Common use of Deutsches Recht, Gerichtsstand Clause in Contracts

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.

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Samples: www.schmucker-autokrane.de, www.biedenbach.de, www.bsk-ffm.de

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des AuftragnehmersAuftrag- nehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.

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Samples: www.wimmer-maschinentransporte.de

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter KaufleutenKaufleu- ten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen abge- schlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische ausländi- sche Auftraggeber.

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Samples: www.kurth-autokrane.de

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- Scheck und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.

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Samples: www.stuetzle-spaeth.de

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des AuftragnehmersAuGragnehmers. Alle vom Auftragnehmer AuGragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische AuftraggeberAuGraggeber.

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Samples: www.auto-klug.de

Deutsches Recht, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten, ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen abgeschlos- senen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Das gilt auch für ausländische AuftraggeberAuf- traggeber.

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Samples: otto-hattendorf.de