Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen abgeschlos- senen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische AuftraggeberAuf- traggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kranarbeiten Und Transporte
Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des AuftragnehmersAuftrag- nehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter KaufleutenKaufleu- ten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen abge- schlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische ausländi- sche Auftraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- Scheck und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des AuftragnehmersAuGragnehmers. Alle vom Auftragnehmer AuGragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische AuftraggeberAuGraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Kran Und Transportleistungen