Deinstallation des Connect-Xxxxxx Musterklauseln

Deinstallation des Connect-Xxxxxx. ● Der Fahrzeuginhaber kann die Deinstallation des Connect-Xxxxxx jederzeit verlangen. ● In den folgenden Fällen werden Entfernungsgebühren von £100 / €100 / 1.500 kr erhoben: o wenn ein Fahrzeuginhaber nur ein (1) Fahrzeug besitzt und die Deinstallation beantragt, wobei das Fahrzeug seit der Installation des Connect-Xxxxxx weniger als 5 Mal vermietet wurde; o wenn ein Fahrzeuginhaber mehr als ein Fahrzeug besitzt und die Deinstallation eines Connect-Xxxxxx beantragt, das vor weniger als 6 Monaten installiert wurde. Der Fahrzeuginhaber muss einen Antrag auf die Deinstallation des Connect-Xxxxxx über ein Formular senden, das über sein Konto in der App oder auf der Website zugänglich ist. Getaround verpflichtet sich, das Connect-Gerät vom betroffenen Fahrzeug binnen 30 Tagen nach dem Antrag durch den Fahrzeuginhaber zu deinstallieren. ● Getaround kann die Deinstallation des Connect-Xxxxxx verlangen: o zum Vorteil von Getaround, ohne dass dies gegenüber dem Fahrzeuginhaber gerechtfertigt werden muss. o wenn ein Fahrzeug ein bestimmtes Alter oder Kilometerstand erreicht: ▪ Für Frankreich, Deutschland, Spanien, Österreich, Norwegen und Belgien: 14 Jahre alt (alle Fahrzeuge) oder, 230.000 Kilometer für Nutzfahrzeuge und 200.000 Kilometer für andere Fahrzeuge ▪ Für Großbritannien: 11 Jahre alt oder 100.000 Meilen In diesen Fällen ist die Deinstallation für den Fahrzeuginhaber kostenlos: o falls die monatliche Abonnementsgebühr vom Fahrzeuginhaber nicht bezahlt wurde und dieser die Zahlung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer von Getaround zugestellten Aufforderung nachholt (in diesem Fall gelten die nachfolgende in Artikel 4.5 angegebenen Vertragsstrafen); o im Fall jeglichen Fehlverhaltens des Fahrzeuginhabers und/oder jeglichen sich schädlich auf Getaround und/oder den Mieter auswirkenden Verhaltens (in diesem Fall gelten die nachfolgende in Artikel 4.5 angegebenen Vertragsstrafen); Der Fahrzeuginhaber wird zur Vereinbarung eines Termins zur Deinstallation des Connect-Xxxxxx kontaktiert, welcher innerhalb von 30 Tagen ab der Anfrage durch Getaround stattfinden sollte. Der Fahrzeuginhaber stimmt zu, einen Termin für die Deinstallation innerhalb von 30 Tagen nach der Anfrage von Getaround zu vereinbaren. Das monatliche Abonnement wird jeden Monat berechnet, bis: - das Connect-Gerät entfernt wird; oder - 30 Tage nach der Aufforderung von Getaround, einen Termin für die Entfernung des Connect-Xxxxxx zu vereinbaren, verstrichen sind, ohne dass eine solc...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.