Common use of DCC-Transaktionen Clause in Contracts

DCC-Transaktionen. (a) Erbringt das Vertragsunternehmen DCC-Transaktionsleistungen, so wird es die Karteninhaber, so jeweils vor der Bezahlung um die Xxxx einer Währung (Währungswahl) bitten (dabei ist vom Vertragsunternehmen immer zuerst die Heimwährung des Karteninhabers anzubieten) , die von Elavon für DCC-Transaktionen zugelassen sind. Über die von Elavon jeweils zugelassenen DCC-Währungen wird Xxxxxx das Vertragsunternehmen auf Nachfrage informieren. Das Vertragsunternehmen hat den Karteninhaber darüber informieren, dass die Durchführung einer DCC-Transaktion optional ist und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen, die den Karteninhaber zur Auswahl einer DCC- Transaktion veranlassen könnten.

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