Common use of Depotbankkommission Clause in Contracts

Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens erhoben und ent- spricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Überdies werden dem Teilvermögen die Depotgebühren sowie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögens; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der effektive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführt. Überdies können den Teilvermögen die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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Samples: sls-ch.tools.factsheetslive.com, sls-ch.tools.factsheetslive.com, www.swissfunddata.ch

Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens erhoben und ent- spricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Überdies werden dem Teilvermögen die Depotgebühren sowie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögens; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der effektive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführt. Überdies können den Teilvermögen die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens erhoben und ent- spricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht Halbjahresbericht zu entnehmen. Überdies werden wer- den dem Teilvermögen die Depotgebühren sowie so- wie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögens; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der effektive effek- tive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführtaufge- führt. Überdies können den Teilvermögen die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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Samples: swissfunddata.ch, swisslife-ch.tools.factsheetslive.com, software.prismalife.com

Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens erhoben und ent- spricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Überdies werden dem Teilvermögen die Depotgebühren sowie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögens; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses dieses Fondsprospekts erwähnten Satz. Der effektive ef- fektive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführtaufge- führt. Überdies können den Teilvermögen die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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Samples: www.swissfunddata.ch, swissfunddata.ch, software.prismalife.com

Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögendes Anlagefonds, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens Anlagefonds erhoben und ent- spricht höchstens entspricht höchs- tens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht zu entnehmen. Überdies werden dem Teilvermögen Fondsvermögen die Depotgebühren sowie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv je- weils effektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht Jahresbe- richt zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögensfonds; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der effektive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführt. Für die oben beschriebenen Kommissionen gelten folgende Maximalsätze: Laufend dem Anlagefonds belastete Kosten undVergütungen KOMMISSIONEN DER FONDSLEITUNG DEPOT- BANKKOM- MISSIONEN I dy höchstens 0,15% höchstens 0,70% höchstens 0,07% P dy höchstens 0,15% höchstens 1,20% höchstens 0,07% Z dy höchstens 0,03% Laut Vertrag mit dem jeweiligen Anleger höchstens 0,03% Auszahlung des Jahreser- trages an die Anleger höchstens 1% des ausge- schütteten Bruttobetrags Auszahlung von Liquidati- onsbetreffnissen im Falle der Auflösung des Fonds höchstens 0,5% Überdies können den Teilvermögen kann dem Anlagefonds die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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Samples: swissfunddata.ch, sls-ch.tools.factsheetslive.com

Depotbankkommission. Die Depotbank belastet folgende Kommissionen: • Depotgebühr: Kommission für die Verwahrung der Vermögen der Teilvermögendes Anlagefonds, die Besorgung des Zahlungsverkehrs des Anlagefonds und die sonstigen in §4 aufgeführten Aufgaben; sie wird jährlich auf dem Inventarwert des Vermögens des jeweiligen Teilvermögens Anlagefonds erhoben und ent- spricht höchstens entspricht höchs- tens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv angewandte Satz ist dem Jahres- und Halb- jahresbericht Halbjahresbericht zu entnehmen. Überdies werden wer- den dem Teilvermögen Fondsvermögen die Depotgebühren sowie so- wie die Gebühren Dritter belastet. Inhabern von Anteils- klassen der Kategorie „Z0“ wird die Depotgebühr direkt belastet; • Kommission für die Auszahlung des Jahreser- trags an die Anleger; sie wird auf dem Brutto- auschüttungsbetrag erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen dieses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der jeweils ef- fektiv je- weils effektiv angewandte Satz ist dem Jahresbericht Jahresbe- richt zu entnehmen; • Kommission für die Auszahlung des Liquida- tionserlöses im Falle der Auflösung des Anlage- fonds oder eines Teilvermögensfonds; sie wird auf dem Nettoinventarwert der Anteile erhoben und entspricht höchstens dem in den Anhängen die- ses Fondsprospekts unten erwähnten Satz. Der effektive Satz wird im Liquidationsbericht aufgeführt. Für die oben beschriebenen Kommissionen gelten folgende Maximalsätze: Laufend dem Anlagefonds belastete Kosten undVergütungen KOMMISSIONEN DER FONDSLEITUNG DEPOT- BANKKOM- MISSIONEN I dy höchstens 0,15% höchstens 0,70% höchstens 0,07% P dy höchstens 0,15% höchstens 1,20% höchstens 0,07% Z dy höchstens 0,03% Laut Vertrag mit dem jeweiligen Anleger höchstens 0,03% Koeffizient der gesamten, laufend dem Vermögen des Anlagefonds belasteten Kosten (Total Expense Ratio, TER): I dy 0.64% 0.55% 0.55% P dy 0.99% 0.90% 0.90% Z dy - 0.58% 0.08% Auszahlung des Jahreser- trages an die Anleger höchstens 1% des ausge- schütteten Bruttobetrags Auszahlung von Liquida- tionsbetreffnissen im Falle der Auflösung des Fonds höchstens 0,5% Überdies können den Teilvermögen kann dem Anlagefonds die weiteren in §19 des Fondsvertrags aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils dem Jahres- und Halbjahresbericht zu entnehmen.

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