DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so jeweils vor der Bezahlung um die Xxxx einer Währung (Währungswahl) bitten (dabei ist vom Vertragsunternehmen immer zuerst die Heimwährung des Karteninhabers anzubieten) , die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sind. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen, die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könnten. (b) Zusätzlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Transaktionsbeleg die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder durch die Regularien vorgegebenen Angaben aufgedruckt werden. (c) Das Vertragsunternehmen wird für DCC-Transaktionen ausschließlich ein von Elavon freigegebenes POS- Terminal oder eine freigegebene integrierte POS-Lösung benutzen und die Transaktionen ausschließlich mittels des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen vornehmen. (d) Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber vor Auslösung des Zahlungsvorgangs, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen die folgenden Informationen bereitstellen: (i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen; (ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers; (iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie (iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber seine Xxxx entweder auf dem Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgt. (e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten: (i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen; (ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers; (iii) den Umrechnungskurs; sowie (iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs. (v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist. (f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde. (g) Unbeschadet Ziffer 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx davon frei.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen
DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC3.1 Der Vertragspartner wird den Inhaber einer aus- ländischen Mastercard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so Karte jeweils vor der Bezahlung um fragen, ob er die Xxxx einer Transaktion in der Währung seiner Karte (WährungswahlDynamic Currency Conversion- Transaktion bzw. electronic Dynamic Currency Conversion-Transaktion, nachfolgend gemein- schaftlich auch „DCC-Transaktion“ oder „Rech- nungswährung“ genannt) bitten oder in der am Ge- schäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausführen möchte. Der Vertrags- partner wird den Karteninhaber vor Auslösung der Transaktion ausdrücklich über die Höhe des damit verbundenen Aufschlags auf den Fremd- währungskurs auf dem Terminaldisplay oder der Website in neutraler und verständlicher Weise hinweisen. Ab dem 19. April 2020 umfasst die Information über den Aufschlag auf den Fremd- währungskurs die gesamten Währungsumrech- nungsentgelte als prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro- Referenzwechselkurse der Europäischen Zent- ralbank (dabei EZB). Zudem ist ab dem 19. April 2020 der Betrag, der an den Vertragspartner in der lokalen Währung zu zahlen ist, und der Betrag, der vom Vertragsunternehmen immer zuerst Karteninhaber in der Währung seiner Karte zu zahlen ist, anzuzeigen. Ab dem 19. April 2020 wird der Vertragspartner vor der Auslösung des Zahlungsvorgangs den Kartenin- haber auch über die Heimwährung Möglichkeit, in der lokalen Währung des Karteninhabers anzubieten) Vertragspartners zu zahlen und die Währungsumrechnung anschließend vom kar- tenherausgebenden Institut durchführen zu las- sen, neutral und verständlich informieren. 15_2287_13.0_DE_de Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sind. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machenBezah- lung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu er- schweren noch Verfahrensweisen zu verwen- den, die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könntenNutzung des DCC-Service ohne dessen eindeutige Entschei- dung veranlassen.
(b) Zusätzlich 3.2 Bei Angebot eines Priority- bzw. Express-Check- outs ist mit dem Kunden schriftlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen dafür Sorge zu tragenvereinba- ren, dass der Kunde der DCC-Transaktion zu- stimmt, ihm die Xxxx zwischen der lokalen Währung und der Rechnungswährung angebo- ten wurde, die Entscheidung des Kunden für die Rechnungswährung endgültig ist und dass der Umrechnungskurs ohne weitere Abstimmung mit dem Karteninhaber zu einem späteren Zeit- punkt durch den Vertragspartner festgelegt wird, wobei ab dem 19. April 2020 jedoch der prozentuale Aufschlag auf den letzten verfügba- ren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) unverändert bleiben muss. Ziffer 3.1 gilt entsprechend. Abweichend davon darf die Anzeige der Informationen auch auf an- dere Weise als auf dem Transaktionsbeleg Display oder der Websi- te erfolgen, solange die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder durch die Regularien vorgegebenen Angaben aufgedruckt werdenAnzeige hinreichend neutral und verständlich ist.
(c) Das Vertragsunternehmen 3.3 Der Vertragspartner wird für sein Kassenpersonal auf die Einhaltung dieser Pflichten schriftlich hinweisen.
3.4 Zur Nutzung des DCC-Transaktionen Service wird der Vertrags- partner ausschließlich ein das von Elavon freigegebenes POS- Concardis freige- gebene POS-Terminal oder eine die POS- Kassensoftware sowie die von Concardis zur Verfügung gestellte DCC-Software bzw. die von Concardis freigegebene integrierte POS-Lösung benutzen Softwarelösung Concar- dis Payengine nutzen. Die Kosten der Nutzung, der Installation und die Transaktionen ausschließlich mittels des Betriebs der Kas- sensoftware oder des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen vornehmenConcardis Payengine trägt der Vertragspartner.
(d) Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung3.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber vor Auslösung des Zahlungsvorgangs, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen für den Währungsumrechnungsservice jeweils die folgenden Informationen bereitstellen:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber seine Xxxx entweder auf dem Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgtaktu- ellsten ihm mitgeteilten Umrechnungskurse zu nutzen.
(e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs.
(v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist.
(f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde.
(g) Unbeschadet Ziffer 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx davon frei.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so Karteninhaber jeweils vor der Bezahlung um die Xxxx einer eine Währungswahl bitten, sofern Elavon diese Währung (Währungswahl) bitten (dabei ist vom Vertragsunternehmen immer zuerst die Heimwährung des Karteninhabers anzubieten) , die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sindzulässt. Über die Elavon wird das Vertragsunternehmen auf Nachfrage jeweils von Elavon jeweils den von ihr zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen, die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könntenin Kenntnis setzen.
(b) Zusätzlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen Vertragsunter- nehmen dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Transaktionsbeleg die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder durch die Regularien Regelungen vorgegebenen Angaben aufgedruckt werden.
(c) Das Vertragsunternehmen wird für DCC-Transaktionen ausschließlich ein von Elavon freigegebenes POS- POS-Terminal oder eine freigegebene integrierte POS-Lösung benutzen und die Transaktionen ausschließlich aus- schließlich mittels des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen Trans- aktionen vornehmen.
(d) . Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber den Umrechnungskurs sowie eventuell anfallende zusätzliche Gebühren vor Auslösung des Zahlungsvorgangsder Transaktion, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen die folgenden Informationen bereitstellen:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden AufschlägeTransaktionen, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkursmitteilen. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber durch das Terminal über die ihm angebotene Währungswahl informiert wird und seine Xxxx entweder auf dem den Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgt. Das Vertragsunternehmen wird keine Verfahrensweisen verwenden, die den Karteninhaber zur Nutzung von DCC-Transaktionsleistungen ohne dessen vorherige Zustimmung und eindeutige Entscheidung veranlassen.
(e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs.
(v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist.
(f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde.
(gd) Unbeschadet Ziffer Xxxxxx 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen Ver- pflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx Elavon davon frei.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC3.1 Der Vertragspartner wird den Inhaber einer aus- ländischen Mastercard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so Karte jeweils vor der Bezahlung um fragen, ob er die Xxxx einer Transaktion in der Währung sei- ner Karte (WährungswahlDynamic Currency Conversion-Trans- aktion bzw. electronic Dynamic Currency Conver- sion-Transaktion, nachfolgend gemeinschaftlich auch „DCC-Transaktion“ oder „Rechnungswäh- rung“ genannt) bitten oder in der am Geschäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung aus- führen möchte. Der Vertragspartner wird den Karteninhaber vor Auslösung der Transaktion ausdrücklich über die Höhe des damit verbunde- nen Aufschlags auf den Fremdwährungskurs auf dem Terminaldisplay oder der Website in neutra- ler und verständlicher Weise hinweisen. Ab dem 19. April 2020 umfasst die Information über den Aufschlag auf den Fremdwährungskurs die ge- samten Währungsumrechnungsentgelte als pro- zentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (dabei EZB). Zudem ist ab dem 19. Ap- ril 2020 der Betrag, der an den Vertragspartner in der lokalen Währung zu zahlen ist, und der Be- trag, der vom Vertragsunternehmen immer zuerst Karteninhaber in der Währung sei- ner Karte zu zahlen ist, anzuzeigen. Ab dem 19. April 2020 wird der Vertragspartner vor der Auslösung des Zahlungsvorgangs den Kartenin- haber auch über die Heimwährung Möglichkeit, in der lokalen Währung des Karteninhabers anzubieten) Vertragspartners zu zahlen und die Währungsumrechnung anschließend vom kar- tenherausgebenden Institut durchführen zu las- sen, neutral und verständlich informieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bezah- lung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu er- schweren noch Verfahrensweisen zu verwenden, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sind. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist Kredit- und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen, Debitkarten die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könntenNutzung des DCC-Ser- vice ohne dessen eindeutige Entscheidung veran- lassen.
(b) Zusätzlich 3.2 Bei Angebot eines Priority- bzw. Express-Check- outs ist mit dem Kunden schriftlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen dafür Sorge zu tragenvereinba- ren, dass der Kunde der DCC-Transaktion zu- stimmt, ihm die Xxxx zwischen der lokalen Wäh- rung und der Rechnungswährung angeboten wurde, die Entscheidung des Kunden für die Rechnungswährung endgültig ist und dass der Umrechnungskurs ohne weitere Abstimmung mit dem Karteninhaber zu einem späteren Zeitpunkt durch den Vertragspartner festgelegt wird, wobei ab dem 19. April 2020 jedoch der prozentuale Aufschlag auf den letzten verfügbaren Euro-Refe- renzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) unverändert bleiben muss. Ziffer 3.1 gilt entsprechend. Abweichend davon darf die An- zeige der Informationen auch auf andere Weise als auf dem Transaktionsbeleg Display oder der Website erfolgen, solange die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder durch die Regularien vorgegebenen Angaben aufgedruckt werdenAnzeige hinreichend neutral und ver- ständlich ist.
(c) Das Vertragsunternehmen 3.3 Der Vertragspartner wird für sein Kassenpersonal auf die Einhaltung dieser Pflichten schriftlich hin- weisen.
3.4 Zur Nutzung des DCC-Transaktionen Service wird der Vertrags- partner ausschließlich ein das von Elavon freigegebenes POS- Concardis freige- gebene POS-Terminal oder eine freigegebene integrierte die POS-Lösung benutzen Kassensoft- ware sowie die von Concardis zur Verfügung gestellte DCC-Software bzw. die von Concardis freigegebene Softwarelösung Concardis Payen- gine nutzen. Die Kosten der Nutzung, der Instal- lation und die Transaktionen ausschließlich mittels des Betriebs der Kassensoftware oder des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen vornehmenConcardis Payengine trägt der Vertragspartner.
(d) Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung3.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber vor Auslösung des Zahlungsvorgangs, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen für den Währungsumrechnungsservice jeweils die folgenden Informationen bereitstellen:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber seine Xxxx entweder auf dem Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgtaktu- ellsten ihm mitgeteilten Umrechnungskurse zu nutzen.
(e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs.
(v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist.
(f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde.
(g) Unbeschadet Ziffer 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx davon frei.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017
3.1 Der Vertragspartner wird den Inhaber einer ausländi- schen Mastercard-/Maestro-, Visa-/Visa Electron-/V PAY-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so Karte jeweils vor der Bezahlung um fragen, ob er die Xxxx einer Transaktion in der Währung seiner Karte (WährungswahlDynamic Cur- rency Conversion-Transaktion bzw. electronic Dynamic Currency Conversion-Transaktion, nachfolgend ge- meinschaftlich auch „DCC-Transaktion“ oder „Rech- nungswährung“ genannt) bitten (dabei ist vom Vertragsunternehmen immer zuerst oder in der am Geschäftssitz des Vertragspartners gültigen lokalen Währung ausfüh- ren möchte. Der Vertragspartner wird den Karteninha- ber ausdrücklich über die Heimwährung Höhe des Karteninhabers anzubieten) damit verbundenen Aufschlags auf den Fremdwährungskurs hinweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sind. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machenBezahlung der Kartenumsätze in der lokalen Währung weder durch zusätzliche Anforderungen zu erschweren noch Verfah- rensweisen zu verwenden, die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könntenNutzung des DCC-Service ohne dessen eindeutige Entscheidung veranlassen.
(b) Zusätzlich 3.2 Bei Angebot eines Priority- bzw. Express-Check-outs ist mit dem Kunden schriftlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen dafür Sorge zu tragenvereinbaren, dass auf der Kunde der DCC-Transaktion zustimmt, ihm die Xxxx zwischen der lokalen Währung und der Rechnungswäh- rung angeboten wurde, die Entscheidung des Kunden für die Rechnungswährung endgültig ist und dass der Umrechnungskurs ohne weitere Abstimmung mit dem Transaktionsbeleg die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder Karteninhaber zu einem späteren Zeitpunkt durch die Regularien vorgegebenen Angaben aufgedruckt werdenden Vertragspartner festgelegt wird.
(c) Das Vertragsunternehmen 3.3 Der Vertragspartner wird für sein Kassenpersonal auf die Einhaltung dieser Pflichten schriftlich hinweisen.
3.4 Zur Nutzung des DCC-Transaktionen Service wird der Vertragspartner ausschließlich ein das von Elavon freigegebenes Concardis freigegebene POS- Terminal oder eine freigegebene integrierte die POS-Lösung benutzen Kassensoftware sowie die von Concardis zur Verfügung gestellte DCC-Software bzw. die von Concardis freigegebene Softwarelösung Con- cardis Payengine nutzen. Die Kosten der Nutzung, der Installation und die Transaktionen ausschließlich mittels des Betriebs der Kassensoftware oder des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen vornehmenConcardis Payengine trägt der Vertragspartner.
(d) Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung3.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber vor Auslösung des Zahlungsvorgangs, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen für den Wäh- rungsumrechnungsservice jeweils die folgenden Informationen bereitstellen:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber seine Xxxx entweder auf dem Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgtaktuellsten ihm mitgeteilten Umrechnungskurse zu nutzen.
(e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs.
(v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist.
(f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde.
(g) Unbeschadet Ziffer 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx davon frei.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so Karteninhaber jeweils vor der Bezahlung um die Xxxx einer eine Währungswahl bitten, sofern Elavon diese Währung (Währungswahl) bitten (dabei ist vom Vertragsunternehmen immer zuerst die Heimwährung des Karteninhabers anzubieten) , die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sindzulässt. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat jeweils von den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen, die den Karteninhaber zur Auswahl einer von ihr zugelassenen DCC- Transaktion veranlassen könntenWährungen in Kenntnis setzen.
(b) Zusätzlich zu den Vorgaben in dem Kundenhandbuch und Ziffer 6 der AGB hat das Vertragsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Transaktionsbeleg die dem Vertragsunternehmen von Elavon mitgeteilten oder durch die Regularien Regelungen vorgegebenen Angaben aufgedruckt werden.
(c) Das Vertragsunternehmen wird für DCC-Transaktionen ausschließlich ein von Elavon freigegebenes POS- Terminal oder eine freigegebene integrierte POS-Lösung benutzen und die Transaktionen ausschließlich mittels des POS-Terminals oder der integrierten POS-Lösung elektronisch an Elavon übermitteln. Das Vertragsunternehmen wird in keinem Fall manuelle Abrechnungen von DCC-Transaktionen vornehmen.
(d) . Entscheidet sich der Karteninhaber zur Nutzung der Dynamischen Währungsumrechnung, wird das Vertragsunternehmen dem Karteninhaber den Umrechnungskurs sowie eventuell anfallende zusätzliche Gebühren vor Auslösung des Zahlungsvorgangsder Transaktion, insbesondere vor Bestätigung der Transaktion mittels PIN oder durch Unterschrift bei Card-Present-Transaktionen die folgenden Informationen bereitstellen:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs und den jeweils anwendbaren Referenzwechselkurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden AufschlägeTransaktionen, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkursmitteilen. Das Vertragsunternehmen stellt zudem sicher, dass der Karteninhaber durch das Terminal über die ihm angebotene Währungswahl informiert wird und seine Xxxx entweder auf dem den Terminal vor Autorisierung der Transaktionen durch PIN-Eingabe oder durch Unterschrift auf dem Transaktionsbeleg bestätigt, wenn die Autorisierung der Transaktion durch den Karteninhaber durch Unterschrift erfolgt. Das Vertragsunternehmen wird keine Verfahrensweisen verwenden, die den Karteninhaber zur Nutzung von DCC-Transaktionsleistungen ohne dessen vorherige Zustimmung und eindeutige Entscheidung veranlassen.
(e) Im Falle einer DCC-Transaktion hat der Transaktionsbeleg oder die vom Vertragsunternehmen erteilte Rechnung die folgenden Informationen zu enthalten:
(i) den Transaktionsbetrag in der lokalen Währung des Vertragsunternehmen;
(ii) den Transaktionsbetrag in der Heimwährung des Karteninhabers;
(iii) den Umrechnungskurs; sowie
(iv) alle eventuell anfallenden zusätzlichen zur Anwendung kommenden Aufschläge, Gebühren, Entgelte, und zwar in Form eines prozentualen Aufschlags auf den letzten verfüg- und anwendbaren Referenzwechselkurs.
(v) den Hinweis, dass dem Karteninhaber die Möglichkeit der Auswahl einer Währung für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs eingeräumt wurde. Dieser Hinweis ist in deutscher Sprache zu geben, es sei denn, das er auch in der lokalen Sprace des Karteninhabers verfügbar ist.
(f) Rückerstattungen und/oder Gutschriften im Zusammenhang mit DCC-Transaktionen haben immer in der Währung zu erfolgen, die für die von der Rückerstattung und/oder Gutschrift betroffene DCC-Transaktion verwendet wurde.
(gd) Unbeschadet Ziffer Xxxxxx 15 haftet das Vertragsunternehmen für alle aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen wie gesetzlichen (insbesondere aus EU Verordnung – 2019/518) Verpflichtungen hinsichtlich der Bestimmungen der Währungswahl resultierenden Strafen, Aufschläge, Gebühren, sonstigen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die erhoben oder von einer anderen Partei an Elavon weiterbelastet werden, gleich, ob es sich dabei um eine Vertragspartei oder eine sonstige Partei handelt, und stellt Xxxxxx Elavon davon frei.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen