Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung, Stilllegung Musterklauseln

Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung, Stilllegung. Der Vertrag wird über den im Nutzungsvertrag angegebenen Zeitraum abgeschlossen. - Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Zeitraum, wenn er nicht vom Mitglied oder von MOMENTUM unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber MOMENTUM in Textform zu erklären. - Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. - Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. - Bei Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen kann die Mitgliedschaft ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung von MOMENTUM. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. - Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an MOMENTUM, Xxxxxx-Xxxxx- Ring 2, 8…... Kirchdorf am Inn oder per E-Mail zu versenden. - Jeder Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen von MOMENTUM nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen. - Der 10€ Zugangsmediumpfand wird bei Rückgabe dessen und der offiziellen Beendung des Vertrages zurückerstattet. Bei einer Beschädigung des Zugangsmediums behält sich MOMENTUM das Recht den bezahlten Pfand einzubehalten. - Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich MOMENTUM eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus ents...
Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung, Stilllegung. (1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt FIT/ONE oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei sowohl FIT/ONE als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d)

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.