Abgaben und Gebühren Musterklauseln

Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nicht gezahlte Gebühren oder Verzugszinsen verrechnen wir mit Ihren Überschussanteilen. Für die folgenden besonderen Bemühungen erheben wir eine Gebühr von 15 EUR, die wir mit Ihren Überschussanteilen verrechnen: - Wechsel des Versicherungsnehmers - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines - Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag, vereinbarter Versicherungsleistung oder Vertragslaufzeit - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Landesbauspar- kasse) - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung
Abgaben und Gebühren. Die Depotbank und die Verwaltungsgesellschaft werden gemäß den derzeitigen Verfahren in der im Prospekt festgelegten Höhe vergütet. Der Fonds trägt alle sonstigen Aufwendungen. Im Falle der Einstufung eines Teilfonds des Fonds als Master-OGAW wird der entsprechende Teilfonds keine Zeichnungs- oder Auszahlungsgebühren für den Erwerb oder die Übertragung seiner Anteile durch den Feeder-OGAW erheben.
Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5,7 % der Zuzahlung ein. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Lan- desbausparkasse) 15 EUR - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR - Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in einen anderen Fonds (Shift) kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.
Abgaben und Gebühren. Sämtliche Gebühren und Abgaben, die auf Grund der Lieferung/Leistung anfallen, gehen, wenn nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden oder gesetzliche Regelungen dem zwingend entgegenstehen, zu Lasten der Lieferantin.
Abgaben und Gebühren. 1. In Übereinstimmung mit Absatz 1 von Artikel VIII GATT 1994 sorgt jede Ver- tragspartei dafür, dass die anlässlich oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr erhobenen Abgaben und Gebühren jeglicher Art (mit Ausnahme von Zöllen, einer inneren Steuer oder Abgabe entsprechenden Belastung, die gemäss Absatz 2 von Artikel III GATT 1994 erhoben werden sowie Antidumping- oder Ausgleichszöllen) dem Betrag nach ungefähr auf die Kosten der erbrachten Dienst- leistungen beschränkt werden und keinen mittelbaren Schutz für inländische Waren oder eine Besteuerung der Einfuhr oder Ausfuhr zu fiskalischen Zwecken darstellen.
Abgaben und Gebühren. 11.1 Rechtsgeschäftsgebühren‌ Alle aus diesem Vertrag erwachsenden Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Vertragspartner.
Abgaben und Gebühren. Durch die Vorführung der Filme und Trailer anfallende Abgaben oder sonstige Ge- bühren und Vergütungen, etwa der Verwertungsgesellschaften (wie z.B. GEMA etc.) sowie Steuern, hat die/der Besteller/innen zu tragen. Ein Anspruch auf die Erstattung derselben durch Arsenal – Institut für Film und Videokunst besteht nicht.
Abgaben und Gebühren. Sofern in einem bestimmten Fall nicht anders schriftlich vereinbart oder in geltendem Recht anders festgelegt, gehen alle Zölle und Gebühren, die auf der Grundlage der Waren zu entrichten sind, zu Lasten des Lieferanten. Dies gilt auch, wenn der Kunde für die Einfuhr der betreffenden Waren einen internationalen Einfuhrnachweis beschaffen muss.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.