Dauer der Vereinbarung, Kündigung Musterklauseln

Dauer der Vereinbarung, Kündigung. (1) Die vorliegende Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. Der Vertrag läuft mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Praxisaufgabe wird ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Datum der Praxisaufgabe bei Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen KV/KZV eingeräumt. Kündigungen haben schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen. Ist der Teilnehmer mit Änderungen der Vereinbarungsbedingungen gemäß Ziffer 1 nicht einverstanden, so steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt zu, zu welchem die neuen Vereinbarungsbedingungen wirksam werden. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so sind die neuen Vereinbarungsbedingungen auf die Vereinbarung anzuwenden. Sofern CONCAT die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht CONCAT ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 Prozent der monatlichen Grundpreise zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Teilnehmer nicht nachweist, dass CONCAT ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt CONCAT vorbehalten.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. (1) Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer geschlossen.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Sie gilt für alle Lieferungen und Leistungen von Vertragsgegen- ständen, die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung bestellt wurden, bzw. deren Bestellung vor Beendigung dieser Vereinbarung bestätigt wurde. Das Recht beider Partner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich kündbar. Ist der Teilnehmer mit Änderungen der Vereinbarungsbedingungen gemäß Ziffer 1 nicht einverstanden, so steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt zu, zu welchem die neuen Vereinbarungsbedingungen wirksam werden. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so sind die neuen Vereinbarungsbedingungen auf die Vereinbarung anzuwenden. Als ordentlicher Kündigungsgrund gilt auch die Verfügbarkeil der von der Bundesregierung geplanten Telematikinfrastruktur (Tl). Diese ist verfügbar, wenn die Betreibergesellschaft gematik GmbH den Produktivstart der Tl erklärt und der Tl-Konnektor für den Teilnehmer verfügbar ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die bestehenden KV-SafeNet-Verträge mit einer Frist von sechs Monaten kündbar sein. Durch die Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts dürfen dem Teilnehmer keine Kosten entstehen.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. 8.1. Diese Vereinbarung gilt ab Unterschrift durch den Vertragspartner unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum nächsten Monatsletzten von einer der beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. (1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann nur aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls mit einer 5jährigen Kündigungsfrist zum Ende eines Ka- lenderjahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie spä- testens am 31. Dezember des Jahres vor dem Beginn der Kündigungsfrist bei den jeweils anderen Gemeinden eingegangen ist.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung. (1) Diese Vereinbarung tritt nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.02.2020, in Kraft. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 28 GKZ ist das Regierungspräsi- dium Stuttgart. Die öffentliche Bekanntmachung hat gemäß den Bekanntmachungs- satzungen der Mitgliedsgemeinden zu erfolgen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.