Common use of Dauerkarten Clause in Contracts

Dauerkarten. (1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Stehplatz in der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit (01.07. des Folgejahres bis 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 15.05. der laufenden (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der MFFC (5) Der MFFC hat das Recht, die Dauerkarten-Preise für die nächste Saison zu ändern. (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Besteller verpflichtet, (7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltet. Der Zugang zu den Heimspielstätten erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Tickets (Agb Tickets)

Dauerkarten. (1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Stehplatz in Sitzplatz für jeweils 15 Heimspiele einer Saison der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison2. Basketball-Bundesliga. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. Sollten mehr als 15 Heimspiele stattfinden, so erhöht sich der Preis entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Heimspiele. Eine Nachberechnung wird gemäß der regulären Ticketpreise für Dau- erkartenbesitzer für jedes weitere Heimspiel veranlasst. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen Playdowns ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit (01.07. des Folgejahres bis 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 15.05. der laufendenSpielzeit (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse die Gladiators in der MFFCfolgenden Saison angehören werden, verlängert sich die Kündigungsfrist aus vorste- hendem Absatz automatisch bis 10 Werktage nach dem Zeitpunkt, an dem die Spielklasse der Gladiators feststeht. (5) Der MFFC hat Die Gladiators haben das Recht, die Dauerkarten-Preise für die nächste Saison zu ändern. Sollten die Gladiators die Dauerkarten-Preise für die jeweils nächste Saison ändern, wird dies den Bestellern spätestens bis zum 01.05. der jeweils vorhergehenden Saison über die Home- page der Gladiators mitgeteilt, sodass die Kündigungsfrist nach § 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3 einge- halten werden kann. Erfolgt auch nach der angekündigten Erhöhung der Dauerkarten-Preise keine fristgemäße Kündigung nach § 3 Absatz 3 oder Absatz 4, so gilt der erhöhte Preis für die Dauerkarte für die kommende Spielzeit. (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich außerordent- lich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Besteller verpflichtet,verpflich- tet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an die Gladiators herauszugeben und den Gladiators etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche der Gladiators bleiben unberührt. (7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC Gladiators mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltetgeschal- tet. Der Zugang zu den Heimspielstätten zur Arena Trier erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist Die Gladiators sind nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte Arena Trier gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC sind die Gladiators unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt er- folgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall Nutzungs- ausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC haben die Gladiators nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender anfallen- der Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs- gebühr von 5,00 Euro ausgestellt werden.

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Samples: Dauerkarte Abonnement

Dauerkarten. 3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder einer Rückrundendauerkarte (1) Die gemeinsam Dauerkarte gilt oder Dauerkarten berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen von Eintracht Braunschweig im Eintracht-Stadion zu besuchen, für den ausgewiesenen Stehplatz die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets). Details sind der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen ist von Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch oder der Website von Eintracht Braunschweig unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils um eine weitere Spielzeit einer Saison (01.07. des Folgejahres eines Jahres bis 30.06. des übernächsten Folgejahres). Abweichend davon haben sonstige Dauerkarten mit einer Laufzeit von weniger als einer (1) vollen Saison (01.07. bis 30.06. eines Jahres)) die entsprechend angegebene Gültigkeitsdauer und umfassen diejenigen Spiele innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums. Jede Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Zum Besuch von sonstigen Spielen, wenn er nicht bis zum 15.05insbesondere Pokal- und Freundschafts- sowie Relegationsspielen, berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, Eintracht Braunschweig gibt abweichende Regelungen bekannt. der laufenden (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der MFFC (5) Der MFFC hat das RechtDie Höhe des Ticketpreises, die Dauerkarten-Preise Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich jeweils nach der für die nächste betreffende Saison zu ändern.gültigen Preisliste von Eintracht Braunschweig abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ Preisliste (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung 3.2 Außerordentliche Kündigung: Jede Vertragspartei ist berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund bleibt unberührtaußerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Eintracht Braunschweig liegt gemäß § 314 Abs. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn sich Eintracht Braunschweig nach Maßgabe der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kündigung ist der Besteller verpflichtet, (7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltet. Der Zugang zu den Heimspielstätten erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn Kunde die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurdenachweislich wiederholt nicht nutzt, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgestellt werdend.h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. Eintracht Braunschweig hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten).

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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen

Dauerkarten. 3.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder einer Rückrundendauerkarte Dauerkarte oder Dauerkarten berechtigen den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen von Eintracht Braunschweig im Eintracht-Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat . Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein (1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Stehplatz z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets). Details sind der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen ist von Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch oder der Website von Eintracht Braunschweig unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils um eine weitere Spielzeit einer Saison (01.07. des Folgejahres eines Jahres bis 30.06. des übernächsten Folgejahres). Abweichend davon haben sonstige Dauerkarten mit einer Laufzeit von weniger als einer (1) vollen Saison (01.07. bis 30.06. eines Jahres)) die entsprechend angegebene Gültigkeitsdauer und umfassen diejenigen Spiele innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums. Jede Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben. Zum Besuch von sonstigen Spielen, wenn er nicht bis zum 15.05insbesondere Pokal- und Freundschafts- sowie Relegationsspielen, berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, Eintracht Braunschweig gibt abweichende Regelungen bekannt. der laufenden (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der MFFC (5) Der MFFC hat das RechtDie Höhe des Ticketpreises, die Dauerkarten-Preise Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich jeweils nach der für die nächste betreffende Saison zu ändern.gültigen Preisliste von Eintracht Braunschweig abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/ Preisliste (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung 3.2 Außerordentliche Kündigung: Jede Vertragspartei ist berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund bleibt unberührtaußerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend) zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Eintracht Braunschweig liegt gemäß § 314 Abs. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn sich Eintracht Braunschweig nach Maßgabe der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kündigung ist der Besteller verpflichtet, (7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltet. Der Zugang zu den Heimspielstätten erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn Kunde die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurdenachweislich wiederholt nicht nutzt, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgestellt werdend. h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. Eintracht Braunschweig hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten).

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Samples: Ticket Purchase Agreement

Dauerkarten. (1) Die Dauerkarte gilt 9.1 Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser AGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der AGB ist etwas Abweichendes geregelt. 9.2 Der Erwerb von Dauerkarten setzt den Abschluss des jeweils aktuellen Dauerkartenvertrages voraus. 9.3 Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher Qualifikation für den ausgewiesenen Stehplatz sämtliche Heimspiele in der Regionalliga Nordost Hauptrunde sowie der jeweiligen Saison1. Ersatz Playoff-Runde der Deutschen Eishockey Liga („DEL“) in der Saison gültig, für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen ist die sie erworben wurden. Weitere Veranstaltungen des Clubs sind von der Dauerkarte nicht erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch gebucht und bezahlt. Die Saison beginnt jeweils um eine weitere Spielzeit (am 01.07. des Folgejahres bis eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 15.05. der laufendenFolgejahres. (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der MFFC (5) Der MFFC hat das Recht9.4 Spiele, die Dauerkarten-Preise der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die nächste Saison zu ändernsich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden vom Club nicht erstattet. (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung 9.5 Die Übergabe der Dauerkarten richtet sich nach dem Dauerkartenvertrag zwischen Kunden und Club. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für solche Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem ersten Spieltag der Saison bestätigt werden. 9.6 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden . 9.7 Bei Vorliegen der Kündigung Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Besteller verpflichtet, (7) Die Besteller Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der Status bis Ende der Saison, für die die Dauerkarte erworben werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltetsoll. Der Zugang zu den Heimspielstätten erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC entsprechende Ermäßigungsnachweis ist nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte gegen Vorlage Club vor Übergabe der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffenvorzulegen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dauerkarten. (1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Stehplatz in Sitzplatz für jeweils 15 Heimspiele einer Saison der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison2. Basketball-Bundesliga. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt. Sollten mehr als 15 Heimspiele stattfinden, so erhöht sich der Preis entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Heimspiele. Eine Nachberechnung wird gemäß der regulären Ticketpreise für Dau- erkartenbesitzer für jedes weitere Heimspiel veranlasst. (2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen Playdowns ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. (3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit (01.07. des Folgejahres bis 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 15.05. der laufendenlau- fenden Saison in Textform (z. B. durch Brief oder E-Mail) gegenüber den Gladiators unter den oben genannten Kontaktdaten oder von den Gladiators gegenüber dem Besteller gekündigt wird. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post) Eingangs- datum. Eine vorzeitige Auflösung des Abonnements ist grundsätzlich nicht möglich. (4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse die Gladiators in der MFFCfolgenden Saison angehören werden, verlängert sich die Kündigungsfrist aus vorste- hendem Absatz automatisch bis 10 Werktage nach dem Zeitpunkt, an dem die Spielklasse der Gladiators feststeht. (5) Der MFFC hat Die Gladiators haben das Recht, die Dauerkarten-Preise für die nächste Saison zu ändern. Sollten die Gladiators die Dauerkarten-Preise für die jeweils nächste Saison ändern, wird dies den Bestellern spätestens bis zum 01.05. der jeweils vorhergehenden Saison über die Home- page der Gladiators mitgeteilt, sodass die Kündigungsfrist nach § 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3 einge- halten werden kann. Erfolgt auch nach der angekündigten Erhöhung der Dauerkarten-Preise keine fristgemäße Kündigung nach § 3 Absatz 3 oder Absatz 4, so gilt der erhöhte Preis für die Dauerkarte für die kommende Spielzeit. (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Besteller trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich außerordent- lich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Besteller verpflichtet,verpflich- tet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an die Gladiators herauszugeben und den Gladiators etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche der Gladiators bleiben unberührt. (7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC Gladiators mitzuteilen. (8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltetgeschal- tet. Der Zugang zu den Heimspielstätten zur Arena Trier erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist Die Gladiators sind nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte Arena Trier gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. (9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC sind die Gladiators unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt er- folgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall Nutzungs- ausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC haben die Gladiators nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender anfallen- der Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs- gebühr von 5,00 Euro ausgestellt werden.

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Samples: Agb Tickets