Deckungsausschlüsse Musterklauseln

Deckungsausschlüsse. Nicht versichert sind: – Schäden, die durch bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung entstehen; – Schäden, die dadurch entstehen, dass die versicherten Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt wurden; – Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Überlastung; – Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen wie Schmelzsicherungen, in Erfüllung ihrer normalen Bestimmung, entstehen; – Rissschäden durch Sprengungen. Risse, welche die Sanierung eines Bauteils aus statischen Gründen unumgänglich machen, sind jedoch versichert; – Schäden durch Unterdruck – ausgenommen Implosion –, Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräftemecha- nische Betriebsauswirkungen; – Schneedruckschäden, die nur Bedachungsmaterialien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre treffen.
Deckungsausschlüsse. Von der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen sind:
Deckungsausschlüsse c. Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers.
Deckungsausschlüsse. Todesfall infolge Selbsttötung Einschränkungen bei Erwerbsunfähigkeit Einschränkungen bei Tod
Deckungsausschlüsse. Von der GAP Kollektivversicherung ausgeschlossen sind:
Deckungsausschlüsse. Von dieser Versicherung ausgeschlossen sind: bei kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Neutralitäts- verletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder artverwandten Ereignissen und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptio- nen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, sofern der die Versicherte Person nicht nachweist, dass die Schäden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen; bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, die Versicherte Person lege glaubhaft dar, dass sie bzw. der Lenker die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat; verursacht durch Kernenergie; Keine Deckung besteht ferner für Regress- und Aus- gleichsansprüche von anderen Versicherern aufgrund von grobfahrlässig oder (eventual-)vorsätzlich verursachten Schadenfällen.
Deckungsausschlüsse. In den nachfolgenden Situationen und für ihre Konsequenzen, besteht keine Deckung und es wird keine Leistung von
Deckungsausschlüsse. Von der GAP Kollektivversicherung ausgeschlossen sind: schen Verbandes der freiberuflichen Fahrzeugsachver- ständigen (VFFS). nützt werden, sowie bei der Teilnahme an Trainingsfahr- ten oder Wettbewerben im Gelände oder bei Fahrlehr- Totalschaden: Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den vom Motorfahrzeug-Basisversicherer festgelegten Repara- turgrenzwert übersteigen oder das gestohlene Fahrzeug innert 30 Tagen nicht wiedergefunden werden kann. Falls keine Kaskoversicherung beim Motorfahrzeug- Basisversi- cherer abgeschlossen wurde, liegt ein Total- schaden vor, wenn die Reparaturkosten den Marktwert des Fahrzeuges übersteigen. Lässt sich der Versicherte Die Versicherungsleistung entspricht der Differenz zwi- schen dem Barkaufpreis und der Leistung der Motor- fahrzeug-Basisversicherung unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Deckungsumfanges (siehe Artikel 10). Existiert keine Kaskoversicherung, so wird die Differenz zwischen Marktwert, unmittelbar vor dem Totalschaden, und dem Barkaufpreis entschädigt. Sollten im Barkauf- preis Teilbeträge enthalten sein, die für andere Zwecke gängen. Versichert sind jedoch Schäden bei Fahrten in der Schweiz während gesetzlich vorgeschriebenen Kur- sen bei dafür lizenzierten Kursanbietern;

Related to Deckungsausschlüsse

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.