Common use of Derivateinsatz Clause in Contracts

Derivateinsatz. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner Abweichung von den Anlagezielen oder zu ei- ner Veränderung des Anlagecharakters des Anlage- fonds führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetzt. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Ba- siswerte gemäss Anlagepolitik des Anlagefonds als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Pub- likum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate un- terliegen neben dem Markt- auch dem Gegenpartei- risiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ih- ren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kredit- position vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie ent- schädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Fakto- ren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter aus- serordentlichen Marktverhältnissen weder eine He- belwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.

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Samples: swissfunddata.ch, sls-ch.tools.factsheetslive.com

Derivateinsatz. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz von derivativen Produkten darf auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner Abweichung von den Anlagezielen oder zu ei- ner Veränderung des Anlagecharakters des Anlage- fonds führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetzt. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Ba- siswerte gemäss Anlagepolitik des Anlagefonds als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Pub- likum offenstehenden Markt gehandelt oder OTC (over-the-counter) abgeschlossen sein. Derivate un- terliegen neben dem Markt- auch dem Gegenpartei- risikoGegenpar- teirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ih- ren ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursachtverur- sacht. Mit einem CDS wird das Ausfallrisiko einer Kredit- position vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie ent- schädigtentschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Fakto- ren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter aus- serordentlichen ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine He- belwirkung Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen Fondsvermö- gen ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen.

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Samples: swissfunddata.ch

Derivateinsatz. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz Einsatz von derivativen Produkten Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner einer Abweichung von den Anlagezielen oder beziehungsweise zu ei- ner einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlage- fonds der Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I II zur AnwendungAn- wendung. Die Derivate bilden Teil können zur Umsetzung der Anlagestrategie und werden nicht nur zur Absicherung von Anlageposi- tionen eingesetztAnlagepositionen eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt- und Zinsrisiken bei kollektiven Kapitalanla- gen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. Es dürfen nur sowohl Derivat-Grundformen verwendet wie auch exotische Derivate in einem vernachlässigbaren Umfang ein- gesetzt werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §§ 12), sofern deren Ba- siswerte Basiswerte gemäss Anlagepolitik des Anlagefonds als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregeltengeregeltem, dem Pub- likum offenstehenden Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (overOver-the-counterCounter) abgeschlossen sein. Derivate un- terliegen unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenpartei- risikoGegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ih- ren Verpflichtungen ihren Ver- pflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Mit einem Neben CDS wird das Ausfallrisiko einer Kredit- position vom Risikoverkäufer dürfen auch alle anderen Arten von Kreditderivaten (z.B. TRS, CSO und CLN) erworben werden, mit welchen Kreditrisiken auf den Drittparteien, sog. Risikokäufer übertragenübertragen werden. Dieser wird dafür Die Risikokäufer werden da- für mit einer Prämie ent- schädigtentschädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts Schaden- eintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Fakto- ren Faktoren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann Die Teilvermögen können sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftreten. Der Einsatz dieser Instrumente von Derivaten darf auch unter aus- serordentlichen Marktverhältnissen weder eine He- belwirkung Hebelwirkung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen ausüben noch Vermögen eines Teilvermögens ausü- ben beziehungsweise einem Leerverkauf entsprechen. Dabei darf das Gesamtengagement eines Teilvermögens in Derivaten bis zu 100% des Nettofondsvermögens und mithin das Gesamtengagement des Teilvermögens bis zu 200% seines Nettofondsvermögens betragen. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und - instrumente (insbesondere derivative Finanzinstrumente sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, §§ 7 bis 15) ersichtlich. Investitionen in Anteile bzw. Aktien von anderen kollektiven Kapitalanlagen oder von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen weisen üblicherweise folgende Vor- bzw. Nachteile gegenüber Direktanlagen auf: ◗ geringere Volatilität; ◗ breite Risikostreuung auf verschiedene Anlagestilrichtungen und Anlagestrategien; ◗ umfassendes Selektionsverfahren der Anlageverwalterin nach qualitativen und quantitativen Kriterien; ◗ laufende Kontrolle und Überwachung der verschiedenen Zielfonds. ◗ mögliche Beeinträchtigung der Performance durch die breite Risikostreuung; ◗ den Zielfonds werden Kosten belastet, welche zusätzlich zu den direkten Kosten des Teilvermögens anfallen.

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Samples: www.baumann-banquiers.ch

Derivateinsatz. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Der Ein- satz Einsatz von derivativen Produkten Derivaten darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu ei- ner einer Abweichung von den Anlagezielen oder beziehungsweise zu ei- ner einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlage- fonds der Teilvermögen führen. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung. Die Derivate bilden Teil der Anlagestrategie und werden nicht nur lediglich zur Absicherung von Anlageposi- tionen Anlagepositionen eingesetzt. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kollektiven Kapi- talanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimm- und messbar sind. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden, d.h. Call- oder Put-Optionen, Credit- Default Swaps (CDS), Swaps und Termingeschäfte Terminge- schäfte (Futures und Forwards), wie sie im Fondsvertrag näher beschrieben sind (vgl. §12), sofern deren Ba- siswerte gemäss Anlagepolitik des Anlagefonds als Anlage zulässig sind. Die Derivate können an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Pub- likum offenstehenden Publikum offen stehenden Markt gehandelt oder OTC (over-Over- the-counterCounter) abgeschlossen sein. Derivate un- terliegen unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenpartei- risikoGegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ih- ren ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden finanzi- xxxxx Xxxxxxx verursacht. Mit einem CDS Auf den Einsatz von Kreditderivaten wird das Ausfallrisiko einer Kredit- position vom Risikoverkäufer auf den Risikokäufer übertragen. Dieser wird dafür mit einer Prämie ent- schädigt. Die Höhe dieser Prämie hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der maximalen Höhe des Schadens ab; beide Fakto- ren sind in der Regel schwer zu bewerten, was das mit Kreditderivaten verbundene Risiko erhöht. Der Anlagefonds kann sowohl als Risikoverkäufer wie auch als Risikokäufer auftretenverzichtet. Der Einsatz dieser Instrumente darf auch unter aus- serordentlichen ausserordentlichen Marktverhältnissen weder eine He- belwirkung Hebelwir- kung (sog. Leverage) auf das Fondsvermögen Vermögen eines Teilvermögens ausüben noch einem Leerverkauf entsprechen. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -instru- mente (insbesondere Derivate sowie deren Umfang) sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, §§ 7-15) ersichtlich.

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Samples: www.abs.ch