Der OGAW. LGT Select Fonds (der „OGAW“) wurde am 10. Oktober 2006 gemäß liechtensteinischem Recht errichtet und in das Liechtensteinische Handelsregister in Form einer Treuhänderschaft eingetragen und verfügt über eine Zulassung gemäß UCITSG und UCITSV. Durch eine Kollektivtreuhänderschaft wird eine inhaltlich identisch strukturierte Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Anlegern errichtet, deren Zweck die Vermögensanlage und -verwaltung im Namen der Anleger ist. Einzelne Anleger nehmen gemäß an der Treuhänderschaft teil und haften nur bis zur Höhe des investierten Xxxxxxx persönlich. Der OGAW ist eine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann, die wiederum das angelegte Kapital gemäß ihren jeweiligen in Anhang A beschriebenen Anlagepolitik zuweisen. Der OGAW wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Teilfonds können auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden, wie in Anhang A beschrieben. Jeder Teilfonds umfasst eine oder mehrere Klassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten können, wie beschrieben in Anhang A. Durch Übermitteln des Zeichnungsantrags zum Kauf von Anteilen akzeptiert ein Anteilinhaber die Vorschriften der OGAW-Dokumentation (einschließlich der teilfondsspezifischen Informationen in Anhang A) und etwaige Änderungen, die künftig gemäß den Anforderungen der FMA vorgenommen werden können, und stimmt diesen zu. Die Teilfonds können gemäß ihrer in Anhang A beschriebenen spezifischen Anlagepolitik investieren. Das Nettovermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Klasse und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Teilfonds bzw. Klassen werden in der jeweiligen (in Anhang A dargelegten) Basiswährung ausgedrückt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Der OGAW. LGT Select Fonds Quality Funds (der „OGAW“) wurde am 1018. Oktober 2006 Juni 2012 gemäß liechtensteinischem Recht errichtet und in das Liechtensteinische Handelsregister in Form einer Treuhänderschaft eingetragen und verfügt über eine Zulassung gemäß UCITSG und UCITSV. Durch eine Kollektivtreuhänderschaft wird eine inhaltlich identisch strukturierte Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Anlegern errichtet, deren Zweck die Vermögensanlage und -verwaltung im Namen der Anleger ist. Einzelne Anleger nehmen gemäß an der Treuhänderschaft teil und haften nur bis zur Höhe des investierten Xxxxxxx persönlich. Der OGAW ist eine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann, die wiederum das angelegte Kapital gemäß ihren jeweiligen in Anhang A beschriebenen Anlagepolitik zuweisen. Der OGAW wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Teilfonds können auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden, wie in Anhang A beschrieben. Jeder Teilfonds umfasst eine oder mehrere Klassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten können, wie beschrieben in Anhang A. Durch Übermitteln des Zeichnungsantrags Unterzeichnung der Zeichnungsvereinbarung zum Kauf von Anteilen akzeptiert ein Anteilinhaber die Vorschriften der OGAW-Dokumentation (einschließlich der teilfondsspezifischen Informationen in Anhang A) und etwaige Änderungen, die künftig gemäß den Anforderungen der FMA vorgenommen werden können, und stimmt diesen zu. Die Teilfonds können gemäß ihrer in Anhang A beschriebenen spezifischen Anlagepolitik investieren. Das Nettovermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Klasse und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Teilfonds bzw. Klassen werden in der jeweiligen (in Anhang A dargelegten) Basiswährung ausgedrückt.
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Der OGAW. LGT Select Fonds (der „OGAW“) wurde am 10. Oktober 2006 gemäß liechtensteinischem Recht errichtet und in das Liechtensteinische Handelsregister in Form einer Treuhänderschaft eingetragen und verfügt über eine Zulassung gemäß UCITSG und UCITSV. Durch eine Kollektivtreuhänderschaft wird eine inhaltlich identisch strukturierte Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Anlegern errichtet, deren Zweck die Vermögensanlage und -verwaltung im Namen der Anleger ist. Einzelne Anleger nehmen gemäß an der Treuhänderschaft teil und haften nur bis zur Höhe des investierten Xxxxxxx persönlich. Der OGAW ist eine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann, die wiederum das angelegte Kapital gemäß ihren jeweiligen in Anhang A beschriebenen Anlagepolitik zuweisen. Der OGAW wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Teilfonds können auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden, wie in Anhang A beschrieben. Jeder Teilfonds umfasst eine oder mehrere Klassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten können, wie beschrieben in Anhang A. Durch Übermitteln des Zeichnungsantrags Unterzeichnung der Zeichnungsvereinbarung zum Kauf von Anteilen akzeptiert ein Anteilinhaber die Vorschriften der OGAW-Dokumentation (einschließlich der teilfondsspezifischen Informationen in Anhang A) und etwaige Änderungen, die künftig gemäß den Anforderungen der FMA vorgenommen werden können, und stimmt diesen zu. Die Teilfonds können gemäß ihrer in Anhang A beschriebenen spezifischen Anlagepolitik investieren. Das Nettovermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Klasse und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Teilfonds bzw. Klassen werden in der jeweiligen (in Anhang A dargelegten) Basiswährung ausgedrückt.
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Der OGAW. LGT Select Fonds Quality Funds (der „OGAW“) wurde am 1018. Oktober 2006 Juni 2012 gemäß liechtensteinischem Recht errichtet und in das Liechtensteinische Handelsregister in Form einer Treuhänderschaft eingetragen und verfügt über eine Zulassung gemäß UCITSG und UCITSV. Durch eine Kollektivtreuhänderschaft wird eine inhaltlich identisch strukturierte Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Anlegern errichtet, deren Zweck die Vermögensanlage und -verwaltung im Namen der Anleger ist. Einzelne Anleger nehmen gemäß an der Treuhänderschaft teil und haften nur bis zur Höhe des investierten Xxxxxxx persönlich. Der OGAW ist eine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann, die wiederum das angelegte Kapital gemäß ihren jeweiligen in Anhang A beschriebenen Anlagepolitik zuweisen. Der OGAW wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Teilfonds können auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden, wie in Anhang A beschrieben. Jeder Teilfonds umfasst eine oder mehrere Klassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten können, wie beschrieben in Anhang A. Durch Übermitteln des Zeichnungsantrags zum Kauf von Anteilen akzeptiert ein Anteilinhaber die Vorschriften der OGAW-Dokumentation (einschließlich der teilfondsspezifischen Informationen in Anhang A) und etwaige Änderungen, die künftig gemäß den Anforderungen der FMA vorgenommen werden können, und stimmt diesen zu. Die Teilfonds können gemäß ihrer in Anhang A beschriebenen spezifischen Anlagepolitik investieren. Das Nettovermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Klasse und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Teilfonds bzw. Klassen werden in der jeweiligen (in Anhang A dargelegten) Basiswährung ausgedrückt.
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