Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 Der Lieferant wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Lieferanten wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 und 20.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung des Widerspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden in seiner brieflichen Mitteilung besonders hinweisen.
20.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 und 20.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung nach Ziffer 20.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam.
20.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 bis 20.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, werden die betroffenen Bestimmungen entsprechend ab dem Zeitpunkt geändert, ab dem die regulatorische Veränderung in Kraft tritt, es sei denn solche Veränderungen beziehen sich auf bestimmende Rechtsnormen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn wir dies für erforderlich halten oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn wir dies vorhaben, werden wir Sie 1 (einen) Monat vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung über die beabsichtigte Änderung informieren. Alle Mitteilungen und Änderungen werden auf xxx.xxxx.xxxx/ch (die „Website“) veröffentlicht. Bitte besuchen Sie die Website regelmäßig für etwaige Mitteilungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Wir gehen davon aus, dass Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind und diese akzeptieren, wenn Sie nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist (1 Monat) eine schriftliche Ablehnungserklärung abgeben. Wenn Sie die Änderungen akzeptieren, werden diese verbindlich und gelten für Transaktionen mit Abon.
2.3 Vor dem Inkrafttreten der Änderungen haben Sie das Recht, den Vertrag kostenfrei mit Wirkung zu jedem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. In den vorgeschlagenen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir Sie über die Folgen Ihres Schweigens und über das Recht auf sofortige und kostenfreie Kündigung des Vertrags informieren.
2.4 Die Erweiterung der Funktionalität unseres Dienstes oder die Einführung neuer Dienste, die bestehende Dienste nicht beeinträchtigen, stellt keine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. RTK ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LB, EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von RTK unter xxx.xxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht.
2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam.
2.3. RTK ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Um- satzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen.
2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Teilnehmer nicht ausschließlich begüns- tigend, so wird RTK diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.rapid- xxxxx.xx veröffentlichen.
2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Än- derung in geeigneter Form (im Sinne von § 25 Abs 3 TKG 2003) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des In- krafttretens der Änderungen, kostenlos gekündigt werden kann.
2.6. Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die ihren Ursprung in einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs 3 TKG erlas- senen Verordnung haben, berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14.1 IDEXX Animana behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
14.2 Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge, wenn der Kunde von IDEXX Animana 30 Tage vorab hierüber per E-Mail informiert wird. Die Änderungen werden 30 Tage nach Zugang der Information über die Änderung beim Kunden wirksam, es sei denn der Kunde widerspricht der Änderung.
14.3 Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen eine Änderung dieser AGB, gilt dieser Widerspruch als außerordentliche Kündigung des Vertrages zu dem Zeitpunkt, zu welchem die neuen oder geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne den Widerspruch in Kraft getreten wären.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von Drei beabsichtigte Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen im Sinne des §132 iVm § 135 Abs 8 TKG werden durch Veröffentlichung in geeigneter Form (z.B.: im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder im Internet unter xxx.xxxx.xx) kundgemacht. Für Änderungen, die den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, gilt dabei eine Kundmachungsfrist von drei Monaten. Der wesentliche Inhalt sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger (oder auf eine andere per Verordnung vorgesehene geeignete Art und Weise) mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde auch darauf hingewiesen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen und dass Drei nur dann eine Abschlagszahlung verlangen darf, wenn der Nutzer sich entscheidet, ein allfällig überlassenes Endgerät zu behalten (§ 135 Abs. 12 TKG). Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der Änderungen übermittelt. Rechtsgrundlage für einseitige Änderungen im Sinne dieses Absatzes (die nur mangels gegenteiliger Zusage, z.B. in Form einer garantierten Entgelthöhe, zulässig sind) ist §135 TKG.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 11.1 ApplyZ behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Der Nutzer wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Die Änderungsmitteilung wird neben dem Hinweis auf den geänderten Text auch einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie Bedeutung und Folgen enthalten. Dies kann per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
11.2 Wenn der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als genehmigt. Stimmt der Nutzer der Änderung nicht zu, behält sich ApplyZ vor, die Nutzung zum Ende des folgenden Monats zu kündigen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Änderungen der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die durch eine Gesetzesänderung erforderlich werden, gelten sofort mit Bereitstellung der diesbezüglich überarbeiteten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN durch MOBOX an den KUNDEN. Alle weiteren Änderungen müssen dem KUNDEN mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die von KUNDEN angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Widerspricht der KUNDE gegenüber MOBOX nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Geltung der geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, gelten die jeweiligen Änderungen als von dem KUNDEN akzeptiert. Im Fall des Widerspruchs kann der VERTRAG von MOBOX ohne Kosten für beide Parteien beendet werden. Ansonsten gilt der VERTRAG unverändert fort. MOBOX wird den KUNDEN mit der Mitteilung über die anstehende Änderung der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN über diese Folgen informieren.