehmen für Datenverarbeitung EDV-Dienstleistungen ▪ Concentrix Services (Germany) GmbH Policierung und Vertragsbearbeitung ▪ medizinische Gutachter ▪ medizinische Berater Erstellung und Überprüfung ärztlicher Gutachten, Beratung, Rehabilitationsmanagement ▪ Actineo GmbH Einholen von ärztlichen Behandlungsunterlagen und Regressprüfung ▪ Anbieter medizinischer Produkte und Dienstleistungen Heil- und Hilfsmitelversorgung Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen ▪ ARVATO AG Zulagenverwaltung und -abwicklung Riester Beitragsmeldungen ▪ Verband öffentlicher Versicherer – Deutsche Rückversicherung ▪ General Reinsurance AG ▪ Münchner Rückversicherungsgesellschaft AG Rückversicherung ▪ Info Partner KG ▪ Creditreform ▪ infoscore Consumer Data GmbH Auskünfte aus Auskunftsdatenbanken, Bonitätsprüfungen ▪ COMPASS Private Pflegeberaung GmbH ▪ Deutsche Assistance Service GmbH ▪ RehaAssist Deutschland GmbH ▪ MD Medicus Assistance Service GmbH ▪ Assistance-LeistungenLeistungen • ProTect Versicherung AG • Cardif Allgemeine Versicherung Restkreditversicherung Gemeinsame Betreuung von Kunden Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 00000 Xxxxxxx E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxxx@xxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ („Code of Conduct“) verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Be- trachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 a) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Absatz 2 j) DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: − zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, − zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, − zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.

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Samples: www.ecclesia.de

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann können der Versicherer und deren Partner, Care Concept AG, Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass der Versicherer bzw. die Versicherer Care Concept AG Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegtden Rückversicherungen vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung Rückversicherungen den Versicherer bzw. die Care Concept AG aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstütztunterstützen. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer und deren Partner, die Care Concept AG, das Risiko bzw. einen den Leistungsfall richtig eingeschätzt hathaben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese die überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer bzw. die Care Concept AG unterrichtet. Ich willige einbin berechtigt, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ein solcher Widerruf kann u.a. per E-Mail an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet xxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx gerichtet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich Weitere Kontaktdaten sind dem Merkblatt über die für die Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Übersicht Dienstleister nach Ziff. 2.2 der Einwilligungserklärung Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet ▪ Medicall AG Assistance-Dienstleister und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen im Rahmen der Versicherungsdeckung ▪ S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Assistance-LeistungenDatenverarbeitung zu entnehmen.

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Samples: www.care-concept.de

Datenweitergabe an Rückversicherungen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer können wir Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Versicherer wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegtvorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hathaben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen Leistungs- fällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer uns unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt über- mittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer geschützter weitere nach § 203 StGB geschützte Daten von ihrer SchweigepflichtSchweige- pflicht. Übersicht Dienstleister nach ZiffDie Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa HIS GmbH (informa HIS GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx, xxx.xxxxxxx-xxx.xx) betreibt. 2.2 der Einwilligungserklärung Firmenbezeichnung / Kategorie Tätigkeitsgebiet ▪ Medicall AG Assistance-Dienstleister Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und Notrufzentrale der Europäischen Reiseversicherungs AG ▪ Vertrauensärztlicher Dienst Medizinische Prüfungen erhöhte Risiken können wir an das HIS melden. Wir und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Versicherungsdeckung ▪ S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG Assistance-Leistungen ▪ Deutsche Assistance Service GmbH Assistance-LeistungenRisiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweili- gen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten.

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