Dienstleistungen und Investitionen Musterklauseln

Dienstleistungen und Investitionen. Abschnitt I Dienstleistungsverkehr
Dienstleistungen und Investitionen. 1. Die Parteien anerkennen die wachsende Bedeutung gewisser Bereiche wie der Dienstleistungen und der Investitionen. Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine schrittweise Ausweitung und Vertiefung ihrer Zusammenarbeit, insbesondere in Zusammenhang mit der Integration Europa-Mittelmeer, wirken sie gemeinsam auf eine weitere Förderung der Investitionen sowie eine schrittweise Liberalisierung und eine gegenseitige Marktöffnung für den Handel mit Dienstleistungen hin. Sie be- rücksichtigen dabei die laufenden Arbeiten im Rahmen der WTO.
Dienstleistungen und Investitionen. 1. Die Parteien anerkennen die wachsende Bedeutung bestimmter Bereiche, wie jener der Dienstleistungen und der Investitionen. Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine schrittweise Vertiefung und Ausweitung ihrer Kooperation arbeiten sie zusam- men, um eine schrittweise Liberalisierung und eine gegenseitige Marktöffnung für Investitionen und für den Handel mit Dienstleistungen zu erreichen. Sie berück- sichtigen dabei die einschlägigen Arbeiten des GATT. Sie trachten danach, einander eine nicht ungünstigere Behandlung einzuräumen als den auf ihren Staatsgebieten tätigen einheimischen und ausländischen Unternehmen, vorausgesetzt, dass ein Gleichgewicht der Rechte und Pflichten zwischen den Parteien besteht.
Dienstleistungen und Investitionen. 1. Die Vertragsparteien anerkennen die wachsende Bedeutung von Dienstleistungen und Investitionen. Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine schrittweise Entwicklung und Vertiefung ihrer Zusammenarbeit wirken sie darauf hin, Investitionen weiter zu fördern und eine schrittweise Liberalisierung und gegenseitige Marktöffnung für den Handel mit Dienstleistungen zu erreichen.
Dienstleistungen und Investitionen. 1. Die Vertragsstaaten anerkennen die wachsende Bedeutung von Dienstleistungen und Investitionen. Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine schrittweise Ausdehnung und Vertiefung ihrer Zusammenarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der europäischen Integration, wirken sie darauf hin, Investitionen weiter zu fördern und eine schrittweise Liberalisierung und eine gegenseitige Marktöffnung für den Han- del mit Dienstleistungen zu erreichen. Sie berücksichtigen dabei die laufenden Entwicklungen unter der Schirmherrschaft der WTO.
Dienstleistungen und Investitionen. 1. Die Vertragsstaaten anerkennen die wachsende Bedeutung bestimmter Bereiche, wie jene der Dienstleistungen und der Investitionen. Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine schrittweise Entwicklung und Vertiefung ihrer Zusammenarbeit, insbeson- dere im Kontext der euro-mediteranen Integration, wirken sie darauf hin, Investitio- nen weiter zu fördern und eine schrittweise Liberalisierung und eine gegenseitige Marktöffnung für den Handel mit Dienstleistungen zu erreichen. Sie berücksichtigen dabei die laufenden Entwicklungen unter der Schirmherrschaft der WTO.
Dienstleistungen und Investitionen. 1) Die Parteien anerkennen die zunehmende Bedeutung des Dienstleis- tungshandels und der Investitionen für ihre Wirtschaft. In ihren Bestre- bungen, ihre Zusammenarbeit schrittweise zu entwickeln und auszudehnen, arbeiten die Parteien im Hinblick auf möglichst günstige Bedingungen für die Ausdehnung der beiderseitigen Investitionen und auf eine weitere Libe- ralisierung und eine zusätzliche gegenseitige Öffnung ihrer Dienstleistungs- märkte zusammen und berücksichtigen dabei die laufenden Arbeiten im Rahmen der WTO.