Dauerkarte. 3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte oder Rückrundendauerkarte (‚Dauerkarten‘) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter xxx.xxxxxxxxx.xxx zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs (‚Preisliste‘). Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
Dauerkarte. 3.1 (4.1) Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte Jahreskarte und/oder Rückrundendauerkarte Halbjahreskarte (‚gemeinsam „Dauerkarten‘“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht Be- suchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden ver- bunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter xxx.xxxxxxxxx.xxx zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte Jahreskarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 0101.07. Juli eines Jahres bis 3030.06. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte DatenFolgejahres). Abweichend davon hat eine RückrundendauerkarteHalbjahreskarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in vom 01.01. bis 30.06. eines Jahres, also für die Heimspiele nach der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung Winterpause der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfindenjeweiligen Saison. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs Clubs.
(‚Preisliste‘)4.2) Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzesder Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Dies gilt auch dannEine vorzeitige Kündigung der Dauerkar- te durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Club nach Maßgabe der Ziffern 10.4, 11.8 und/oder 11.9 dazu berechtigt ist, eine der in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte warden genannten Regelungen beschrie- benen Rechtsfolgen auszusprechen.
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Dauerkarte. 3.1 1. Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte oder Rückrundendauerkarte (‚Dauerkarten‘z.B. Jahreskarte und Halbjahreskarte) berechtigt berech- tigt den Kunden grundsätzlichKunden, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können kön- nen mit ihr der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter xxx.xxxxxxxxx.xxx Webseite vom Club bzw. dessen Dienstleistern zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der .
2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine maximale Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01je- weils 01.07. Juli eines Jahres bis 3030.06. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten)Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Abweichend davon hat eine RückrundendauerkarteEine Rückrundendauerkarte (je nach Verfügbarkeit) hat, unabhängig unab- hängig vom Zeitpunkt des ihres Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer Rückrunde (Saison-)Rückrunde (in der Regel 0101.01. Januar bis 3030.06. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte DatenJahres). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst Der Vertrag über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der HinrundeDauerkarten und Rückrundendau- erkarten enden mit Ablauf des 30.06. eines jeden Jahres, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegebenohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
3. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten Preises einer Dauerkarte richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Clubs Preisliste.
4. Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen (‚Preisliste‘„Umsetzung“). Eine Umsetzung ist nur bis zum dritten Spieltag der Hinrunde bzw. bei Rückrundendauerkarten bis zum dritten Spieltag der Rückrunde, im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten und im freien Ermessen vom Club möglich. Umsetzungsanträge können vom Club nur berücksichtigt werden, wenn sie in der ersten Phase der Verkaufszeitraums für die (Rückrunden-)Dauerkarten gestellt werden. Für Dauerkartenkunden die Umsetzung können vom Club Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden. Für Erwerber einer Dauerkarte besteht kein Anspruch auf die Zuweisung Zuwei- sung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Erwerber in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
5. Für die Übertragung einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.3 dieser ATGB entsprechend. Über die Regelungen in Ziffer 10.3 hinaus, kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Umschreibung auf eine andere Person beantragen („Umschreibung“). Eine Umschreibung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Ver- tragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der übertragende Kunde bleibt gegenüber dem Club solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollum- fänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umschrei- bung; sie erfolgt seitens des Clubs freiwillig aus Gründen der Kulanz und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Platzkapazitäten, organisatorischer Gege- benheiten und einer Prüfung im Einzelfall. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den Abtretenden erfolgt nicht. Für die Umschreibung können vom Club Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden.
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Dauerkarte. 3.1 Dauerkarte: Eine SaisonDauerkarten, insbesondere im Modell „Bundesliga“ und/oder im Modell „Bundesliga Plus“ (inklusive DFB-Dauerkarte Pokal und/oder europäische Clubwettbewerbe), und/oder eine Rückrundendauerkarte (‚gemeinsam „Dauerkarte“ oder „Dauerkarten‘“) berechtigt berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion Veranstaltungen von RB Leipzig zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs Webseite von RB Leipzig (abrufbar unter xxx.xxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxx.xxx) zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine maximale Laufzeit von jeweils einer Saison (jeweils in der Regel 01vom 01.07. Juli eines Jahres bis 3030.06. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs Preislisten von RB Leipzig (‚Preisliste‘abrufbar unter xxx.xxxxxxxxx.xxx; „Preislisten“). Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war
3.2 Besuchsrecht und Zahlungsverkehr: RB Leipzig ist nur im Umfang des erworbenen Besuchsrechts verpflichtet, dem Inhaber einer Dauerkarte Zugang zum Stadion zu gewähren, d.h. nur dann, wenn das entsprechende Ticket den Inhaber der Dauerkarte zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung explizit berechtigt. Für die Nutzung der Dauerkarte zu Zahlungszwecken im Rahmen des Cashless Payment Systems gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RasenBallsport Leipzig GmbH für bargeldloses Bezahlen durch Nutzung des RB Leipzig Cashless Systems“ (abrufbar unter: xxx.xxxxxxxxx.xxx).
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Dauerkarte. 3.1 (1) Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte oder Rückrundendauerkarte (‚Dauerkarten‘) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden seinausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für alle 17 Meisterschaftsspiele des 1. Details sind bei Bestellung FSV Mainz 05 e.V. in der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter xxx.xxxxxxxxx.xxx zu entnehmenjeweiligen Spielzeit vom 01.07. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzwJahres bis zum 30.06. des Deutschen- FußballFolgejahres (Hin-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit Rückrunde), Relegationsspiele sind von jeweils einer Saison (in der Regel 01. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten)diesem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Die ausgegeben und die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten Ticketpreises richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs Clubs. Bei Heimspielen um den DFB-Pokal, der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder im Rahmen der Relegation ist der Stammdauerplatz des Kunden reserviert, bleibt jedoch gesondert zu vergüten und ist nicht Bestandteil der Dauerkarte. Freundschaftsspiele vom 1. FSV Mainz 05 e.V. und externe Spiele wie Länderspiele sind ebenfalls nicht Bestandteil dieses Abonnementvertrages. Ein Reservierungsrecht bezüglich letzterer Spiele besteht nicht.
(‚Preisliste‘2) Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt im Abonnement. Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet oder die Dauerkarte auf der 05er FanKarte freigeschaltet, es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis zum 30.04. des entsprechenden Jahres. Sollte bis zum 01.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der 1. FSV Mainz 05 e.V. in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall spätestens mit Ablauf des 7. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels und/oder Relegationsspiels der laufenden Saison folgt. Die Kündigung hat auf dem Postweg per Einschreiben an die genannten Kontaktadressen in Ziffer 12 dieser ATGB zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Club. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der Club den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dannDie Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der Kunde angegebenen Kündigungsfrist beim Club eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Dauerkarte erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Die Wirksamkeit des Abonnementvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass, aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige Begleichung des Rechnungsbetrages an den 1. FSV Mainz 05 e.V. erfolgt ist. In diesem Fall wird die überlassene Dauerkarte umgehend gesperrt und storniert. Der Besteller bleibt in vorbeschriebenem Fall verpflichtet, einen eventuell bereits erlangten Nutzen dem 1. FSV Mainz 05 e.V. anteilig gemäß jeweils gültiger Preisliste zu vergüten. Dasselbe gilt für den Fall der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.Unwirksamkeit des Abonnementvertrages aus den gemäß Ziffer 9 und 11 der anliegenden ATGB genannten und seitens des Bestellers zu verantwortenden Gründen. Mit seiner Bestellung und Unterzeichnung des Abonnementvertrages erkennt der Abonnent auch die beigefügten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen vom 1. FSV Mainz 05 e.V. sowie die Geltung der Stadionordnung der Heimspielstätte des 1. FSV Mainz 05 e.V. ausdrücklich an. Der Club ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum
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Dauerkarte. 3.1 (1) Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte oder Rückrundendauerkarte (‚Dauerkarten‘) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchenbe- suchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden seinDer Kunde erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauer- karte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für alle 17 Meisterschaftsspiele des 1. Details sind bei Bestellung FSV Mainz 05 e.V. in der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter xxx.xxxxxxxxx.xxx zu entnehmenjeweiligen Spielzeit vom 01.07. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzwJahres bis zum 30.06. des Deutschen- FußballFolgejahres (Hin-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit Rückrunde), Relegationsspiele sind von jeweils einer Saison (in der Regel 01. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten)diesem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Die ausgegeben und die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten Ticketpreises richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs. Bei Heimspielen um den DFB-Pokal, der UEFA Champions Lea- gue, der UEFA Europa League oder im Rahmen der Relegation ist der Stammdauerplatz des Kunden reserviert, bleibt jedoch gesondert zu vergüten und ist nicht Bestandteil der Dauerkarte. Freundschaftsspiele vom 1. FSV Mainz 05 e.V. und externe Spiele wie Länderspiele sind ebenfalls nicht Bestandteil dieses Abonnementvertrages. Ein Reservierungsrecht be- züglich letzterer Spiele besteht nicht.
(2) Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt im Abonnement. Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zu- stimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet oder die Dauerkarte auf der 05er FanKarte freigeschaltet, es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis zum 30.04. des entsprechenden Jahres. Sollte bis zum 01.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der 1. FSV Mainz 05 e.V. in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch. Die Kündi- gungsfrist endet in diesem Fall spätestens mit Ablauf des 7. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels und/oder Relegationsspiels der laufenden Saison folgt. Die Kündigung hat auf dem Postweg per Einschreiben an die ge- nannten Kontaktadressen in Ziffer 12 dieser ATGB zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Club. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der Club den Kunden spä- testens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Die Än- derungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist beim Club eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Dauer- karte erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Die Wirksamkeit des Abonnementvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass, aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige Begleichung des Rechnungsbetrages an den 1. FSV Mainz 05 e.V. erfolgt ist. In diesem Fall wird die überlassene Dauerkarte umgehend gesperrt und storniert. Der Besteller bleibt in vorbeschriebenem Fall verpflichtet, einen eventuell bereits erlangten Nutzen dem 1. FSV Mainz 05 e.V. anteilig gemäß jeweils gültiger Preisliste zu vergüten. Dasselbe gilt für den Fall der Unwirksamkeit des Abonnementvertrages aus den gemäß Ziffer 9 und 11 der anliegenden ATGB genannten und seitens des Bestellers zu verantwortenden Gründen. Mit seiner Bestellung und Unterzeichnung des Abonnementvertrages erkennt der Abonnent auch die beigefügten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen vom 1. FSV Mainz 05 e.V. sowie die Geltung der Stadionordnung der Heimspielstätte des 1. FSV Mainz 05 e.V. ausdrücklich an. Der Club ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des Clubs ist schriftlich bis zum 30.05. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erfor- derlich ist.
(‚Preisliste‘)3) Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 2.2 dieser ATGB ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dannEin wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Club nach Maßgabe der Ziffern 9.3 und 11 dieser ATGB dazu berechtigt ist, eine der in der vorherigen Saison bereits den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.
(4) Platzwechsel: Der Inhaber einer Dauerkarte warkann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Platzwech- sel“). Ein Platzwechsel stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Platzwechsel; er erfolgt aus Kulanzgründen des Clubs und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Platzkapazitäten und organisato- rischen Gegebenheiten. Der Platzwechsel ist nur zum Saisonwechsel möglich. Entsprechende Formulare für die neue Sai- son können vom 1. FSV Mainz 05 e.V. nur berücksichtigt werden, wenn sie im dort angegebenen Zeitraum schriftlich an die unter Ziffer 12 genannte Kontaktadresse gestellt werden. Für die Umsetzung können vom 1. FSV Mainz 05 e.V. Bearbei- tungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste des Clubs erhoben werden.
(5) Umschreibung: Für die Übertragung einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 9 dieser ATGB entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die Umschreibung auf eine andere Person beantragen („Umschreibung“). Eine Umschreibung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnis- ses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der übertragende Kunde bleibt gegenüber dem Club solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umschreibung; sie erfolgt aus Kulanzgründen des Clubs und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Platzkapazitäten und organisatorischer Gegebenheiten. Die Umschreibung ist nur zum Saisonwechsel mög- lich. Der Umschreibungsantrag kann nur über das dafür vorgesehene Formular erfolgen, welches auf der Webseite vom 1. FSV Mainz 05 e.V. (xxx.xxxxx00.xx) als Download bereitsteht oder beim 1. FSV Mainz 05 e.V. unter der in Ziffer 12 genannten Kontaktadresse abgeholt werden kann. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den Abtretenden erfolgt nicht. Für die Umschreibung können vom 1. FSV Mainz 05 e.V. Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauer- karte nach der jeweils aktuellen Preisliste des Clubs erhoben werden.
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Dauerkarte. 3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder eine Rückrundendauerkarte mit der Funktion einer Dauerkarte (‚gemeinsam „Dauerkarten‘“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs der Gesellschaft im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs der Gesellschaft unter xxx.xxxxxxxxx.xxx xxx.xxx0000.xx zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 0101.07. Juli eines Jahres bis 3030.06. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte DatenFolgejahres). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 0101.01. Januar bis 3030.06. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte DatenJahres). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 0101.01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 0101.01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs der Gesellschaft (‚„Preisliste‘). Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war“) – abrufbar unter xxx.xxx0000.xx.
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Dauerkarte. 3.1 Dauerkarte: Eine SaisonDauerkarten, insbesondere im Modell „Bundesliga“ und/oder im Modell „Bundesliga Plus“ (inklusive DFB-Dauerkarte Pokal und/oder europäische Clubwettbewerbe), und/oder eine Rückrundendauerkarte (‚gemeinsam „Dauerkarte“ oder „Dauerkarten‘“) berechtigt berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion Veranstaltungen von RB Leipzig zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs Webseite von RB Leipzig (abrufbar unter xxx.xxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxx.xxx) zu entnehmen. Insoweit berechtigt die Dauerkarte grundsätzlich ausschließlich zum Besuch der Heimspiele des Clubs im Stadion oder einer ggf. alternativen Heimspielstätte im Rahmen des jeweiligen Ligawettbewerbes des Deutschen-Fußball-Liga e. V. bzw. des Deutschen- Fußball-Bundes der 1. (Profi-)Männermannschaft sowie der 2. Männermannschaft (U23) des Clubs. Dem Dauerkarteninhaber stehen zudem Vorzugsrechte bei nationalen (z.B. DFB-Vereinspokal) und internationalen Spielen des Clubs zu. Diese werden jeweils mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf gegenüber den Inhabern angekündigt. Eine Saison-Dauerkarte hat vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.4 und 3.5 eine Laufzeit von jeweils einer Saison (jeweils in der Regel 01vom 01.07. Juli eines Jahres bis 3030.06. Juni des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01. Januar bis 30. Juni eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club in Textform kommunizierte Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01. Januar eines Jahres stattfinden oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01. Januar eines Jahres stattfinden. Dauerkarten werden grundsätzlich Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs Preislisten von RB Leipzig (‚Preisliste‘abrufbar unter xxx.xxxxxxxxx.xxx; „Preislisten“). Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
3.2 Besuchsrecht und Zahlungsverkehr: RB Leipzig ist nur im Umfang des erworbenen Besuchsrechts verpflichtet, dem Inhaber einer Dauerkarte Zugang zum Stadion zu gewähren, d.h. nur dann, wenn das entsprechende Ticket den Inhaber der Dauerkarte zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung explizit berechtigt. Für die Nutzung der Dauerkarte zu Zahlungszwecken im Rahmen des Cashless Payment Systems gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RasenBallsport Leipzig GmbH für bargeldloses Bezahlen durch Nutzung des RB Leipzig Cashless Systems“ (abrufbar unter: xxx.xxxxxxxxx.xxx).
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